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Der Steillagebeitrag ist nach dem Anteil der Mähwiese zu berechnen

(24.3973)MotionÜberwiesen an den Bundesrat
Schweiz24.09.2024
Profile
Type
Motion
State
Überwiesen an den Bundesrat
Parliament
Schweiz
Number
24.3973
Start
24.09.2024
References & source
Official record
Official profile
External ID
20243973
Votings(2)
Contributions(15)
Timeline(11)
  • Traktandiert
    Nationalrat
  • Annahme
    Nationalrat
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
  • In Kommission des Nationalrats
Texts(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Der Steillagebeitrag ist nach dem Anteil der Mähwiese zu berechnen
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat anerkennt die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Bergbetriebe für die Offenhaltung der Hanglagen. Mähwiesen fördern die Vielfalt der Lebensräume, die Biodiversität und verhindern eine mögliche Verbuschung und Verwaldung.

    Mit der Agrarpolitik 14-17 hat der Bundesrat die finanzielle Förderung von Mähwiesen verstärkt. Einerseits hat er die bereits seit einigen Jahrzehnten bestehenden Hangbeiträge für steile Mähwiesen mit einer Hangneigung von mehr als 35 % erhöht (+24 Mio. Franken pro Jahr). Andererseits hat er einen zusätzlichen Steillagenbeitrag für Betriebe mit einem hohen Anteil solcher steiler Mähwiesen an der gesamten LN eingeführt, für den seither rund 11 Mio. Franken pro Jahr ausgerichtet werden. Der Grund dafür ist, dass solche Betriebe einen deutlich grösseren Arbeitsaufwand zur Bewirtschaftung dieser Flächen haben, weil sie einen wesentlichen Teil des Futters an Hanglagen produzieren müssen. Betriebe mit einem kleinen Anteil an Mähwiesen in Hanglagen können den Grossteil des Futters in flacheren Gebieten produzieren und die steilen Mähwiesen eher extensiv bewirtschaften. Die Anpassungen bei den Hang- und Steillagenbeiträgen sowie weitere Massnahmen haben dazu beigetragen, dass seit 2014 die Unterstützung des Berggebiets gestiegen ist. Dies hat der Bundesrat im Bericht vom 18. Oktober 2017 in Erfüllung des Postulats 15.4180 «Agrarpolitik 2014-2017: Korrektur der Abgeltungen» aufgezeigt. 

    Die Motion verlangt eine Erhöhung des Agrarbudgets um geschätzte 5.3 Mio. Franken sowie eine Anpassung des Berechnungsmodus für die Steillagenbeiträge. Der Bundesrat lehnt dies im aktuellen finanzpolitischen Umfeld ab. Die Motion steht im Widerspruch zu den vom Bundesrat beschlossenen Aufträgen an die Departemente für Aufgabenverzichte und Mittelkürzungen. Der Bundesrat will ausserdem bis zur Umsetzung der Agrarpolitik 2030+ (AP30+) die Anpassungen am Direktzahlungssystem auf das Notwendigste beschränken und damit stabile Rahmenbedingungen gewährleisten.

  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt,
    - Den Artikel 44 DZV bezüglich der Entschädigung von Steillagenbewirtschaftung wie folgt
    anzupassen:
    2 Er wird nur ausgerichtet, wenn der Anteil dieser Flächen an der gesamten Fläche der
    beitragsberechtigten Mähwiesen des Betriebs mindestens 30 Prozent beträgt.
    - Die notwendigen Mittel sind im Sinne der Offenhaltung der Landschaft, durch eine Aufstockung des
    Zahlungsrahmens Landwirtschaft bereitzustellen.
    -Diese Anpassung ist spätestens mit der AP 2030 umzusetzen.

  • BegründungTEXT

    Mit der AP 14/17 wurden verschiedene Massnahmen eingeführt, um die Mehraufwände, welche die
    Bewirtschaftung im Berggebiet verursachen, zu entschädigen. Unter anderem ein Steillagenbeitrag
    für Mähwiesen. Der Beitrag wird gemäss den Anteilen von Mähwiesen mit einer Steigung von mehr
    als 35 % entrichtet. Zur Berechnung des Anteils der Steillagen wird aktuell die gesamte
    landwirtschaftliche Fläche angewendet.
    Artikel 44 DZV bisher: 2 Er wird nur ausgerichtet, wenn der Anteil dieser Flächen an der
    beitragsberechtigten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebs mindestens 30 Prozent beträgt.
    Dies führt dazu, dass zahlreiche Betriebe keine oder nur unzureichende Zahlungen für den
    geleisteten Aufwand erhalten. Deshalb soll künftig der Anteil von Steillagen an der gesamten Fläche
    von Mähwiesen auf einem Betrieb zur Berechnung der Steillagenanteile angewendet werden.
    Hat ein Betrieb einen hohen Anteil an LN, erhält er weniger oder keine Steillagenbeiträge als ein
    Betrieb mit wenig LN. Das ist weder logisch noch im Sinne des Beitragsziels, da der Aufwand zur
    Bewirtschaftung der Fläche immer gleich hoch ist. Insbesondere für kleine Betriebe ist dies
    existenziell.
    Die Bewirtschaftung von Steillagen ist mit erheblichen Risiken verbunden. Insbesondere in den
    immer häufiger werdenden Perioden mit längeren Niederschlägen ist die Bewirtschaftung auch aus
    Sicherheitsgründen zusätzlich erschwert.
    Die Bewirtschaftung von steilen Mähwiesen ist von grosser Bedeutung für den Erhalt der
    Artenvielfalt. Verschiedene Studien zeigen, dass aufgrund der Mähnutzung die Artenvielfalt
    signifikant höher ist. Es ist nachgewiesen, dass die Mähwiesen Nutzung einen erheblichen Beitrag
    zur Förderung der Biodiversität leisten. Wird die Mähnutzung aufgeben, ist der Verlust dieser
    Flächen die Realität.
    Gemäss ersten Schätzungen beläuft sich der Mittelbedarf bei der beantragten Änderung 5.3 Mio. pro Jahr.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0