Lotteriefonds - Genehmigung der Jahresrechnung 2025
(2026.SIDGS.34)- SpeechAnne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)Grosser RatPräsidentin. Sie haben dieser Jahresrechnung einstimmig zugestimmt.
- SpeechAnne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)Grosser RatPräsidentin. Wir kommen zur Abstimmung. Wer die Jahresrechnung 2025 des Lotteriefonds genehmigt, stimmt Ja, wer dies ablehnt, stimmt Nein.
- SpeechSpeechGrosser RatPhilippe Müller, SID-Direktor. Eigentlich nur die Antwort auf die Frage, die vorhin gestellt wurde: Es ist so, dass natürlich auch dem Regierungsrat aufgefallen ist, dass wir Geld haben, und dementsprechend hat es eine Verordnungsänderung gegeben, die ganz frisch ist, die es vereinfacht, Gesuche zu stellen, in beiden Bereichen, im Lotteriefondsbereich und im Sportbereich. Der Regierungsrat wird jetzt einmal evaluieren, was das für Ergebnisse bringt, was das für Auswirkungen auf die Finanzsituation beider Fonds hat. Merci.
- SpeechAnne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)Grosser RatPräsidentin. Wünschen die Fraktionen das Wort zu diesem Geschäft? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann frage ich den Herrn Regierungsrat, den Sicherheitsdirektor. Philippe Müller hat das Wort.
- SpeechElisabeth Dubler(Die Grünen)Grosser RatElisabeth Dubler, Bern (GRÜNE), SiK-Sprecherin, Fraktionssprecherin. Das Jahr 2024 hat sich für die Swisslos-Genossenschaft als Rekordjahr mit einem noch nie dagewesenen Reingewinn erwiesen, der 2025 an die Kantone verteilt werden konnte. Das waren rund 596 Mio. Franken, ein Plus von 85 Mio. Franken gegenüber dem Vorjahr. Nach Abzug von 56 Mio. Franken für die Stiftung Sportförderung Schweiz inklusive der Sporthilfe von Swiss Olympic sowie für die nationalen Verbände von Fussball und Eishockey verbleiben rund 540 Mio. Franken, die für die Kantone und das Fürstentum Lichtenstein eingesetzt werden können. Der Kanton hat etwas über 82 Mio. Franken bekommen, also 17,6 Prozent mehr als im Vorjahr.
Mit dem Regierungsratsbeschluss 786/2025 hat der Regierungsrat der maximal gesetzten Speisung von 35 Prozent des Reingewinnanteils für den Sportfonds und 20 Prozent für den Kulturförderungsfonds zugestimmt. Im Jahr 2025 waren keine weiteren Einnahmen wie z. B. Zinsen zu verzeichnen. Zudem konnten die letzten Prüfungen der Covid-Beiträge abgeschlossen werden, ohne dass Rückerstattungen eingefordert wurden. Die Ausgaben haben um rund 16 Mio. Franken zugenommen und betrugen 76 Mio. Franken inklusive der beiden Fondsspeisungen.
Die Abgrenzungen, die es gegeben hat, gehen auf den Kantonswechsel von Moutier per 1. Januar 2026 zurück. Zudem konnten sehr grosse Vorhaben wie die Sanierung und die Entwicklung des Schlosses Aarwangen abgerechnet werden. Die Auszahlungen sind leicht gestiegen auf 29,4 Mio. Franken gegenüber 28 Mio. Franken im Jahr 2024. Das wurde von den Bereichen Kultur und Gesellschaft getragen, während im Bereich Natur- und Umweltschutz deutlich weniger ausbezahlt wurde.
Der Lotteriefonds schliesst per 31. Dezember 2025 mit einem konsolidierten Kontostand von 176 Mio. Franken ab. Nach Abzug der offenen Verpflichtungen von 45 Mio. Franken ergibt sich ein Nettostand von über 122 Mio. Franken.
Gemäss Art. 20 des Gesetzes über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) ist dem Bernjurassischen Rat der Finanzrahmen aufgrund seines Bevölkerungsanteils zugewiesen. Dem Lotteriefonds Berner Jura wurde entsprechend ein Betrag von 1’600’000 Franken gutgeschrieben. Zudem kann der Bernjurassische Rat bei Genehmigung des Regierungsrates einmal jährlich einen Betrag transferieren, sofern es sich um Erträge gemäss Art. 41 Abs. 1 und 2 des Kantonalen Geldspielgesetzes (KGSG) handelt. Der Bernjurassische Rat hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und hat 120’000 Franken aus dem Lotteriefonds Berner Jura in den Kulturförderungsfonds überwiesen. Per 31. Dezember weist der Lotteriefonds Berner Jura einen Bestand von 9’896’733 Franken aus. Nach Abzug der offenen Verpflichtungen von rund 1 Mio. Franken verbleibt auch dort ein Nettobestand von über 8 Mio. Franken.
