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Zeitgemässe Informations- und Dokumentationsangebote des Parlamentes

(16.481)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz11.11.2016
Profile
Type
Parlamentarische Initiative
State
Erledigt
Parliament
Schweiz
Number
16.481
Start
11.11.2016
References & source
Official record
Official profile
External ID
20160481
Votings(4)
Contributions(7)
  • Roger NordmannUrheber/inSozialdemokratische Partei
  • Büro NationalratUrheber/in
  • Balthasar GlättliUrheber/inDie Grünen
  • Büro NationalratZuständige Kommission
  • Büro StänderatZuständige Kommission
Timeline(9)
  • Diese Verordnung der Bundesversammlung wird in der Amtlichen Sammlung desBundesrechts veröffentlicht, sobald die Koordinationskonferenz der Bundesversammlungdas Inkrafttreten bestimmt hat.
  • Erledigt
  • Annahme in der Schlussabstimmung
    Ständerat
  • Von beiden Räten behandelt
  • Zustimmung
    Ständerat
Texts(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Zeitgemässe Informations- und Dokumentationsangebote des Parlamentes
  • Eingereichter TextTEXT

    Das Parlament und die Parlamentsdienste haben die Aufgabe, die Öffentlichkeit über die Arbeiten der Räte und ihrer Organe zu informieren (vgl. Art. 5 und 64 des Parlamentsgesetzes; SR 171.10). Die Parlamentsdienste unterstützen die Bundesversammlung bei der Erfüllung dieser Aufgabe. Sie informieren die Öffentlichkeit, führen eine Dokumentation und bieten Dienstleistungen im Bereich der Dokumentation und der Informationstechnologien an.

    Die Informations- und Dokumentationsangebote des Parlamentes sollen dem aktuellen Stand der Informationstechnologie entsprechen und bei Bedarf angepasst werden können. Der Öffentlichkeit, den Ratsmitgliedern und den Parlamentsdiensten sollen in Zukunft Informationssysteme zum Monitoring des politischen Geschehens und für statistische Auswertungen der Arbeiten der Räte, ihrer Organe und der Ratsmitglieder zur Verfügung gestellt werden. Dafür werden unter anderem Daten verknüpft und verglichen, allenfalls grafisch aufgearbeitet und statistisch ausgewertet. Die Nutzung dieser neuen Angebote kann dazu führen, dass einfacher als bisher Persönlichkeitsprofile entstehen können. Dafür verlangt das Datenschutzgesetz (DSG; SR 235.1) eine gesetzliche Grundlage.

    Der Bundesversammlung sind die für diese Entwicklungen notwendigen Rechtsgrundlagen zu unterbreiten.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0