Spitalinfektionen sind versicherungsrechtlich analog zu Unfällen zu behandeln
(14.418)- Abstimmung
- RedetextIgnazio Cassis(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Frau Heim, die Haftpflichtlage dieser Patienten hat nichts mit dieser parlamentarischen Initiative zu tun. Die parlamentarische Initiative will nur, dass die Krankenversicherung gemäss UVG diese nosokomiale Infektion bezahlt, aber die Unfallversicherung gemäss UVG kümmert sich nicht um die Haftpflichtfrage. Das Problem hätten wir also unabhängig davon, ob die Behandlung via KVG oder via UVG bezahlt wird. Das Problem, das Sie hier benennen, ist ein Problem, das man gut verstehen kann, aber es hat mit der Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative nichts zu tun.
- RedetextBea Heim(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Lieber Kollege Cassis, Sie haben zu Recht gesagt, der Bundesrat werde im Winter mit einer nationalen Qualitätsstrategie kommen. Das ist gut und recht. Sie wissen als Arzt aber auch, dass nicht alle Infektionen vermieden werden können. Man rechnet mit ungefähr einem Drittel - zwei Drittel verbleiben. Wir haben eine grosse Zahl [PAGE 1857] an Patientinnen und Patienten, die dann ohne Integritätsentschädigung bleiben, obwohl sie im alltäglichen Leben finanzielle Entbehrungen und ein grosses Leiden haben. Wie wollen Sie diese Patientinnen und Patienten besserstellen?
- RedetextIgnazio Cassis(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Herr Kollege Hardegger, wenn eine Person im Spital während ihrer Behandlung infiziert wird, geht das zulasten der Fallpauschale, die das Spital zu zahlen hat. Der Patient zahlt also nichts zusätzlich während dem Spitalaufenthalt. Sollte aber die Behandlung nach dem Austritt aus dem Spital weitergeführt werden, ist er mit der Kostenbeteiligung von höchstens 700 Franken mitinvolviert. Sie haben also theoretisch Recht, aber de facto ändert sich nichts, weil der Patient ohnehin die ersten 700 Franken selbst zu bezahlen hat und der Spitalaufenthalt derart viel kostet, dass er diesen Plafond von 700 Franken ohnehin erreicht. Mehr zahlt pro Jahr kein Patient in der Schweiz.
- RedetextThomas Hardegger(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Herr Kollege Cassis, wenn ein Patient eine Spitalbehandlung braucht und dann infiziert wird, ist das unverschuldet, er muss auch nicht damit rechnen. Trotzdem wird er Folgebehandlungen haben. Ist es dann richtig, dass er für die unverschuldeten Folgebehandlungen den Selbstbehalt bezahlen muss?
- RedetextIgnazio Cassis(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Les infections hospitalières sont importantes et ont de graves conséquences, nous le savons. Nous savons aussi que leur nombre est d'environ 70 000 par année, qu'elles nous coûtent 250 millions de francs. Le corps médical et les hôpitaux combattent en permanence les infections nosocomiales, qui sont des infections transmises dans un établissement de soins par des soins.
Le plaidoyer de la minorité Heim est correct, mais il n'a rien à faire ici. On ne diminue pas le taux des infections nosocomiales en changeant les modalités de financement de leur traitement. On le diminue par des mesures de qualité. Je dis cela à l'intention de l'auteur de l'initiative parlementaire, Monsieur Hardegger, et à l'intention de Madame Heim. C'est donc la promotion de la qualité dans les hôpitaux qu'il faut viser.
Vous le savez très bien, le Parlement a décidé, il y a quelques années déjà, d'augmenter les efforts au niveau de la qualité surtout dans le domaine stationnaire. Une nouvelle loi allant dans ce sens a été mise en consultation; elle n'a pas été acceptée. Une nouvelle proposition nous sera soumise d'ici la fin de l'année par le Conseil fédéral. C'est donc au niveau de la qualité qu'il faut lutter contre les infections nosocomiales.