Aufgrund des Kantonswechsels von Moutier wird es 2026 gestützt auf die massgeblichen Vereinbarungen zu einem Vermögensabfluss kommen. Die Höhe davon kann man bis jetzt noch nicht abschliessend berechnen. Die kantonale Finanzkontrolle hat das Dossier des Lotteriefonds im Oktober 2025 geprüft. Die verbleibenden Dossiers sowie die Jahresrechnung wurden im Januar 2026 revidiert. Die definitive Freigabe erfolgt nach dem Abschluss der Kantonsrechnung, das definitive Testat bestätigt die Richtigkeit der Jahresrechnung am 18. März.
Kurz zur Administration. Die personelle Belastungssituation des Lotteriefonds hat sich gegenüber den Vorjahren leicht verbessert. Das ist auf den punktuellen Einsatz von zusätzlichen Ressourcen sowie auf die kontinuierliche Umsetzung von effizienzsteigernden Massnahmen bei der Gesuchsbearbeitung zurückzuführen, insbesondere durch die technischen Lösungen. Langsam, aber sicher trägt SAP doch noch Früchte. Ressourcenintensive Sonderprojekte wie der Weggang von Moutier per 1. Januar 2026 haben aber zu einem Mehraufwand geführt, der aber weitestgehend aufgefangen werden konnte und den die Abteilungsleitung abfedern konnte.
Nichtsdestotrotz bleibt die personelle Situation angespannt. Der Lotteriefonds verfügt derzeit über rund 230 Stellenprozente. Dazu kommen Leistungen der Abteilungsleitung und der Stellvertretung sowie der Finanzsachbearbeitung. Diese Administration hat im Berichtsjahr um die 1200 Gesuche behandelt. Es konnten mehr Gesuche bearbeitet werden, als eingegangen sind, und so konnte ein grosser Berg von Pendenzen abgebaut werden.
Die Sicherheitskommission dankt Irène Steinegger und ihrem Team für die sorgfältige Arbeit für den Lotteriefonds. Wir empfehlen Ihnen, die Jahresrechnung zur Kenntnis zu nehmen.
Wenn ich schon hier vorne bin, würde ich gerne noch kurz etwas seitens der Fraktion GRÜNE/AL dazu sagen, wenn das geht. (Grossrätin Dubler dreht sich zur Präsidentin um. Diese bejaht. / La députée Dubler se tourne vers la présidente. Celle-ci répond par l’affirmative.) Die Jahresrechnung liest sich wie eine Erfolgsmeldung, und ja, die Zahlen sind beeindruckend: Rekordreingewinn, steigende Auszahlungen, solide Fondsstände, so weit, so gut. Trotzdem sind bei uns in der Fraktion Fragen aufgekommen: Für wen sind diese Gelder eigentlich gedacht?
Der Lotteriefonds speist sich aus dem Spielverhalten der Bevölkerung, von Menschen, die Lose kaufen, Lotto tippen, online wetten. Davon sind viele Leute keine Grossverdiener. Es sind also Gelder aus der Mitte unserer Gesellschaft. Und was machen wir damit? Wie unterstützt uns der Lotteriefonds bei den gesellschaftlichen Herausforderungen, mit denen wir täglich konfrontiert sind?
Der Lotteriefonds weist per Ende 2025 einen Nettobestand von 122 Mio. Franken aus. Geld, das auf dem Konto liegt, Geld, das Familien, Frauen, soziale Institutionen im Kanton gut, wenn nicht sogar dringend brauchen könnten. Wir erlauben uns daher die Frage, ob der Regierungsrat seine Möglichkeiten in diesem Bereich ausschöpft oder ob er sich auf den gesetzlichen Grundlagen ausruht. Wir stören uns an dieser Anhäufung von Geldern aus der Berner Bevölkerung, während andere jedes Fünfrappenstück umdrehen müssen.
Auch die Fraktion GRÜNE/AL nimmt die Jahresrechnung zur Kenntnis, wir werden aber die Entwicklung weiter kritisch beobachten und allenfalls Massnahmen fordern. Merci.
- SpeechAnne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)Grosser RatPräsidentin. Sie haben diesem Ordnungsantrag zugestimmt.
Nun gehen wir weiter bei unseren Geschäften. An dieser Stelle: herzlich willkommen, Regierungsrat Philippe Müller mit seinem Team. Wir starten mit den Geschäften der Sicherheitsdirektion. Und zwar starten wir mit Traktandum 76: «Lotteriefonds - Genehmigung der Jahresrechnung 2025». Der Antrag der Regierung ist: Genehmigung. Das läuft über die Sicherheitskommission, und die Sprecherin der Kommission ist Grossrätin Elisabeth Dubler. Wir führen eine reduzierte Debatte. Grossrätin Elisabeth Dubler, du hast das Wort.
- SpeechAnne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)Grosser RatPräsidentin. Sie haben diesem Ordnungsantrag zugestimmt.
