Pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen. Bundesgesetz
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- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Es ist ein Geschäft, das schon lange auf uns lastet. Es soll jetzt rasch und unkompliziert erledigt werden. Es geht - das wurde bereits erwähnt - um die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren, die zwischen 2010 und 2015 erhoben wurden. Das Bundesgericht hat 2018 entschieden, dass sie zurückbezahlt werden müssen.
Mit dem Vorschlag des Bundesrates soll jetzt jeder Haushalt eine einmalige pauschale Vergütung von 50 Franken erhalten, die auf einer Rechnung der Erhebungsstelle Serafe gutgeschrieben wird. Mit diesem Vorgehen möchte der Bundesrat eine einfache und rasch umsetzbare Lösung. Wenn Sie jetzt der Vorlage zustimmen, dann könnten diese Gutschriften bereits im kommenden Jahr erfolgen. Die entsprechenden Vorarbeiten laufen bereits.
Der Bundesrat schlägt eine pauschale Vergütung vor, um zu vermeiden, dass die Haushalte aktiv werden und ein Gesuch stellen müssen. Für eine solche pauschale Lösung braucht es allerdings ein Gesetz. Sie sind jetzt daran, ein solches zu schaffen.
Die Pauschale von 50 Franken pro Haushalt basiert auf den vom Bund zwischen 2010 und 2015 effektiv eingenommenen Mehrwertsteuern. Das sind 185 Millionen Franken. Dieser Betrag wird durch die voraussichtliche Anzahl der abgabepflichtigen Haushalte im Vergütungsjahr 2021 geteilt. Wir gehen zurzeit von rund 3,7 Millionen Haushalten aus.
Die Pauschale deckt auch die Verzugszinsen ab, die seit dem Bundesgerichtsurteil von 2018 angefallen sind. Vor 2018 war die Rechtslage aus Sicht des Bundesrates unklar. Deshalb geht der Bundesrat davon aus, dass man erst seit dem Urteil von 2018 in Verzug ist. Die allermeisten Haushalte haben ja auch keine Rückforderung geltend gemacht und damit den Bund nicht eigentlich in Verzug gesetzt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden jetzt auch keine individuellen Ansprüche mehr existieren. Es ist aber so: Es liegt im Wesen von Pauschalen, dass sie dann nicht jedem Einzelfall gerecht werden. So gehen z. B. Personen, die jetzt Mehrwertsteuer bezahlt haben und im Jahr 2021 keine Rechnung von der Serafe erhalten, eben leer aus. Solche Einzelfälle lassen sich bei einer einfachen Pauschallösung leider nicht verhindern. Das ist dem Bundesrat bewusst. Er ist aber auch der Meinung - und diese Haltung teilen der Ständerat und Ihre Kommission -, dass es besser ist, jetzt eine schnelle und pragmatische Lösung zu treffen, die mit wenig Aufwand umgesetzt werden kann. Damit ist auch die Motion Flückiger-Bäni 15.3416 für die Haushalte umgesetzt.
In Bezug auf die Unternehmen ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass es keine Pauschalregelung, wie sie in der Motion Flückiger-Bäni verlangt wurde, geben soll. Es waren vor allem rechtliche Überlegungen, die ausschlaggebend für diesen Entscheid waren. Die berechtigten [PAGE 1383] Ansprüche der Unternehmen auf Rückerstattung der Empfangsgebühren bleiben bestehen. Unternehmen, die keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht haben, können beim Bundesamt für Kommunikation ein Rückerstattungsgesuch stellen. Das Bundesamt für Kommunikation ist daran, ein Online-Formular zu erstellen, damit die Unternehmen diese Möglichkeit einfach und niederschwellig ergreifen können. Nach dem aktuellen Stand der Arbeiten wird die Möglichkeit für die Gesuchseinreichung Anfang 2021 bestehen.
