Meret Schneider
- Party
- Sozialdemokratische Partei
- Parliamentary group
- Fraktion G
- Parliament
- Gemeinderat
- Electoral district
- Zürich
- Gender
- Female
- Born
- 1992
- Occupation
- Projektleiter/in
- Language
- German
- Address
- Florastrasse 61
8610 Uster
- Kantonsrat
- Die Grünen· XII Uster
- Schweiz
- Die Grünen· Fraktion G· Zürich
- Wikidata
- Q71974203
- Source body
- 198
- Record updated
- 18.06.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizDie Höchstbezugsdauer bei Kurzarbeit soll um zwölf statt um sechs Abrechnungsperioden verlängert werden können (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 142 Yes · 52 No · 2 Abst. · 3 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 129 Yes · 65 No · 3 Abst. · 2 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 131 Yes · 65 No · 1 Abst. · 2 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 130 Yes · 65 No · 1 Abst. · 3 Absent
- EnthaltungSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 109 Yes · 86 No · 2 Abst. · 2 Absent
- —Sentience Politics · Co-GeschäftsleitungBaselsince 01.01.2015Kantonsrat
- —Gemeinderat · GemeinderätinUstersince 01.01.2015Kantonsrat
- Nicht Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- LobbyistKuhn Thomas · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizPolitischer Berater
- LobbyistSchneider Pia · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizKoalition Konzernverantwortung
- RedetextSchweiz
Herr Bundespräsident, Ende 2025 warnten Expertinnen und Experten des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte vor systematischer Ausbeutung bangladeschischer Arbeitsmigrantinnen und -migranten in Malaysia. Der Bundesrat sagte, dass er die Situation von Nahem verfolgen werde. Konkret: Wird er ein Panel of Experts einberufen, oder welche konkreten Massnahmen sind geplant, um die Situation von Nahem zu verfolgen?
- RedetextSchweiz
Herr Bundespräsident, die USA verhängen für die Schweiz einen Zollsatz von 12,5 Prozent mit der Begründung, dass sie zu wenig gegen Importe aus Zwangsarbeit unternimmt. Die EU, die über eine Zwangsarbeitsverordnung verfügt, zahlt einen tieferen Zoll von 10 Prozent. Wäre es nicht im Interesse der Schweiz, ebenfalls eine solche Regelung einzuführen?
- RedetextSchweiz
Sehr geehrter Herr Bundespräsident, Sie haben auch die Fleischimporte angesprochen. Der Pouletkonsum pro Kopf hat seit dem Jahr 2000 um 73 Prozent zugenommen, und auch die Importe sind stark gestiegen. Mit dem Mercosur-Abkommen werden Zölle wegfallen, nicht nur auf die von Ihnen erwähnten Spezialkontingente von 1000 Tonnen, sondern auch auf Importe innerhalb der WTO-Kontingente. Können Sie bestätigen, dass dadurch die Importe aus Brasilien gegenüber jenen aus anderen Herkunftsländern deutlich zunehmen werden?
- RedetextKündigungsschutz für AdoptivmütterNo. 24.318Schweiz
Um ein Hauptargument vorwegzunehmen: Nein, es geht nicht darum, Adoptivmütter und biologische Mütter gleichzusetzen, sondern darum, jede Form der Mutterschaft wertzuschätzen und der Situation der Mutter Rechnung zu tragen. Im Bundesrecht ist festgelegt, dass Arbeitgebende das Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitnehmerin während deren Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft nicht kündigen dürfen. Dies gibt Sicherheit und sorgt dafür, dass sich Mütter in der Zeit nach der Geburt nicht zusätzlich um einen möglichen Verlust des Arbeitsplatzes und damit um ihre finanzielle Zukunft Sorgen machen müssen. Selbstverständlich befindet sich eine Adoptivmutter nach der Adoption in einer körperlich ganz anderen Situation als eine biologische Mutter, das versteht sich von selbst. Adoptivmütter übernehmen jedoch eine vergleichbare Verantwortung wie biologische Mütter, und im Fall einer Adoption ist die Anfangsphase für den Aufbau einer sicheren Bindung zwischen Mutter und Kind entscheidend. Diese Bindung ist für das emotionale und psychologische Wohlbefinden des Kindes fundamental. Wenn eine Mutter Angst hat, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, kann das Stress verursachen und mit negativen Folgen für ihre Gesundheit und jene des Kindes verbunden sein. Aus dieser Perspektive ist der Kündigungsschutz absolut angebracht, da auch Adoptivmütter in solchen Situationen vom Stress eines möglichen Arbeitsplatzverlustes entbunden und entlastet werden sollen. Die Fragen, die sich hier stellen, sind erstens, ob es einen Handlungsbedarf gibt, und zweitens, ob ein Kündigungsschutz für Adoptivmütter negative Konsequenzen hätte.
Die erste Frage kann mit Ja beantwortet werden, da der Kanton Tessin diese Initiative nicht ohne Grund lanciert hat und sich eine grosse Mehrheit des Tessiner Kantonsparlamentes dafür ausgesprochen hat. Adoptivmütter stehen in gewissen Bereichen vor denselben Herausforderungen wie biologische Mütter. Der Beziehungsaufbau zum Kind bedeutet eine intensive Zeit und stellt eine grosse Herausforderung dar, unabhängig vom Alter des Adoptivkindes. Im Hinblick auf diese Phase der Bindung zum Kind ist es entscheidend, genügend Zeit und Ressourcen zur Verfügung zu haben. Adoptivkinder werden oft in eine neue Umgebung integriert, auch wenn zuvor ein Pflegeverhältnis bestand. Der Kündigungsschutz würde Planungssicherheit für Familien bieten, und ein gesicherter Arbeitsplatz garantiert finanzielle und auch emotionale Stabilität.
