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Verbesserte Koordination zwischen Raumplanung und Naturschutz

(95.3312)MotionErledigt
Schweiz22.06.1995
Profile
Type
Motion
State
Erledigt
Parliament
Schweiz
Number
95.3312
Start
22.06.1995
References & source
Official record
Official profile
External ID
19953312
Contributions(23)
Timeline(4)
  • Erledigt
  • Annahme
    Nationalrat
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • Motion an 2. Rat
Texts(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Verbesserte Koordination zwischen Raumplanung und Naturschutz
  • Eingereichter TextTEXT

    Für raumwirksame Bundesplanungen stehen grundsätzlich die Instrumente der Konzepte und Sachpläne gemäss Raumplanungsgesetz (RPG) zur Verfügung. Demgegenüber sind im Biotop- und Moorschutz gemäss Artikel 24sexies der Bundesverfassung bzw. Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) spezialrechtliche, eigenständige Verfahrensregelungen getroffen worden. Damit wird systematisch die in Artikel 22quater der Bundesverfassung festgelegte Planungshoheit der Kantone unterlaufen, und die raumordnerischen Regelungen werden zunehmend unübersichtlich. Zudem resultiert daraus ein Demokratiedefizit wegen der fehlenden bzw. nicht gleichermassen wie in Artikel 4 RPG ausgestalteten Information und Mitwirkung der Bevölkerung. Dem Biotopschutz und dem Naturschutz ganz allgemein kommt in der Nutzung des Raumes wachsende Bedeutung zu, weshalb deren durchgehende Einbindung in die raumplanungsrechtlichen Verfahren auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden unabdingbar ist.

    Der Bundesrat wird eingeladen, die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorzulegen, so dass:

    - alle raumwirksamen Pläne und Inventare koordiniert und kohärent abgestimmt werden; und

    - insbesondere sämtliche raumwirksamen Aufgaben des Bundes im Bereich des Natur- und Heimatschutzes in die ordentlichen raumplanungsrechtlichen Verfahren eingebunden werden.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0