Aus rechtlicher Sicht müsste dafür nicht unbedingt eine gesonderte Bestimmung im Gesetz geschaffen werden. Ich habe aber Verständnis dafür, dass der Ständerat und jetzt auch Ihre Kommission diese berechtigten Ansprüche für die Unternehmen ausdrücklich im Gesetz erwähnt haben möchten. Das führt auch nicht zu neuen Rechten, sondern es festigt die Position der Unternehmen. In diesem Sinne können wir den neuen Artikel 3 Absatz 3 unterstützen.
Ich komme noch zur Minderheit zu Artikel 2 Absatz 1. Die Minderheit verlangt eine Vergütung von 60 Franken pro Haushalt anstelle der vorgeschlagenen 50 Franken. Ich möchte Ihnen kurz ausführen, wie wir auf diese 50 Franken gekommen sind.
Im Gegensatz zur Vernehmlassungsvorlage gewährt der Bundesrat einen Zinsanteil auf den 165 Millionen Franken, die er mit der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren eingenommen hat. Warum aber bleibt dann die Pauschale für die Haushalte dennoch bei 50 Franken und ist nicht entsprechend höher? Das BAKOM hat eine Rückzahlungssumme von total 185 Millionen Franken budgetiert. Darin enthalten sind zusätzlich zu den effektiv einkassierten 165 Millionen Franken aus der Mehrwertsteuer auch der Verzugszins seit 2018, 17 Millionen Franken, sowie eine kleine Reserve. Weil die Anzahl der berechtigten Haushalte gegenüber der ursprünglichen Schätzung von 3,4 auf 3,7 Millionen gestiegen ist, kommt man jetzt wieder zu einer Pauschale von 50 Franken pro Haushalt, wenn man diese 185 Millionen Franken zu gleichen Teilen auf alle Haushalte aufteilt.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auch hier Ihre Kommissionsmehrheit, den Ständerat und den Bundesrat zu unterstützen. Dann geht es auch schnell, und dann kann man mit dieser Auszahlung auch rasch beginnen.
- RedetextAline Trede(Die Grünen)Schweiz
Wie die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher bereits gesagt haben, geht es nur noch um die Minderheit Pasquier in Artikel 2 Absatz 1, welche die Entschädigung pro Haushalt von 50 auf 60 Franken erhöhen möchte. Wie Sie auch gehört haben, geht dem eine längere Geschichte voraus. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 6. März 2017, gestützt auf das Obligationenrecht, eine Verzinsung der Rückerstattungssumme von 5 Prozent ab Verzug angeordnet. Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid. Der Bundesrat hat hierzu in seiner Botschaft Folgendes geschrieben: "Für das Eintreten des Verzugs braucht es grundsätzlich eine Mahnung durch die Gläubiger, welche hier in den allermeisten Fällen nicht erfolgt ist. Allerdings hat das BAKOM nach den Urteilen des Bundesgerichtes am 14. November 2018 eine Medienmitteilung veröffentlicht, wonach nun eine gesetzliche Grundlage für die Rückerstattung an alle erarbeitet werde und die Berechtigten nicht aktiv werden müssten. Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist ein Verzug des Bundes gegenüber allen Berechtigten zu bejahen."
Die Kommissionsmehrheit, das haben Sie gehört, ist mit dieser Pauschallösung einverstanden. Die Minderheit sieht aber den Zeitpunkt, ab wann die Berechnung zählt, anders. Das BAKOM ist schon 2015 in Verzug geraten, und die Vergütung soll auch ab dann berechnet und in entsprechender Höhe rückerstattet werden. Im Bundesgerichtsurteil vom 13. April 2015 ist die Verrechnung der Mehrwertsteuer als unzulässig eingestuft worden. Zudem haben 30[NB]000 Gebührenzahlende, vertreten durch den Konsumentenschutz, ein Gesuch gestellt; es gab also Gebührenzahlende, die ein Gesuch gestellt haben.
