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Sofortmassnahmen zugunsten der Landwirtschaft

(95.308)StandesinitiativeErledigt
Schweiz11.12.1995
Profile
Type
Standesinitiative
State
Erledigt
Parliament
Schweiz
Number
95.308
Start
11.12.1995
References & source
Official record
Official profile
External ID
19950308
Contributions(3)
  • Kommission für Wirtschaft und Abgaben NRZuständige Kommission
  • Kommission für Wirtschaft und Abgaben SRZuständige Kommission
  • StänderatInitialer Rat
Timeline(4)
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Erledigt
  • Behandelt vom Ständerat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texts(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Sofortmassnahmen zugunsten der Landwirtschaft
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Kanton Basel-Landschaft beantragt, gestützt auf Artikel 93, Absatz 2 der Bundesverfassung, dass auf dem Weg der Dringlichkeit folgende Massnahmen ergriffen werden:

    1. Die Mittel für Direktzahlungen an die Landwirtschaft sind so festzulegen, dass sie die Einkommenseinbussen, die durch Verlust der Preis- und Absatzgarantien entstehen, vollständig ausgleichen.

    2. Der Ausgleich ist auch für die Preisreduktion zu gewährleisten, die 1996 vorgenommen wird.

    3. Die Erhöhung der Direktzahlungen hat nach Landwirtschaftsgesetz Artikel 31b zu erfolgen.

    4. Sämtliche Normen im Bereich des Agrarrechts sind umgehend zwecks Deregulierung zu überprüfen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0