Cette initiative parlementaire nous propose un changement de paradigme: tous les coûts liés à des infections transmises lors d'une hospitalisation ne seraient plus pris en charge par les assurances-maladie et les cantons, mais par l'assurance-accidents. Ce serait un changement structurel majeur qui aurait énormément de conséquences sur le système. Un tel changement n'est pas envisageable dans le seul but de lutter contre les infections hospitalières, même si on est tous d'accord pour en reconnaître l'importance.
Il s'agit donc d'imaginer toute une série de pistes pour lutter contre ces infections sans pour autant changer la structure de notre système de santé. Pensez, par exemple, aux conséquences si l'assurance-accidents devait prendre en charge les frais de ces infections nosocomiales: cela signifierait que toutes les personnes résidant en Suisse devraient être assurées au sens de la loi sur l'assurance-accidents. Cela n'est pas le cas aujourd'hui et cela reviendrait à charger l'assurance-accidents de s'occuper de cas dont les conséquences, par rapport à la situation actuelle, ne sont de loin pas claires.
Votre commission, par 17 voix contre 7 et 3 abstentions, est de l'avis que l'on doit reconnaître le problème soulevé par l'auteur de l'initiative parlementaire mais que la solution ne consiste pas en un changement de financement, mais en un soutien aux mesures de promotion de la qualité dans les hôpitaux.
Pour cette raison, votre commission vous invite à ne pas donner suite à cette initiative parlementaire.
- RedetextRoland F. Borer(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Die Kommission anerkennt, dass, rein sachlich gesehen, das Problem der Spitalinfektionen vorhanden ist. Spitalinfektionen passieren, obwohl sie das eigentlich nicht sollten. Das Problem ist aber, dass mit dieser parlamentarischen Initiative nur ein Vorschlag gemacht wird, wie die Kosten anders getragen werden sollten, was eigentlich keine einzige Spitalinfektion verhindert. Der vorgeschlagene Weg, wie er hier vom Initianten beantragt wird, löst also die Problematik nicht.
Zudem enthält diese parlamentarische Initiative nach Ansicht der Kommissionsmehrheit Systemwidrigkeiten, die so nicht akzeptiert werden können - die Systemwidrigkeit nämlich, dass der Begriff "Unfall" im Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes, in Artikel 4, klar definiert und klar geregelt ist, wobei die Spitalinfektion genau dieser Definition eben nicht entspricht.
Es kommt weiter dazu, dass in unserem Land nicht alle Personen unfallversichert sind. Wenn jemand mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist er obligatorisch unfallversichert und hat sowohl die Berufsunfall- als auch die Nichtberufsunfallversicherung. Rentnerinnen und Rentner beispielsweise haben dies nicht. Und diese parlamentarische Initiative würde genau in diesem Punkt zu neuen Ungleichbehandlungen führen. Das möchte die Kommissionsmehrheit so nicht.
Man könnte jetzt vorschlagen, dass alle - alle! - Bewohnerinnen und Bewohner unseres Landes einfach in die Unfallversicherung integriert werden müssten. Natürlich wäre dies grundsätzlich möglich, aber auch hier würde die Frage auftreten, wie denn für diese Personen die Versicherungsprämie zu leisten wäre. Auch hier sind die Mitglieder der Kommissionsmehrheit der Meinung, dass das neue Probleme schaffen und grundsätzlich keine bestehenden Probleme lösen würde.
Zusammengefasst: Die Folgen der Spitalinfektionen, wenn sie denn entstehen - ich wiederhole mich hier: sie sollten nicht entstehen -, sind versicherungstechnisch schon heute abgedeckt. Die Kommissionsmehrheit sieht hier keinen Änderungsbedarf.
