Anlaufstelle für Betroffene von digitaler Gewalt
(25.3824)- Abstimmung
- RedetextBeat Jans(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Digitale Anfeindungen, Beleidigungen, Entblössungen, Manipulationen und Nachstellungen sind ein gravierendes gesellschaftliches Problem. Viele sind davon betroffen. Gerade für ganz junge Menschen können die Folgen besonders einschneidend sein und im Extremfall - das wissen wir - zu Suizidgedanken führen. Zur Zielscheibe werden aber nicht nur sie. Wer immer sich öffentlich exponiert, kann in der Online-Welt zum Opfer von Hass, Herabsetzung, Häme und Drohungen gegen sich und seine Familie werden; einige Personen in diesem Saal wissen das aus eigener Erfahrung.
Nicht nur Jugendliche sind in solchen Situationen überfordert. Unterstützung durch digital versierte Sachverständige könnte oft helfen. Sie kennen Strategien zur Vermeidung und Bewältigung von Zwangslagen in der Online-Welt. Es gibt Anzeichen dafür, dass die herkömmliche Opferberatung hier nicht zu genügen vermag und bislang auch selten in Anspruch genommen wird. Schon aus diesem Grund macht es Sinn, die heutigen Beratungsangebote unter die Lupe zu nehmen und nach möglichen Verbesserungen zu suchen.
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen die Annahme des Postulates, denn er ist überzeugt: Diese Problematik verdient eine sorgfältige Prüfung. Ein Postulatsbericht verspricht hier wichtige Erkenntnisse, und das Thema beschäftigt die Bundesverwaltung sowieso, wie viele Interpellationen - auch vonseiten der SVP-Fraktion - zeigen. [PAGE 31]
Viel weniger überzeugt ist der Bundesrat, dass die Lösung des Problems wirklich in der Schaffung einer einzigen schweizweiten Anlaufstelle liegt. Eine auf digitale Gewalt spezialisierte nationale Anlaufstelle ist nur eine von verschiedenen Möglichkeiten - und vielleicht auch nicht die beste. In der Opferberatung und auch auf anderen Gebieten hat die Schweiz mit dezentralen Lösungen gute Erfahrungen gemacht. Das Anknüpfen an bestehende Angebote könnte geeigneter und auch kostengünstiger sein.
In diesem Sinne wird der Bundesrat seine Prüfung nicht auf eine nationale Anlaufstelle beschränken. Er bevorzugt hier eine breite Auslegeordnung mit offenem Ergebnis und bittet Sie deshalb, das Postulat anzunehmen.
- RedetextErich Hess(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Nein, Frau Nationalrätin. Wir haben genügend Gesetze und Vorschriften, die solches schon heute unterbinden, und da spielt es keine Rolle, ob dies im digitalen oder analogen Kontext geschieht. Die gesetzlichen Bestimmungen bestehen.
- RedetextMeret Schneider(Die Grünen)Schweiz
Lieber Kollege Hess, ich hätte ganz viel zu sagen, aber ich muss ja eine Frage formulieren. Darum: Sind Sie denn der Ansicht, dass auch im analogen Raum, also in der realen Welt, Morddrohungen und Hassrede toleriert werden sollen? Ist das Ihre Vorstellung von Anstand?
- RedetextErich Hess(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Ich finde, dieser Vorstoss ist ein wenig ein Hohn. Es werden digitale und analoge Gewalt gleichgesetzt: Wenn ich jemandem auf der Strasse etwas gewalttätig auf den Kopf gebe, wird das mit einer Aussage gleichgesetzt, die irgendwo im Internet gemacht wird. Dort müssen wir doch mal bremsen. Es kann nicht sein, dass schwere Delikte gegenüber Personen, die auf der Strasse wirklich angegriffen werden und physische Gewalt erleben, mit Aussagen im Internet gleichgesetzt werden.
Überhaupt sollte man besser auf die analoge Gewalt schauen, denn diese ist hauptsächlich ein Ausländerproblem. Dieses Problem müssen wir zuerst anpacken. Davon sind Personen auf der Strasse, die angegriffen oder beklaut werden, direkt betroffen. Im digitalen Raum ist es hingegen halb so tragisch. Da wird vielleicht eine Aussage gemacht, mit der jemand vielleicht ein wenig verletzt wird. Also, verletzt werden kann er ja nicht, er hat vielleicht einfach zu wenig Rückgrat, um diese Aussage zu verkraften.