Dann gehen wir weiter zum Ordnungsantrag von Barbara Josi, dass das Traktandum 97 ebenfalls auf den Montag verschoben wird. Wer diesem Antrag zustimmen kann, stimmt Ja, wer dies ablehnt, stimmt Nein.
- SpeechAnne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)Grosser RatPräsidentin. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, es hat ziemlich viel Aktivismus rund um diesen Ordnungsantrag gegeben. Der Ordnungsantrag verlangt einerseits das, was ich Ihnen vorhin gesagt habe: die Traktanden 94 bis und mit 96 auf den Montag verschieben. Dieser Ordnungsantrag ist noch mit einem Zusatzordnungsantrag erweitert worden, und zwar zum Thema «Einheit der Materie». Der Antrag Josi verlangt, dass das Traktandum 97 auch auf den Montag verschoben wird, aber es bleibt die gemeinsame Beratung der Traktanden 94 bis 96. Und anschliessend wird das Traktandum 97 bzw. die Motion 366-2025 behandelt.
Wir stimmen aber über beide Ordnungsanträge ab, damit wir keine Fehler machen und damit wir da sauber sind. Traktandum 97 ist das Geschäft «Erhalt des Simmewehrs in Wimmis – bestehende Wasserkraft schützen!» Zu Traktandum 98 habe ich keinen Ordnungsantrag erhalten.
Wir stimmen über den ersten Ordnungsantrag ab, dass die Traktanden 94, 95 und 96 auf den Montag verschoben werden und dass die gemeinsame Beratung wie geplant stattfindet. Wer dem Ordnungsantrag von Grossrat Casimir von Arx zustimmen kann, stimmt Ja, wer ihn ablehnt, stimmt Nein.
- SpeechAnne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)Grosser RatPräsidentin. Verlassen Sie noch nicht den Saal. Ich habe noch einen Ordnungsantrag auf dem Tisch, über den wir abstimmen müssten. Diejenigen, die gerne wissen möchten, worum es geht, sollten hierbleiben. Wir haben einen Ordnungsantrag von Casimir von Arx zum Traktandum 94, Wasserstrategie 2040 des Kantons Bern. Der Antrag verlangt die gemeinsame Beratung der Traktanden 94 bis 96 – das sind die Wasserstrategie und zwei Motionen zur Wasserstrategie – und die Verschiebung der Traktanden 94 bis 96 auf den Montag, 8. Juni. Über Ordnungsanträge müssen wir abstimmen, und das werden wir jetzt machen.
Es gibt keine Wortmeldungen zu einem Ordnungsantrag. (Die Präsidentin nimmt auf einen Hinweis aus dem Saal Bezug. / La présidente fait référence à un signalement provenant de la salle.) Über einen Ordnungsantrag muss ich abstimmen lassen. (Grossrat Peter Gerber verlangt ein Time-out, damit sich die Fraktionen besprechen können. / Le député Peter Gerber demande une suspension de séance afin que les groupes puissent se concerter.) Ein Time-out verlangen? Also, wir machen ein Time-out, fünf Minuten. Jetzt ist es 15.17 Uhr. Um 15.22 Uhr fahren wir weiter. (Die Sitzung wird kurz unterbrochen. / La séance est interrompue brièvement.) Aufgrund der heftigen Diskussionen gebe ich noch ein bisschen mehr Zeit. Wir fahren mit der Debatte um 17.25 Uhr weiter. (Die Sitzung wird kurz unterbrochen. / La séance est interrompue brièvement.)
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, es hat ziemlich viel Aktivismus rund um diesen Ordnungsantrag gegeben. Der Ordnungsantrag verlangt einerseits das, was ich Ihnen vorhin gesagt habe: die Traktanden 94 bis und mit 96 auf den Montag verschieben. Dieser Ordnungsantrag ist noch mit einem Zusatzordnungsantrag erweitert worden, und zwar zum Thema «Einheit der Materie». Der Antrag Josi verlangt, dass das Traktandum 97 auch auf den Montag verschoben wird, aber es bleibt die gemeinsame Beratung der Traktanden 94 bis 96. Und anschliessend wird das Traktandum 97 zur Motion 366-2025 behandelt.
Wir stimmen aber über beide Ordnungsanträge ab, damit wir keine Fehler machen und damit wir da sauber sind. Traktandum 97 ist das Geschäft «Erhalt des Simmewehrs in Wimmis – bestehende Wasserkraft schützen!». Zu Traktandum 98 habe ich keinen Ordnungsantrag erhalten.
Wir stimmen über den ersten Ordnungsantrag ab, dass die Traktanden 94, 95 und 96 auf den Montag verschoben werden und dass die gemeinsame Beratung wie geplant stattfindet. Wer dem Ordnungsantrag von Grossrat Casimir von Arx zustimmen kann, stimmt Ja, wer ihn ablehnt, stimmt Nein.
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