- RedetextBea Heim(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Infektionen in Spitälern kommen häufiger vor, als man annimmt - und es sind Unfälle. Sie betreffen jedes Jahr 70 000 Patientinnen und Patienten. Die Folgen sind 300 000 zusätzliche teure Spitaltage und 250 Millionen Franken zusätzliche Gesundheitskosten. Man nimmt auch an - ich darf es Ihnen nicht verschweigen -, dass es infolge von Spitalinfekten jedes Jahr zu 2000 Todesfällen kommt. Das Problem der relativ hohen Infektionsraten in unseren Spitälern besteht seit Jahren. Dank des Epidemiengesetzes hat das Bundesamt für Gesundheit jetzt die Aufgabe, mit den Kantonen Programme zur Überwachung von therapieresistenten Infekten zu erarbeiten.
Man kann sagen: Das Problem ist erkannt, aber die Taten lassen auf sich warten. So sagt Swissnoso in einer Analyse aus dem Januar 2015, die Bekämpfung der zum Teil lebensbedrohlichen nosokomialen Infekte sei "heterogen". Man arbeite nur in sehr unterschiedlichem Masse an der Lösung des Problems. Auf Bundesebene fehle es an Rechtsgrundlagen, um verbindliche Vorgaben durchzusetzen. Auf kantonaler Ebene fehle es ebenfalls an entsprechenden Rechtsgrundlagen. Dabei wäre mindestens ein Drittel der Infektionen vermeidbar.
Wir sehen eine Zunahme bei den Antibiotikaresistenzen, und die Patientinnen und Patienten haben trotz freier Spitalwahl noch immer keine Transparenz hinsichtlich Infektionsrate nach Spital und Eingriffsart. Mit anderen Worten: Die Patientinnen und Patienten, also die schwächsten Teilnehmer am Gesundheitsmarkt, sind zu wenig geschützt.
Diese parlamentarische Initiative will einen besseren, will einen versicherungsrechtlichen Schutz der Patientinnen und Patienten bei Spitalinfektionen. Solche Infektionen sind Unfälle, und es besteht Handlungsbedarf. [PAGE 1856]
Zum vorliegenden Vorschlag muss ich sagen: Es kann wohl niemand verneinen, dass es für Versicherte mehr Schutz braucht, und es kann niemand verneinen, dass eine Versicherungslösung ein guter Vorschlag wäre. Denn wer sich heute als Patient für seine Rechte wehrt, muss viel Geld in die Hand nehmen, jahrelang Geduld beweisen, und er weiss, dass er schlussendlich meistens doch nicht Recht bekommt. Schweden hat eingesehen, wie schwierig es für Patienten ist, berechtigte Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Und das Schweden-Modell funktioniert, und es funktioniert gut. Strafrechtliche Klärungen vor Gericht kommen praktisch nicht mehr vor. Denn jede Patientin, jeder Patient hat das Recht auf die Klärung bei einem vermuteten Behandlungsunfall, wie es eben eine Infektion ist, und zwar formlos und kostenfrei. Eine Patienten-Schadenversicherung, finanziert von allen medizinischen Einrichtungen, sorgt dort für den angemessenen Versicherungsschutz. Das stärkt das Patientenrecht und schützt die Patientinnen und Patienten. Es sichert einen fairen Umgang mit den Geschädigten.
Dieses Ziel sollten wir uns auch in der Schweiz stecken. Mit einem Ja zu dieser parlamentarischen Initiative machen wir miteinander den Weg frei für die Erarbeitung einer guten schweizerischen Lösung, für ein faires Schweizer Modell.
Ich bitte Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative Hardegger grünes Licht bzw. Folge zu geben.
