Schaffung eines Rechtsrahmens für alternative Schutzeinrichtungen im bewaffneten Konflikt
(26.3015)- Redetext
- RedetextMartin Pfister(Die Mitte)Schweiz
Inhaltlich scheint hier keine Differenz vorzuliegen. Das Thema ist wichtig, und Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass wir schon an der Arbeit sind. Trotzdem hat der Bundesrat die Annahme empfohlen, weil wir dann diesem Thema in seiner ganzen Breite, die vielleicht vom Bundesrat heute noch nicht vorgesehen ist, Schub geben könnten. Weil wir inhaltlich keine Differenz haben, ist es letztlich eine akademische Frage, ob man hier zustimmt oder nicht. Ich stelle keinen Antrag.
- RedetextMathias Zopfi(Die Grünen)Schweiz
Im Namen der SiK beantrage ich Ihnen, die Motion zur Schaffung eines Rechtsrahmens für alternative Schutzeinrichtungen im bewaffneten Konflikt abzulehnen, und dies sogar entgegen der Annahmeempfehlung des Bundesrates. Die Kommission hat die Motion beraten und kommt aus folgenden Gründen zu diesem Schluss:
Erstens ist das Anliegen der Motion bereits in der Verwaltung verankert. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz führt gegenwärtig eine umfassende Studie durch, um die Anforderungen an alternative Schutzeinrichtungen zu klären. Dabei werden verschiedene Varianten geprüft, wie etwa die Nutzung von Tunneln, Tiefgaragen oder Bahnhöfen, um insbesondere die mobile Bevölkerung in Ballungszentren zu schützen.
Zweitens stützt der Bundesrat das Ziel der Motion bereits vollumfänglich und hat eben auch die Annahme beantragt. Die technischen Grundlagen und die notwendigen Varianten werden aber bereits erarbeitet, und die Verwaltung ist auf dem Weg, die geforderten Lösungen zu realisieren. Die Motion bringt also keinen Mehrwert.
Drittens sieht die Kommission, ohne dass ein Antrag einer Minderheit eingereicht wurde, aus formellen Gründen keinen Mehrwert in der Annahme der Motion. Da die Verwaltung bereits aktiv an einem Konzept arbeitet und die Ziele der Motion auch ohne zusätzlichen gesetzlichen Anstoss oder Anstoss durch eine Motion verfolgt werden, würde man mit der Annahme der Motion nur offene Türen einrennen. Daran ändert auch nichts, dass der Bundesrat die Annahme empfiehlt.
Es ist bewährte Praxis unseres Rates, dass wir dann, wenn die Ziele oder Aufträge einer Motion bereits umgesetzt werden, keine zusätzlichen Motionen auf den Weg schicken; dies soll auch der parlamentarischen Disziplin dienen. Die Motion soll vor allem dann das Mittel der Wahl sein, wenn die Verwaltung nicht ohnehin schon oder zu wenig in die gewollte Richtung tätig ist. Im Sinne der Effizienz ist den laufenden Prozessen der Vortritt zu lassen, anstatt parallel politische Forderungen zu bestätigen, die bereits in der Umsetzung sind.
Das heisst nicht, dass die Kommission das Anliegen nicht teilt oder nicht ernst nimmt. Wir werden uns über die Umsetzung auch ohne diese Motion informieren lassen. Das wurde bereits beschlossen, die Kommission war mit 8 zu 4 Stimmen dieser Meinung. Es gibt aber keinen Minderheitsantrag, und wir werden sehen, ob der Bundesrat an seinem Antrag festhält.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.
- Redetext
- Abstimmung
- RedetextMartin Pfister(Die Mitte)Schweiz
Ich freue mich, eine Motion der Sicherheitspolitischen Kommission diesmal zu unterstützen und sie zur Annahme zu empfehlen.
Die verschärfte sicherheitspolitische Lage in Europa, insbesondere der Angriff Russlands auf die Ukraine, hat die schweizerische Schutzbauinfrastruktur wieder in den Fokus gerückt. Denn die Zivilbevölkerung ist in bewaffneten Konflikten massiv betroffen. Für Schutz und somit das physische Überleben ist die Bevölkerung auf eine gute Schutzinfrastruktur angewiesen. Dabei ist zwischen den Schutzräumen für die Bevölkerung und den Schutzanlagen für die Führungsorgane und den Zivilschutz zu unterscheiden.
