Revision des Militärgesetzes
(99.3043)Schweiz05.02.1999
Profile
- Type
- Postulat
- State
- Erledigt
- Parliament
- Schweiz
- Number
- 99.3043
- Start
- 05.02.1999
References & source
- Official record
- Official profile
- External ID
- 19993043
Contributions(2)
- Sicherheitspolitische Kommission Ständerat
- Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Timeline(5)
- Erledigt
- AnnahmeStänderat
- Überwiesen an den Bundesrat
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.Bundesrat
- Im Rat noch nicht behandelt
Texts(3)
- Antwort BR / BüroDer Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- Titel des GeschäftesRevision des Militärgesetzes
- Eingereichter Text
Im Rahmen der vorzeitigen Teilrevision des Militärgesetzes bitten wir den Bundesrat, folgende Formulierung von Artikel 66 zu prüfen:
Abs. 1
Friedensförderungsdienst oder Friedenserhaltungsdienst im internationalen Rahmen können nur Schweizer Personen oder Schweizer Truppen leisten, die eigens dafür ausgebildet sind.
Abs. 2
Die Anmeldung für die Teilnahme an einer friedensfördernden oder friedenserhaltenden Operation ist freiwillig.
Abs. 3
Der Bundesrat legt im Einzelfall fest, wie weit Massnahmen zum Schutz der eingesetzten Personen und Truppen zu treffen sind.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0