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Neue Bestimmungen zur Betreuung der Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte

(19.3414)PostulatErledigt
Schweiz04.04.2019
Profile
Type
Postulat
State
Erledigt
Parliament
Schweiz
Number
19.3414
Start
04.04.2019
References & source
Official record
Official profile
External ID
20193414
Contributions(3)
  • Didier BerberatUrheber/inSozialdemokratische Partei
  • Aussenpolitische Kommission StänderatUrheber/in
  • Departement für auswärtige AngelegenheitenFederführendes Departement
Timeline(8)
  • Abschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts
    Ständerat
  • Erledigt
  • Abschreibungsantrag liegt vor
  • Bericht in Erfüllung des Vorstosses liegt vor
  • Überwiesen an den Bundesrat
Texts(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Neue Bestimmungen zur Betreuung der Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte
  • Antwort BR / BüroTEXT
    Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen, ob das Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG) oder andere Bundesgesetze mit einer bzw. mehreren neuen Bestimmungen ergänzt werden können, die den Justiz- bzw. den an der Rechtshilfe beteiligten Behörden ermöglichen, das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten mit der Betreuung der Rückerstattungen zu beauftragen, die sie im Rahmen von Straf- und Rechtshilfeverfahren anordnen.

  • BegründungTEXT

    Diesem Postulat kommt eine grosse Bedeutung zu, da das SRVG die nötige rechtliche Grundlage dafür bietet, dass bei der Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte die Transparenz sichergestellt ist und die rückerstatteten Gelder der Bevölkerung der betreffenden Staaten zugutekommen. Dank diesem Gesetz kann der Bundesrat die Einzelheiten der Rückerstattung mit dem Staat, dem die Vermögenswerte entzogen wurden, aushandeln oder - sollte kein Abkommen mit diesem Staat bestehen - die Einzelheiten der Rückerstattung festlegen. Werden solche Einzelheiten nicht geregelt, ist das Risiko gross, dass mit der Rückerstattung erneut die Korruption genährt wird.

    Die Bestimmungen des SRVG sind allerdings nur dann direkt anwendbar, wenn das Bundesverwaltungsgericht gestützt auf Artikel 14 SRVG eine Einziehung angeordnet hat, was nicht der Fall ist, wenn die Strafverfolgungsbehörden oder die an der Rechtshilfe beteiligten Behörden die Einziehung von in einem Drittland unrechtmässig erzielten Gewinnen anordnen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0