Bei den Schutzräumen will der Bundesrat am Prinzip des Kollektivschutzes festhalten, nämlich, jeder Einwohnerin und jedem Einwohner einen Schutzplatz in der Nähe des Wohnortes zuzuweisen. Aktuelle Ereignisse zeigen aber, dass in bewaffneten Konflikten nicht ständig und flächendeckend Kampfhandlungen und Angriffe stattfinden. In gewissen Regionen und in gewissen Zeiten geht der Arbeits- und Lebensalltag annähernd normal weiter. Er muss das auch, um die Wirtschaft aufrechtzuerhalten und insbesondere das Funktionieren der kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Deshalb wird gegenwärtig geprüft, wie das bestehende Schutzbautensystem ergänzt werden kann, um Personen zu schützen, die sich im Ereignisfall nicht an ihrem Wohnort und somit nicht in der Nähe ihres zugewiesenen Schutzraums befinden. Dies ist vor allem in grösseren Städten und Ballungszentren mit einem hohen Pendleraufkommen der Fall. Jedoch ist zu betonen, dass sich die Gesamtbevölkerung bezogen auf die gesamte Lebenszeit, also Arbeitszeit und Freizeit inklusive Schlafzeit, nach wie vor überwiegend am Wohnort aufhält. In einem bewaffneten Konflikt dürfte dies noch deutlich mehr der Fall sein. Deshalb geniesst der Schutz der Bevölkerung in den Schutzräumen am Wohnort nach wie vor Priorität und sollen die alternativen Schutzräume das bewährte System ergänzen, aber nicht ablösen.
Gegenwärtig klärt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz in einer Studie ab - darauf wurde hingewiesen -, welche Anforderungen alternative Schutzeinrichtungen erfüllen müssen und welche Arten unter- oder oberirdischer Infrastrukturen sich eignen würden. In erster Linie dürften das Tunnels, Tiefgaragen, Bahnhöfe oder speziell verstärkte Gebäude sein. Die Studie bildet die Grundlage für ein Aussprachepapier an den Bundesrat zum weiteren Vorgehen und zur Finanzierung. Je nach gewählter Variante werden wohl auch die rechtlichen Grundlagen anzupassen sein.
Sie sehen, die Motion der SiK-N rennt offene Türen ein und stützt die bereits laufenden und weiter vorgesehenen Arbeiten zur Realisierung von alternativen Schutzeinrichtungen. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat Annahme der Motion.
- RedetextWalter Gartmann(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Niemand bestreitet, dass der Schutz der Bevölkerung im Krisen- oder Kriegsfall eine Kernaufgabe des Staates ist. Es bestreitet auch niemand, dass sich viele Menschen im Ereignisfall nicht an ihrem Wohnort befinden werden.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz erarbeitet zurzeit im Rahmen der Dachstrategie Schutzbauten eine umfassende Vorstudie. Darin werden die entscheidenden Fragen geklärt: Welche Schutzwirkung ist überhaupt erreichbar? Welche bestehenden Infrastrukturen genügen? Welche Kosten entstehen? Welche betrieblichen und militärischen Auswirkungen ergeben sich?
Voraussichtlich wird der Bundesrat bereits im ersten Quartal 2027 einen Grundsatzentscheid treffen. Die Motion verlangt somit etwas, was bereits in Arbeit ist. Noch problematischer ist jedoch, dass sie gesetzliche Vorgaben verlangt, bevor die fachlichen Grundlagen überhaupt vorliegen. Wir würden zuerst Gesetze schreiben und erst danach herausfinden, ob die vorgeschlagenen Lösungen technisch, organisatorisch und finanziell sinnvoll sind. Das ist wirklich die falsche Reihenfolge. Zudem dürfen wir der Bevölkerung keine falsche Sicherheit vorgaukeln. Ein Bahnhof, eine Tiefgarage oder ein Tunnel ist nicht automatisch ein Schutzraum. Je nach Bedrohungslage können solche Anlagen sogar zusätzliche Risiken schaffen. Bevor wir neue Kategorien von Schutzeinrichtungen gesetzlich verankern, müssen wir wissen, welchen Schutz sie tatsächlich bieten.
