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Bei Ausfall der Abstimmungsanlage im Nationalrat: Abstimmen ohne Namensaufruf wieder ermöglichen

(24.442)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz23.08.2024
Profile
Type
Parlamentarische Initiative
State
Erledigt
Parliament
Schweiz
Number
24.442
Start
23.08.2024
References & source
Official record
Official profile
External ID
20240442
Votings(2)
Contributions(6)
  • Büro NRUrheber/in
  • Roland Rino BüchelUrheber/inSchweizerische Volkspartei
  • ParlamentFederführendes Departement
  • Provisorische Kommission-VZuständige Kommission
  • Büro NRZuständige Kommission
Timeline(8)
  • Erledigt
  • Annahme in der Schlussabstimmung
    Nationalrat
  • Zustimmung
    Nationalrat
  • Geplant für die Schlussabstimmung
  • Beschluss gemäss Entwurf
    Nationalrat
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Bei Ausfall der Abstimmungsanlage im Nationalrat: Abstimmen ohne Namensaufruf wieder ermöglichen
  • Eingereichter TextTEXT

    Das Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) soll so angepasst werden, dass Abstimmungen ohne Namensaufruf im Nationalrat bei Ausfall der Abstimmungsanlage oder bei geheimer Beratung wieder möglich sind. Die Präsidentin oder der Präsident wird weiterhin das Abstimmungsergebnis (Ja/Nein/Enthaltungen) bekanntgeben. Die Abstimmung unter Namensaufruf findet statt, wenn 30 Ratsmitglieder einem entsprechenden Ordnungsantrag zustimmen.

  • BegründungTEXT

    Die aktuelle Regelung im GRN verlangt im Nationalrat bei einem Ausfall der elektronischen Abstimmungsanlage das Abstimmen durch Namensaufruf. Der Ausfall der Abstimmungsanlage in der Sondersession 2024 hat eine Schwierigkeit der geltenden Regelung aufgezeigt. Falls die Abstimmungsanlage länger ausfällt, soll mit der Möglichkeit des Abstimmens ohne Namensaufruf der Ratsbetrieb einfacher aufrechterhalten werden können, als dies beim aktuell vorgeschriebenen Abstimmen mit Namensaufruf möglich ist. Die Transparenz der Abstimmungen kann auch künftig gewährleistet werden, wenn 30 Ratsmitglieder einen Ordnungsantrag auf Abstimmung unter Namensaufruf zustimmen.

    Zudem hat die Revision von 2018 das Abstimmen durch Aufstehen für die geheime Beratung aus dem GRN gestrichen. Um für diesen Fall wieder gerüstet zu sein, soll die geheime Beratung wieder im GRN erwähnt werden. Im Ständerat ist das Abstimmen durch Handerheben oder unter Namensaufruf für die geheime Beratung weiterhin vorgesehen (Art. 44 Abs. 2 GRS).

Data: OpenParlData · CC BY 4.0