Machen wir die Rechnung: Es geht um eine Rückerstattungssumme von 165 Millionen Franken an die Haushalte für die Jahre 2015 bis 2020, davon muss man 5 Prozent Verzugszins dazurechnen; das ergibt 49,5 Millionen Franken. Das heisst: 165 plus 49,5 ergibt 214,5 Millionen Franken. Diese Zahl teilen wir durch 3,6 Millionen Haushalte, dies ergibt 59,5 Franken, die wir auf 60 Franken aufrunden. Das heisst in dieser Rechnung: Wenn wir den Verzugszins ab 2015 rechnen, ergibt dies eine Rückerstattung von 60 Franken pro Haushalt. Wenn wir alle hier drin eine Rechnung nicht bezahlen und eine Mahnung erhalten, dann müssen wir auch Verzugszins bezahlen. Dies soll auch hier der Fall sein. Es soll mit gleichen Ellen gemessen werden.
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Pasquier zu unterstützen.
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- RedetextIsabelle Pasquier-Eichenberger(Die Grünen)Schweiz
C'est une pièce en plusieurs actes que je vais vous raconter. Elle commence avec la contestation de particuliers quant à la perception d'une taxe sur la valeur ajoutée sur le montant de la redevance de radio-télévision. Le Tribunal fédéral rend un premier arrêt en novembre 2015. Il considère [PAGE 1382] que la redevance radio-télévision ne devrait pas être soumise à la TVA. Ce jugement a été rapidement mis en oeuvre par la Confédération et Billag, et, depuis 2015, la TVA n'est plus perçue sur la redevance. Mais la Confédération refuse de rembourser l'argent indûment perçu.
Une seconde procédure est donc lancée. Les recourants demandent à être remboursés - cela concerne les années 2005 à 2015. En novembre 2018 - c'est le troisième acte de cette pièce -, le Tribunal fédéral leur donne raison: il juge que la Confédération doit rembourser la TVA perçue entre 2010 et 2015, mais, à ses yeux, la situation antérieure à 2010 est prescrite. La mise en oeuvre de ce jugement se concrétise en avril 2019: le Conseil fédéral propose un remboursement forfaitaire de 50 francs par ménage, une solution simple et efficace, qui décharge les ménages de déposer une demande individuelle. En revanche, il renonce à une indemnité pour les entreprises, parce qu'à ses yeux la plupart d'entre elles ont pu déduire l'impôt préalable et n'ont donc subi aucune perte économique.
Ce projet de loi a reçu un large soutien en consultation hormis quelques réserves provenant notamment des organisations de défense des consommateurs. Ainsi l'ACSI, la FRC et la SKS considèrent qu'il s'agit d'un minimum. Elles plaident pour le versement d'intérêts moratoires complémentaires. Le Conseil fédéral leur donne en partie raison, mais maintient le montant de 50 francs. Le 27 novembre 2019, il adopte son message. Dans une nouvelle loi comprenant cinq articles, il prévoit le versement de 50 francs par ménage sous la forme d'une déduction qui sera opérée dans la prochaine facture liée à la redevance. Cela représente une charge pour la Confédération de 165 millions de francs.
Le 3 juin, le Conseil des Etats a complété le projet. Il a ajouté le versement d'un remboursement pour les entreprises qui n'ont pas déduit l'impôt préalable et il demande qu'une procédure simplifiée soit mise en place pour elles aussi.
Le montant de la rétrocession est estimé à 5 millions de francs.
Notre commission a traité ce dossier à sa séance de fin juin dernier. La discussion a porté, d'une part, sur les détails du remboursement aux entreprises, d'autre part, sur le montant du remboursement forfaitaire accordé aux ménages. Une minorité considère que le remboursement devrait être augmenté à 60 francs, compte tenu des intérêts moratoires, qui ont été reconnus, mais qui doivent être maintenant versés. Cette proposition a été refusée en commission, qui s'est donc prononcée en faveur du projet du Conseil fédéral tel qu'amendé par le Conseil des Etats.