Die Schweiz verfügt bereits über eines der weltweit dichtesten Schutzraumsysteme. Statt neue Gesetze und Verpflichtungen zu schaffen, sollten wir zunächst die Resultate der laufenden Arbeiten abwarten und auf einer soliden fachlichen Grundlage entscheiden. Die Motion fordert einen Bauplan, bevor überhaupt geklärt ist, ob das Fundament trägt. Genau dafür läuft bereits eine Vorstudie, wie ich vorhin erwähnt habe. Warten wir die Ergebnisse ab, bevor wir neue Gesetze, neue Zuständigkeiten und neue Kosten beschliessen.
Liebe Frau Riniker, nicht jeder Tunnel ist ein Schutzraum, und nicht jede Tiefgarage rettet Leben. Sicherheitspolitik braucht Realismus statt Symbolpolitik.
Lehnen Sie die Motion bitte ab.
- RedetextClarence Chollet(Die Grünen)Schweiz
Au nom de la Commission de la politique de sécurité, j'ai le plaisir de vous présenter la motion 26.3015, "Création d'un cadre juridique pour des installations de protection de substitution en cas de conflit armé". Comme pour l'objet précédent, cette motion est directement issue des travaux menés à la suite du postulat Riniker sur les scénarios d'évacuation à grande échelle.
Le rapport du Conseil fédéral met en évidence plusieurs lacunes dans notre préparation aux situations de crise majeures et identifie notamment la nécessité de développer des possibilités de protection complémentaires pour la population. La Suisse dispose d'un réseau d'abris de protection civile unique au monde. La commission partage pleinement l'analyse selon laquelle ces abris demeurent le pilier central de la protection de la population. Toutefois, le rapport souligne également qu'en cas de conflit armé ou d'accident nucléaire, une partie importante de la population ne se trouvera pas nécessairement à son domicile au moment où une protection immédiate sera requise. Pensons aux personnes qui voyagent ou à celles qui se déplacent quotidiennement pour aller travailler ou étudier.
Lors des travaux de la commission, l'Office fédéral de la protection de la population a relevé que de nombreux pendulaires pourraient avoir besoin de structures de protection rapidement accessibles à proximité de leur lieu de présence. C'est précisément pour répondre à cette réalité que le rapport évoque la nécessité de développer des possibilités de protection alternatives venant compléter les infrastructures de protection existantes. Or, aujourd'hui, il n'existe ni inventaire national, ni normes minimales, ni répartition claire des responsabilités concernant de telles installations. Nous ne savons pas quelles infrastructures pourraient être utilisées, quelles exigences elles devraient remplir, ni comment elles seraient intégrées dans les systèmes d'alarme, d'évacuation et de protection de la population.
La motion demande donc au Conseil fédéral de soumettre les bases légales nécessaires afin de créer un cadre clair pour ces installations de protection de substitution. Elle prévoit notamment d'identifier les infrastructures pouvant être mobilisées, de fixer des exigences minimales, de clarifier les compétences des différents acteurs et d'assurer la coordination avec la protection civile ainsi qu'avec les besoins de mobilité de l'armée. Il est important de souligner que cette motion ne demande pas la construction immédiate de nouveaux ouvrages. Elle vise avant tout à mieux utiliser les infrastructures existantes qui pourraient, le cas échéant, offrir une protection temporaire à la population : gares, tunnels, parkings souterrains, bâtiments publics renforcés ou autres infrastructures appropriées.
Lors des débats de la commission, l'Office fédéral de la protection de la population a indiqué qu'il examinait déjà différentes options et réfléchissait à la manière de mettre à disposition de telles infrastructures, ainsi qu'à l'information de la population. Le Conseil fédéral partage cette analyse et soutient la motion. Il a d'ailleurs annoncé qu'une étude préalable était en cours et qu'une décision de principe devait intervenir en 2027.
Une minorité de la commission propose de rejeter cette motion. Elle considère que les travaux de réflexion menés actuellement par l'Office fédéral de la protection de la population sont suffisants à ce stade et qu'il est prématuré d'inscrire de nouvelles obligations dans la loi avant d'en connaître les résultats. La minorité relève également que les coûts potentiels de telles installations ne sont pas connus et elle craint la création de nouvelles structures administratives ou de nouvelles charges pour les collectivités.
La majorité de la commission estime, elle, qu'il est préférable d'anticiper aujourd'hui plutôt que d'improviser demain. Lorsqu'il s'agit de la protection de la population, la préparation constitue toujours la mesure la plus efficace et la moins coûteuse.