Das erleben wir überall, sei es im zwischenmenschlichen, im persönlichen Umfeld, sei es im digitalen Umfeld, im Internet. Es ist das genau Gleiche: Man benimmt sich, oder man benimmt sich nicht. Wir haben schon heute genügend Möglichkeiten, zum Beispiel Beleidigung oder Ehrverletzungen strafrechtlich zu verfolgen, wenn es denn nötig ist. Das ist heute schon möglich.
Aber was will dieser Vorstoss? Dieser Vorstoss will die Einführung einer Zensurbehörde, die nicht mal der Bund selbst betreiben soll. Nein, die links-grünen Parteien unterstützen immer gerne sogenannte NGO, die sie wieder mit Staatsgeldern füttern wollen. Das Staatsgeschwür wird somit immer grösser. Zudem: Wer muss das wieder alles bezahlen? Das muss der liebe Steuerzahler tun.
Ich denke, es wäre der bessere Weg, die Jugendlichen zu sensibilisieren, damit sie nicht immer gleich durchdrehen, wenn irgendetwas gegen sie geschrieben wird, sondern Rückgrat zeigen und weiterkämpfen. Wenn es wirklich eine Ehrverletzung oder eine Beleidigung ist, können sie immer noch bei der Polizei Anzeige erstatten. Wir brauchen ganz sicher keine neu geschaffene Zensurbehörde.
- Redetext
- RedetextMeret Schneider(Die Grünen)Schweiz
Wir halten uns zunehmend im digitalen Raum, also in einer digitalen Öffentlichkeit, auf, was sowohl Chancen als auch Gefahren mit sich bringt. In den letzten Jahren hat die digitale Gewalt zugenommen, insbesondere gegen Jugendliche und junge Erwachsene. Eine Studie aus dem Jahr 2022 zur digitalen Hassrede in der Schweiz zeigt, dass fast jede zehnte Person - um genau zu sein: 9,3 Prozent - der Schweizer Bevölkerung persönlich von Hassrede betroffen war. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen war sogar fast jede zweite Person bereits von digitaler Gewalt betroffen. Eine Studie aus Deutschland von Hate Aid zeigt ein noch drastischeres Bild: 92 Prozent der befragten 18- bis 24-Jährigen erlebten Beleidigungen im Internet, während 83 Prozent mit Hassrede oder hasserfüllten Nachrichten konfrontiert waren. Die Folgen davon sind gravierend: Suizid aufgrund von Cybermobbing und Cyberstalking zählen inzwischen zu den häufigsten Todesursachen bei Jugendlichen.
Gewalt im digitalen Raum, die sich gegen Kinder und Jugendliche richtet, entzieht sich ausserdem häufig der Wahrnehmung von Erwachsenen. Durch technische Strukturen digitaler Plattformen können entsprechende Inhalte rasch verbreitet und archiviert werden und dauerhaft zugänglich bleiben. Das kann anhaltende Auswirkungen auf die Betroffenen haben. Für betroffene Kinder und Jugendliche ist es schwierig, passende Unterstützung zu finden. Viele wissen nicht, an wen sie sich wenden können, oder zweifeln daran, ernst genommen zu werden.
Eine allseits bekannte und spezialisierte Anlaufstelle kann Orientierung bieten, sachlich kompetent beraten und an bestehende Angebote weiterverweisen. Die sozialen, physischen und psychischen Folgen digitaler und analoger Gewalt ähneln sich ausserdem stark. Daher kann man sich[NB]bei[NB]der[NB]Planung von Interventionen an der langjährigen Expertise von entsprechenden Opferberatungsstellen orientieren.
Es wäre jedoch zu kurz gedacht, dieses neue Themenfeld zusätzlich den bereits bestehenden Beratungsstellen aufzubürden. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass spezialisierte Meldestellen und Beratungsangebote im Bereich digitaler Gewalt wirksam sind. So bestehen in Deutschland mit Jugendschutz.net oder auch in Grossbritannien mit dem UK Safer Internet Centre institutionell verankerte Strukturen, die Meldung, Beratung und Prävention miteinander verbinden.
Solche Modelle verdeutlichen, dass eine nationale Anlaufstelle einen wichtigen Beitrag leisten kann. Sie stellen damit einen wichtigen Schritt dar, um Kinderrechte in der Schweiz im digitalen Raum wirksam zu schützen.
Ich bitte Sie daher insbesondere auch im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes, mein Postulat zu unterstützen, wie es bereits der Bundesrat getan hat.
- SpeechSpeechSchweiz
Bekämpft - Combattu [GZ]
(Hess Erich) [GZ]
[VS][GZ]
Verschoben - Renvoyé
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