- RedetextThomas Hardegger(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Zur Veranschaulichung meines Anliegens präsentiere ich Ihnen drei Fälle, wie sie an den Beratungsstellen vorkommen: Eine Pflegefachfrau im Teilpensum und alleinerziehende Mutter wird wegen Schmerzen an der Schulter durch die berufliche Überlastung mit einer Cortisonspritze behandelt. Sie wird mit antibiotikaresistenten Keimen infiziert. Die Folge sind zwei Operationen der Schulter, unerträgliche Schmerzen und ein langer Arbeitsausfall. Oder: Ein 25-jähriger Fussballprofi und Familienvater erleidet eine Sportverletzung. Bei der Operation kommt es zu einer Infektion. Das bedeutet das Ende der Karriere und führt letztlich zu einem Berufswechsel. Dritter Fall: Eine Kauffrau muss ihre Augen im Spital behandeln lassen. Sie wird bei der Behandlung mit Spitalkeimen infiziert, worauf sie auf einem Auge erblindet und zu 70 Prozent invalid wird.
Wer zahlt nun den Selbstbehalt auf den unverschuldeten Folgebehandlungen? Wer kommt für den Versorgerschaden auf? Wie wird den körperlichen und seelischen Leiden Rechnung getragen, die das Leben des Opfers und seiner Angehörigen stark belasten und mit welchen sie bei der ursächlichen Behandlung nicht rechnen mussten? Alle Beispiele zeigen Opfer, die durch Infektionskeime geschädigt wurden. Alle haben den Charakter eines Unfalls. Unfall, so, wie es im Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts oder des Unfallversicherungsgesetzes definiert ist, ist "die plötzliche, nichtbeabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat". Genau das trifft auf die Spitalinfektion zu.
Spitalinfektionen treten plötzlich auf, sie sind nicht beabsichtigt, sie schädigen, und sie werden durch einen ungewöhnlichen äusseren Faktor verursacht. Die Folgen sind immer gravierend: Sie führen zu grossen Schmerzen, und es werden Nachbehandlungen notwendig. Im schlimmsten Fall führen Spitalinfektionen zum Tod.
Die Spitalinfektion kann nicht als Berufsunfall und nicht als Berufskrankheit betrachtet werden. Aber ernsthaft zu prüfen wäre die Anerkennung der nosokomialen Infektionen als Nichtbetriebsunfall. Der Zeckenbiss etwa ist von der Gerichtspraxis als Unfall anerkannt. Wenn die Definition des Unfalls auf den Zeckenbiss zutrifft, muss in Analogie auch die Spitalinfektion durch die Versicherung gedeckt sein.
Was ändert sich für die Betroffenen, wenn die Spitalinfektion versicherungsrechtlich als Unfall behandelt wird? Für die unverschuldeten Folgen der Spitalinfektion ist kein Selbstbehalt zu entrichten, und im Falle einer bleibenden gesundheitlichen Schädigung wird eine Integritätsentschädigung ausbezahlt. Zusätzliche Leistungen hängen von der individuellen Situation ab: Sind Versorgerschäden entstanden? Sind Hilfsmittel notwendig? Sind in einem Fall mit Todesfolge Renten auszurichten?
Die Gesamtzahl der Fälle, die die Folge einer Spitalinfektion sind, wird nicht sehr hoch sein. Die Ängste der Unfallversicherer vor grossen Kostenfolgen sind unbegründet. Die Bedeutung für die einzelnen Anspruchsberechtigten, die unverschuldet Opfer einer Spitalinfektion geworden sind, ist aber enorm. Bei meinen eingangs angeführten Beispielen könnten alle Betroffenen mit einer Integritätsentschädigung rechnen, was angesichts der unverschuldeten, schmerzhaften Folgen zwar ein schwacher Trost, aber doch wichtig wäre. Auf jeden Fall würde der Selbstbehalt für unverschuldete Folgebehandlungen entfallen.
Ich bitte Sie deshalb, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
- SpeechSpeechSchweiz
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
[VS]
Antrag der Minderheit
(Heim, Carobbio Guscetti, Fehr Jacqueline, Rossini, Schenker Silvia, Steiert, van Singer)
Der Initiative Folge geben
[VS]
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
[VS]
Proposition de la minorité
(Heim, Carobbio Guscetti, Fehr Jacqueline, Rossini, Schenker Silvia, Steiert, van Singer)
Donner suite à l'initiative
[VS]
Le président (Rossini Stéphane, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
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