La majorité de la commission du Conseil national vous invite donc à approuver cette proposition et à clore donc le dernier acte de cette pièce.
- RedetextPhilipp Matthias Bregy(Die Mitte)Schweiz
Unsere Kommission hat dieses Sujet beraten, und ich erlaube mir, kurz auf die Ausgangslage einzugehen.
Im April 2015 hat das Bundesgericht festgestellt, dass die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen nicht mehrwertsteuerpflichtig sind. Es hatten also viele Personen zu viel Radio- und Fernsehempfangsgebühren bezahlt. Im Mai 2015 hat eine Motion Flückiger-Bäni die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage gefordert, um dieses Problem zu lösen. Wir hatten am 1. Januar 2019 einen entscheidenden Systemwechsel, indem wir von der geräteabhängigen zur geräteunabhängigen Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren gewechselt sind. Diese drei Elemente sind massgebend für die vorliegende Gesetzesvorlage.
Die Debatte war demzufolge einfach: Es ging darum, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um das zu Unrecht eingezogene Geld denjenigen, die zu viel bezahlt hatten, zurückzugeben. In diesem Sinne hat der Bundesrat eine einfache, pragmatische Lösung gewählt, indem man eine pauschale Rückvergütung macht statt einer Rückforderung im Einzelfall, was völlig überzogen und bürokratisch gewesen wäre. Die Vorteile dieser pauschalen Rückvergütung sind klar: Es gibt eine Verminderung des Verwaltungsaufwands, es gibt keine Einzelabwicklung, und das heisst, es brauchen von einzelnen Personen auch keine Gesuche eingereicht zu werden. Kurz: Niemand, der von dieser Vorlage betroffen ist, muss ein Gesuch einreichen oder etwas belegen oder beweisen.
Was ist das Resultat unserer Debatte? Das Resultat unserer Debatte ist, dass man bereit ist, 165 Millionen Franken sowie zusätzlich den Zinsausfall in der Höhe von 17 Millionen Franken seit Ende 2018 zurückzubezahlen. Das ergibt eine Gesamtsumme von 182 Millionen Franken, die auf 3,57 Millionen Haushalte aufgeteilt wird. Wenn man das nach einer einfachen Rechnung macht, dann entsteht diesbezüglich eine Rückzahlung pro Haushalt in der Höhe von durchschnittlich 50 Franken.
Woher wird dieses Geld genommen? Dieses Geld wird aus den allgemeinen Mitteln des Bundes genommen. Der Grund dafür ist ganz einfach: Die zu viel einkassierten 165 Millionen Franken wurden von der Bundesrechnung vereinnahmt.
Wer profitiert von dieser Vorlage? Von dieser Vorlage profitieren vor allem die privaten Haushalte. Sie erhalten das Geld mit dieser Pauschalzahlung mittels einer Verrechnung in der nächsten Rechnung der Serafe zurück.
Wer profitiert auch? Das sind die Unternehmen. Sie kriegen zwar mit dieser Vorlage noch nichts direkt zurück, aber der Bundesrat hat sich verpflichtet, diesbezüglich ein einfaches Verfahren zu wählen, damit diesen Unternehmen auch ein Pauschalbetrag zurückerstattet werden kann. Kurzum: Eigentlich profitieren alle, die zu viel bezahlt haben.
Wir haben Differenzen, und zwar eine. Das ist diejenige der Minderheit Pasquier. Sie möchte die Entschädigung von 50 auf 60 Franken erhöhen, und wie man in dieser Session gesehen hat, ist das Geldverteilen durchaus in Mode. Nichtsdestotrotz hat die Kommission diesen Antrag mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Was sagt die Mehrheit? Die Mehrheit ist der Meinung, dass der Durchschnitt von 50 Franken gegeben sei, obwohl die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen zwar eine leicht höhere sei, jene nur für Radio oder nur für Fernsehen aber eine leicht tiefere. Eine Erhöhung auf 60 Franken sei nicht angebracht. Zudem macht die Mehrheit geltend, dass die meisten gar kein Gesuch gestellt hätten und ihr Rückerstattungsanspruch demzufolge verjährt sei. Zu guter Letzt würde dieser Antrag 33 Millionen Franken mehr kosten. Das ist Geld, das man in dieser Höhe nicht eingenommen hat, sondern nur aufgrund dieser Lösung eingibt.