Pour ces raisons, la commission vous invite à accepter la motion, par 13 voix contre 11 et 1 abstention.
- RedetextMaja Riniker(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Auch zur Motion 26.3015 der SiK-N, "Schaffung eines Rechtsrahmens für alternative Schutzeinrichtungen im bewaffneten Konflikt", spreche ich im Namen Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission.
Die Motion verlangt, dass neben den bestehenden privaten und öffentlichen Schutzräumen auch alternative, rasch erreichbare Schutzeinrichtungen rechtlich, konzeptionell und planerisch verankert werden. Genannt werden beispielsweise Bahnhöfe, Tunnel, Tiefgaragen, Keller oder verstärkte öffentliche Gebäude. Zudem sollen Mindeststandards, Zuständigkeiten sowie die Einbindung in Warn-, Alarmierungs- und Evakuierungsprozesse geregelt werden.
Die Kommission diskutierte auch diese Motion im Zusammenhang mit dem Bericht des Bundesrates zu grossräumigen Evakuierungen. Dabei wurde von den Vertretern des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS) festgehalten, dass die bestehende Schutzinfrastruktur mit privaten und öffentlichen Schutzräumen weiterhin den Kern des Bevölkerungsschutzes bildet. Aber gleichzeitig wurde auch darauf hingewiesen, dass für den zunehmend mobilen Teil der Bevölkerung ergänzende Schutzmöglichkeiten geprüft werden. Gerade im Fall eines bewaffneten Konflikts befindet sich ein erheblicher Teil der Bevölkerung unter Umständen tagsüber eben nicht am Wohnort und hat deshalb nicht unmittelbar den Zugang zum zugewiesenen Schutzraum.
In der Kommissionsberatung wurde darauf hingewiesen, dass eben in diesem Bereich ausdrücklich eine Lücke besteht. Wir nehmen an, dass der Bundesrat Ihnen die Motion auch aus diesem Grund zur Annahme empfiehlt. Denn alternative Schutzeinrichtungen können insbesondere Personen schützen, die sich während eines Ereignisses am Arbeitsort, auf dem Arbeitsweg oder an einem anderen Aufenthaltsort befinden. Ziel dieser Motion ist nicht die Schaffung von neuen Bauten, sondern eben die Nutzung und Vorbereitung der bereits bestehenden Infrastruktur.
Die Kommission diskutierte auch die Frage, ob hierfür zusätzliche gesetzliche Grundlagen notwendig sind. Seitens des Bundesamts für Bevölkerungsschutz wurde erläutert, dass entsprechende Überlegungen bereits laufen und dass geprüft wird, welche bestehenden Infrastrukturen sich eignen könnten und wie die Bevölkerung darüber informiert werden könnte. Aber eben, man überlegt, was man tun könnte.
Gleichzeitig wurde auch darauf hingewiesen, dass frühere Schutzmöglichkeiten in Betrieben und Unternehmungen teilweise nicht mehr vorhanden sind und eben deshalb wirklich dringend neue Lösungen geprüft werden müssen, insbesondere in der aktuell sehr grossen geopolitischen Unsicherheit.
Eine Minderheit der Kommission beantragt die Ablehnung der Motion. Die Minderheit vertrat die Auffassung, dass bereits verschiedene Arbeiten im Gang seien und dass zusätzliche gesetzliche Vorgaben - Sie haben es vorhin schon gehört, es sind die gleichen Argumente - zu mehr Bürokratie und zusätzlichen Kosten führen könnten. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass sich das Verhalten der Bevölkerung in einem bewaffneten Konflikt nur beschränkt planen lasse und bestehende Schutzkonzepte weiterhin die zentrale Grundlage bilden würden.
Die Mehrheit der Kommission war demgegenüber der Ansicht, dass die identifizierte Lücke nun rechtzeitig geschlossen werden soll. Die Mehrheit erachtet es als sinnvoll, bereits heute festzulegen, welche bestehenden Infrastrukturen im Ereignisfall als temporäre Schutzeinrichtungen genutzt werden können, welche Anforderungen sie erfüllen müssen und eben wer dafür zuständig ist.
Die Kommission hat die Motion mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Im Namen der Mehrheit beantrage ich Ihnen, dieser Motion ebenfalls Ihre Ja-Stimme zu geben.
- Redetext
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