Missbräuchliche Folgegesuche im Asylbereich eindämmen

(26.415)Parlamentarische InitiativeZugewiesen an die behandelnde Kommission
Schweiz20.03.2026
Profile
Type
Parlamentarische Initiative
State
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Parliament
Schweiz
Number
26.415
Start
20.03.2026
References & source
Official record
Official profile
External ID
20260415
Contributions(7)
  • Pascal SchmidMitunterzeichner/inSchweizerische Volkspartei
  • Thomas AeschiMitunterzeichner/inSchweizerische Volkspartei
  • Sandra SollbergerUrheber/inSchweizerische Volkspartei
  • ParlamentFederführendes Departement
  • Staatspolitische Kommission SRZuständige Kommission
Timeline(2)
  • Zugewiesen an die behandelnde Kommission
  • Eingereicht
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Missbräuchliche Folgegesuche im Asylbereich eindämmen
  • Eingereichter TextTEXT

    2. Asylgesetz vom 26. Juni 1998

     

    Art. 111b Abs. 10 (neu)

    10 Das SEM schreibt Wiedererwägungsgesuche, die innerhalb von zwei Jahren seit Rechtskraft des Asyl- und Wegweisungsentscheids oder seit der rechtskräftigen Ablehnung eines Wiedererwägungs- oder Mehrfachgesuchs eingereicht werden, formlos ab, sofern keine neuen erheblichen Tatsachen oder Beweismittel vorliegen. In diesen Fällen ist die Beschwerde wegen Rechtsverweigerung ausgeschlossen.

     

    Art. 111c Abs. 10 (neu)

    10 Das SEM schreibt neue Gesuche, die innerhalb von zwei Jahren seit Rechtskraft des Asyl- und Wegweisungsentscheids oder seit der rechtskräftigen Ablehnung eines Mehrfach- oder Wiedererwägungsgesuchs eingereicht werden, formlos ab, sofern keine neuen begründeten Hinweise auf eine Verfolgung vorliegen. In diesen Fällen ist die Beschwerde wegen Rechtsverweigerung ausgeschlossen.

  • BegründungTEXT

    Mehrfach- und Wiedererwägungsgesuche belasten die Asylbehörden und Gerichte erheblich. Sie verursachen zusätzliche personelle und finanzielle Aufwände, verlängern Verfahren und erschweren den Vollzug rechtskräftiger Wegweisungsentscheide. In der Praxis werden solche Gesuche nicht selten kurz vor dem Vollzug eingereicht, was zu Verzögerungen führt und die Glaubwürdigkeit des Asylsystems schwächt.

    Mit der vorgeschlagenen Regelung sollen wiederholte Gesuche innerhalb einer Frist von zwei Jahren grundsätzlich formlos abgeschrieben werden können, sofern keine neuen erheblichen Tatsachen, Beweismittel oder begründeten Hinweise auf eine Verfolgung vorliegen. Dadurch bleibt der Rechtsschutz in materiell begründeten Fällen gewahrt, während offensichtlich aussichtslose oder rein verzögernde Eingaben wirksam begrenzt werden.

    Die Regelung dient der Verfahrensbeschleunigung, der Entlastung der staatlichen Strukturen und der Sicherung des Wegweisungsvollzugs.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0