Die Minderheit will, dass man auf das Total der Radio- und Fernsehgebühren in der Höhe von Fr. 58.71 abstellt und diese auf 60 Franken aufrundet. Dieser Antrag wurde abgelehnt.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.
- Redetext
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- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Dieses Geschäft ist eine Altlast. Es ist etwas, was wir aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides vom April 2015 tun müssen. Wir haben gesagt, wir möchten das jetzt so rasch und unkompliziert wie möglich umsetzen. Es geht um die Rückerstattung der Mehrwertsteuer, die während der Jahre 2010 bis 2015 auf den Empfangsgebühren erhoben worden ist und aufgrund dieses Bundesgerichtsentscheides zurückbezahlt werden muss.
Der Bundesrat hat sich für eine einfache Lösung für alle entschieden. Das heisst, jeder Haushalt soll eine einmalige pauschale Vergütung von 50 Franken als Gutschrift auf einer Rechnung der Erhebungsstelle Serafe erhalten. Wir hoffen, dass diese Gutschrift trotz Corona schon im nächsten Jahr ausgestellt werden kann. Wir versuchen hier wirklich, nachdem jetzt auch die parlamentarische Beratung gut voranschreitet, diese Umsetzung nächstes Jahr vorzunehmen.
Warum braucht es dazu überhaupt ein Gesetz? Es braucht ein Gesetz, weil wir verhindern wollten, dass die Haushalte selber aktiv werden und ein Gesuch um Rückerstattung stellen müssen. Vielmehr soll eben eine pauschale Vergütung an alle Haushalte vorgesehen werden. Das muss gesetzlich geregelt werden, auch um Rechtssicherheit zu schaffen. Damit hätten wir die Motion Flückiger-Bäni Sylvia 15.3416 in diesem Bereich umgesetzt.
Wie hoch ist die pauschale Vergütung? Sie basiert auf den in diesem Zeitraum effektiv eingenommenen Mehrwertsteuern von 165 Millionen Franken, das hat der Kommissionssprecher erwähnt. Dies ergibt geteilt durch die rund 3,7 Millionen Haushalte diese Abgeltung. Dann enthält die Pauschale auch einen Verzugszinsanteil seit 2018, also für die Zeit nach dem Urteil des Bundesgerichtes - erst ab diesem Zeitpunkt kann man von einem Verzug ausgehen, vorher war ja die Rechtslage wegen der hängigen Gerichtsurteile unklar. Die allermeisten Haushalte haben auch keine Rückforderung geltend gemacht und den Bund damit nicht in Verzug gebracht.
Die pauschale Vergütung tritt an die Stelle der konkreten individuellen Ansprüche. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass man damit - das gehört zum Wesen einer Pauschale - nicht jedem Einzelfall gerecht werden kann. Es gibt sicher solche Einzelfälle, vielleicht Personen, die lange einbezahlt haben, jetzt aber nicht mehr von der Abgabe betroffen sind. Der Bundesrat ist aber der Meinung - und diese Position teilt ja auch Ihre Kommission -, dass es besser ist, hier vorwärtszumachen und diese pragmatische Lösung zu wählen.
Bezüglich der Regelung für Unternehmen ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass es keine Pauschallösung geben soll, wie das in der Motion Flückiger Sylvia verlangt wurde. Es waren rechtliche Abklärungen, die den Bundesrat zu dieser Einschätzung geführt haben. Der Bundesrat hat aber in der Botschaft klargemacht, dass die berechtigten Ansprüche von Unternehmen auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren bestehen bleiben. Die Unternehmen können beim BAKOM ein Rückerstattungsgesuch einreichen.