Die zweite Frage nach den negativen Konsequenzen kann klar mit Nein beantwortet werden. Dass einer Adoptivmutter in dieser relativ kurzen, sensiblen Zeit nicht gekündigt werden darf, ist für die Unternehmen und die Arbeitgebenden mehr als verkraftbar. Es liegt sogar im Interesse der Unternehmen und ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Denn Unternehmen, die eine inklusive Beschäftigungspolitik verfolgen, reduzieren die Fluktuation, wodurch sich auch die Kontinuität im Betrieb verbessert. Ausserdem, seien wir realistisch: Angesichts der sehr geringen Zahl der Adoptionen in der Schweiz wären die Fälle, in denen ein Unternehmen einer Mitarbeitenden kündigen möchte, dies aber aufgrund des Kündigungsschutzes nicht kann, an einer Hand abzählbar.
Die Interessenabwägung führt daher zu einem klaren Schluss. Die finanzielle und psychische Stabilität von Frauen, die Adoptivmutter werden, hat eine grosse Auswirkung auf eine gelingende Mutter-Kind-Beziehung und steht den ganz seltenen Fällen gegenüber, in denen ein Unternehmen eine Frau während des Kündigungsschutzes entlassen will. In meinen Augen ist klar, was hier stärker zu gewichten ist.
Ich bitte Sie daher, meine Minderheit und damit die Standesinitiative zu unterstützen.
- RedetextSchweiz
Es ist sonst nicht meine Art, aber bei Stopfgänsen werde ich zum "angry bird". Wir lassen Gänse und Enten mit Stahlrohren zwangsfüttern, die mehrmals täglich in die Speiseröhre gerammt werden, wodurch diese teilweise Schaden nimmt. Die Tiere müssen Unmengen von [PAGE 528] Futter zu sich nehmen, wodurch sich die Leber krankhaft vergrössert. Umgerechnet auf den Menschen entspricht das etwa 15 Kilogramm Spaghetti pro Tag. Haben Sie sich diese Prozedur einmal angeschaut? Ich habe das gemacht. Die Tiere, die fixiert werden, versuchen verzweifelt, den Kopf abzuwenden und vor dem Menschen zu fliehen, der sie füttern will. Sie geraten in Panik, haben Schmerzen und leiden, bis sie, kurz bevor sie an den Folgen des Stopfens ohnehin sterben würden, geschlachtet werden. Und warum das Ganze? Weil es gut schmeckt.
Ist das Ihr Ernst? Ist das Ihr Verständnis von Freiheit der Konsumierenden: Freiheit zum puren Vergnügen? Denn bei Foie gras handelt es sich nicht um ein Lebensmittel, das zu einer ausgewogenen Ernährung beiträgt, sondern um ein Luxusprodukt. Wollen Sie also aus purem Vergnügen einem fühlenden Lebewesen jeden Tag des Lebens zur Hölle machen? Mir fehlen zwar nicht die Worte für eine solche Einstellung, aber mir fehlen die Worte, die ich in einem Ratssaal äussern dürfte.
Oft wird mit der Tradition und dem Kulturgut argumentiert. Diese qualvolle Praxis gehöre nun einmal zur Schweizer Kultur. Zum einen: Wenn das tatsächlich eine Schweizer Tradition sein soll, warum haben wir dann das Stopfen von Gänsen und Enten in der Schweiz vor über vierzig Jahren verboten und als Tierqual deklariert? Zum andern, selbst wenn es eine Tradition sein sollte: Wir haben uns bereits von diversen tier- und menschenunwürdigen Traditionen verabschiedet, und zwar aus gutem Grund. So haben wir uns beispielsweise von der Gansabhauet getrennt, Hundekämpfe wurden verboten, und auch Hahnenkämpfe gibt es inzwischen aus gutem Grund nicht mehr.
Tierqual aus reinem Vergnügen entspricht in keiner Weise der in der Verfassung verankerten Tierwürde. Der Bundesrat hat gestützt auf Artikel 14 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes die Möglichkeit, die Einfuhr tierischer Erzeugnisse aus Gründen des Tierschutzes zu verbieten. Tierqual aus reinem Vergnügen entspricht nicht der Art, wie wir in der Schweiz mit fühlenden Lebewesen umgehen wollen. Ansonsten wäre das Stopfen von Gänsen und Enten nicht seit so langer Zeit verboten. Tatsächlich spielt es für die betroffenen Gänse und Enten eben keine Rolle, ob sie in der Schweiz gestopft werden oder ob wir dafür bezahlen, dass sie im Ausland gestopft werden. Die Verantwortung für die Praxis bleibt exakt die gleiche.
Also bitte: Wer gegen diese grausame Art der Produktion ist, der stimme bitte für ein Importverbot und empfehle die Initiative zur Annahme. Wer mit Argumenten wie Kultur, Tradition oder "Es schmeckt halt so gut" den Import weiter zulassen will, der oder die soll doch bitte auch das Rückgrat haben, die Gänse hier in der Schweiz selbst zu stopfen. Ein von Doppelmoral durchsetztes Tierschutzgesetz nützt wirklich niemandem, am wenigsten den Tieren.
Ich bitte Sie daher, die Initiative und den Gegenvorschlag zu unterstützen.
- MotionBerichterstattung
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
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- Ständig
- RatNationalrat(NR)Schweiz
- Parlament (Legislativrat)since 02.12.2024
- Parlament (Legislativrat)02.12.2019 – 03.12.2023
- StändigSchweiz
- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
- Aufsichtskommission
- Kantonsrat
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- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025
- Version 304.10.2025
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