Dafür müsste man eigentlich auch nicht extra eine rechtliche Bestimmung im Gesetz festlegen. Ich habe aber Verständnis dafür, dass Ihre Kommission jetzt die berechtigten Ansprüche der Unternehmen explizit im Gesetz erwähnt. Das führt zwar nicht zu neuen Rechten für die Unternehmen, aber damit wird doch die Position der Unternehmen gefestigt. Wir haben versprochen, dass das BAKOM hier ein einfaches und niederschwelliges Verfahren vorsieht. Das Amt kann den Unternehmen auch eine pauschale Entschädigung anbieten, welche sie annehmen oder ablehnen können. Das ist aber eben der Unterschied zwischen dieser Möglichkeit und einer pauschalen Entschädigung für alle, wie das bei den Haushalten vorgesehen ist.
In diesem Sinn können wir auch den neu von Ihrer Kommission eingefügten Teil unterstützen. Wir sind froh, wenn diese Altlast möglichst rasch bereinigt werden kann, damit die Haushalte die zu viel bezahlte Mehrwertsteuer zurückerhalten.
- RedetextStefan Engler(Die Mitte)Schweiz
Das Bundesgericht entschied 2015 in einem Grundsatzurteil, dass die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen nicht der Mehrwertsteuerpflicht untersteht. Es nahm damit eine Änderung seiner eigenen Praxis zur Charakterisierung der Empfangsgebühren vor und kam zum Schluss, dass es sich nicht wie bisher angenommen um eine Regalabgabe handle, sondern eher um eine Zwecksteuer oder eine Abgabe sui generis. Damit liege aber auch kein mehrwertsteuerpflichtiges Austauschverhältnis zwischen Staat und Gebührenzahlenden vor. Offen liess das Bundesgericht zunächst die Frage der Rückerstattung der bereits abgerechneten Mehrwertsteuer, was zu Folgeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesgericht sowie zu knapp 30[NB]000 derzeit beim BAKOM hängigen Rückerstattungsgesuchen führte. In einem zweiten Urteil von 2018 ordnete das Bundesgericht die Rückerstattung der von 2010 bis 2015 erhobenen Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren plus Zins ab Verzug an, weil die Belastung mit der Mehrwertsteuer ohne Rechtsgrundlage erfolgt sei. Diese Urteile haben Leitcharakter, da alle Gebührenzahlenden Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren bezahlt haben und diese zurückfordern könnten.
Ebenfalls im Jahre 2018 wurde der Bundesrat durch das Parlament zusätzlich beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer an alle Haushalte und Unternehmungen zu schaffen. Diese Vorlage ist auch erforderlich, um die zahlreichen, potenziell gleichgelagerten Fälle ohne unverhältnismässig hohen Aufwand zu behandeln. Die Vorlage verfolgt somit einerseits das Ziel, einen unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand zu verhindern, der bei einer Einzelfallabwicklung entstehen würde. Andererseits stellt die Vorlage aber auch für die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler eine Vereinfachung dar: Sie müssen keine individuellen Gesuche einreichen und müssen ihre Forderung weder begründen noch belegen. Alle Haushalte erhalten somit eine einmalige, gleich hohe Gutschrift auf den Abgabenrechnungen der Erhebungsstelle Serafe AG. Eine Gutschrift erhalten alle Privat- und Kollektivhaushalte, also auch die Alters- und Pflegeheime, Spitäler und Internate, die im Vergütungsjahr eine Rechnung der Serafe AG erhalten und somit zu diesem Zeitpunkt nicht durch das RTVG von der Abgabepflicht befreit sind.
Die Höhe der Gutschrift von 50 Franken orientiert sich am Gesamtbetrag der von 2010 bis 2015 bei den Haushalten erhobenen Mehrwertsteuer. Dies waren 165 Millionen Franken. Zusätzlich kommt der Verzugszinsanteil seit Ende 2018 von 17 Millionen Franken dazu. Geteilt durch die 3,6 Millionen abgabepflichtigen Haushalte im Gutschriftsjahr macht das unter dem Strich die pauschale Vergütung von rund 50 Franken aus.
Die pauschale Vergütung tritt somit an die Stelle einer individuellen Rückzahlung, und allfälligen [PAGE 318] Rückerstattungsansprüchen wird mit der Inkraftsetzung dieser heute zu beschliessenden Regelung die Grundlage entzogen. Wer bereits vor der Inkraftsetzung dieser Regelung ein Gesuch um Rückerstattung der Mehrwertsteuer eingereicht hat - das sind rund 30[NB]000 Personen -, wird gleich behandelt wie alle anderen Haushalte.
In rechtlicher Hinsicht gilt es noch Folgendes zu beachten: Auch wenn in den meisten Konstellationen höchstens eine unechte Rückwirkung resultiert, muss die Gesamtregelung die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine echte Rückwirkung erfüllen. Diese Rückwirkung ist hier ausdrücklich gewollt. Der Bundesrat will die Grundlage für eine pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer schaffen, die er von 2010 bis 2015 unrechtmässig erhoben hat.
Noch ein Wort zur Frage, wer diese Rückerstattung finanziert: Der auf den Empfangsgebühren erhobene Mehrwertsteuerbetrag wurde in der Bundesrechnung vereinnahmt, die Gutschrift für die Haushalte kann deshalb nicht zulasten der abgabefinanzierten Radio- und Fernsehveranstalter gehen. Deshalb werden die Mindereinnahmen von maximal 185 Millionen Franken aus allgemeinen Mitteln ausgeglichen.
Bis auf einen Punkt folgte die KVF dem Entwurf des Bundesrates für die Rückerstattung. Soweit die Haushalte davon betroffen sind, stützt die KVF den bundesrätlichen Entwurf, nicht aber dort, wo es um die berechtigten Unternehmungen geht. Auf Anregung von Herrn Kollege Knecht sollen auch die Unternehmungen - allerdings braucht es dafür ein Gesuch - von einer hinsichtlich der Abwicklung einfachen Form einer pauschalen Entschädigung profitieren können.
Ein im Gesetz verankerter automatischer Anspruch auf eine Rückzahlung an alle Unternehmungen, welche für den gewerblichen oder kommerziellen Empfang bezahlt und keinen Vorsteuerabzug vorgenommen haben, wäre - wir liessen uns davon überzeugen - für die Verwaltung allerdings kaum umsetzbar. Da die Datenbank seit dem Auslaufen des Mandats der Billag nicht mehr aktualisiert wurde und sich die relevanten Daten auf die Zeit von 2010 bis 2015 beziehen, wäre mit einer mangelhaften Datenqualität zu rechnen. Die vorhandenen Datenbanken aus Billag-Zeiten würden auch keine verlässliche Auskunft darüber geben können, ob ein Unternehmen, welches Empfangsgebühren abgerechnet hat, im Mehrwertsteuerregister eingetragen war und/oder die Vorsteuer bereits abgezogen hat.
Um also den Administrativaufwand für alle Beteiligten möglichst klein zu halten, erscheint es deshalb sinnvoll, dass die berechtigten Unternehmen aktiv werden und ihren Anspruch mit einem Gesuch geltend machen, welches auch die Angabe einer Zahlungsverbindung enthält. Die Verwaltung hat - und das war der Wunsch der Kommission - hierfür ein einfaches Verfahren bereitzustellen.
Die Kommission macht Ihnen beliebt, auf das Geschäft einzutreten und in der Detailberatung den Anträgen der Kommission zu folgen. Ich verzichte darauf, in der Detailberatung nochmals zu sprechen.
- Abstimmung
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