Roland F. Borer
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Solothurn
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 27. Januar 1951
- Wikidata
- Q120026
- Source body
- CHE
- Source updated
- 25.08.2026
- Record updated
- 19.10.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizMassnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems (Geschäft des Bundesrates)NationalratWintersession 2008 · 01.12.2008Result: 116 Yes · 55 No · 18 Abst. · 11 Absent
- JaSchweizResult: 160 Yes · 31 No · 3 Abst. · 6 Absent
- JaSchweizBekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit. Übereinkommen und Protokolle (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Result: 188 Yes · 0 No · 3 Abst. · 9 Absent
- NeinSchweizBürgerrechtsgesetz. Änderung (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007Result: 102 Yes · 86 No · 1 Abst. · 11 Absent
- NeinSchweizFörderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008-2011 (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007Result: 89 Yes · 61 No · 1 Abst. · 49 Absent
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- RedetextSchweiz
Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Die Kommission anerkennt, dass, rein sachlich gesehen, das Problem der Spitalinfektionen vorhanden ist. Spitalinfektionen passieren, obwohl sie das eigentlich nicht sollten. Das Problem ist aber, dass mit dieser parlamentarischen Initiative nur ein Vorschlag gemacht wird, wie die Kosten anders getragen werden sollten, was eigentlich keine einzige Spitalinfektion verhindert. Der vorgeschlagene Weg, wie er hier vom Initianten beantragt wird, löst also die Problematik nicht.
Zudem enthält diese parlamentarische Initiative nach Ansicht der Kommissionsmehrheit Systemwidrigkeiten, die so nicht akzeptiert werden können - die Systemwidrigkeit nämlich, dass der Begriff "Unfall" im Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes, in Artikel 4, klar definiert und klar geregelt ist, wobei die Spitalinfektion genau dieser Definition eben nicht entspricht.
Es kommt weiter dazu, dass in unserem Land nicht alle Personen unfallversichert sind. Wenn jemand mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist er obligatorisch unfallversichert und hat sowohl die Berufsunfall- als auch die Nichtberufsunfallversicherung. Rentnerinnen und Rentner beispielsweise haben dies nicht. Und diese parlamentarische Initiative würde genau in diesem Punkt zu neuen Ungleichbehandlungen führen. Das möchte die Kommissionsmehrheit so nicht.
Man könnte jetzt vorschlagen, dass alle - alle! - Bewohnerinnen und Bewohner unseres Landes einfach in die Unfallversicherung integriert werden müssten. Natürlich wäre dies grundsätzlich möglich, aber auch hier würde die Frage auftreten, wie denn für diese Personen die Versicherungsprämie zu leisten wäre. Auch hier sind die Mitglieder der Kommissionsmehrheit der Meinung, dass das neue Probleme schaffen und grundsätzlich keine bestehenden Probleme lösen würde.
Zusammengefasst: Die Folgen der Spitalinfektionen, wenn sie denn entstehen - ich wiederhole mich hier: sie sollten nicht entstehen -, sind versicherungstechnisch schon heute abgedeckt. Die Kommissionsmehrheit sieht hier keinen Änderungsbedarf.
- RedetextNachrichtendienstgesetzNo. 14.022Schweiz
Es geht um die zwei letzten Differenzen bei Artikel 36 des Nachrichtendienstgesetzes. In diesem Artikel wird das Eindringen in Computernetze im Ausland geregelt.
Bei Absatz 1 schliesst sich die nationalrätliche Kommission dem Ständerat an und verzichtet auf eine mögliche Delegation der Kompetenzen und überlässt die Entscheide abschliessend dem Bundesrat.
Auch bei Absatz 2 schliesst sich die Kommission dem Ständerat an. Die letzte Variante des Ständerates, wie sie uns nun vorliegt, ist ein Kompromiss, der der ursprünglichen Variante des Bundesrates sehr nahe kommt. Zuhanden der Materialien möchte ich im Namen der Kommission hier festhalten, dass es sich bei den Bewilligungen gemäss Absatz 2, die wir hier definieren, um generelle fallbezogene Grundsatzbewilligungen handelt. Es muss also nicht für jede einzelne Aktion innerhalb einer Gesamtoperation, die der Nachrichtendienst plant und durchführt, jeweils eine Bewilligung eingeholt werden.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, den Beschlüssen des Ständerates zuzustimmen.
- RedetextSchweiz
Eine Subkommission der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, die Subkommission BVG, hat sich mehrmals mit diesem Thema befasst, und zwar sehr vertieft. Dann hat sich die Plenarkommission des Nationalrates mit diesem Thema befasst. Eigentlich sind wir bis heute immer auf unserer Linie geblieben, auch hier im Nationalrat. Ich möchte jetzt nicht zum x-ten Mal noch einmal im Detail Materielles wiederholen. Nur so viel: Bezüglich der Rechnungslegung und der Verwaltungskosten erachtet es die grosse Mehrheit der Kommission als genügend, wenn wir für kleine Vorsorgewerke auf der Basis des Obligationenrechts arbeiten. Das ist für die Transparenz absolut genügend. Es kann nicht sein, dass wir für kleine und kleinste Stiftungen Vorschriften gemäss Swiss GAAP FER 26 verlangen.
Bezüglich des Begünstigtenkreises möchten wir auch an der Formulierung des Nationalrates festhalten. Die Formulierung ist sinnvoll. Es macht keinen Sinn, zusätzliche Beschränkungen einzuführen. Das führt nur zu einer komplizierten Verwaltungslösung, die schlussendlich niemand handhaben kann.
Zu guter Letzt: Gleichbehandlung und Angemessenheit sind auch in der Mehrheitslösung gegeben. Wir führen nämlich in Artikel 89a Absatz 8 eine Ziffer 3 ein, mit der wir explizit darauf hinweisen, dass wir eine Lösung wollen, die Gleichbehandlung und Angemessenheit garantiert.
Bei Artikel 89a Absatz 7 Ziffer 7bis hat sich die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen entschieden, an der bisherigen Lösung festzuhalten.
Bei Artikel 89a Absatz 8 Ziffer 1a wurde der Beschluss zugunsten der Mehrheit mit 16 zu 8 Stimmen gefasst, bei den Ziffern 1b, 1c und 3 mit 17 zu 8 Stimmen.
- RedetextNachrichtendienstgesetzNo. 14.022Schweiz
Der Ständerat hat sich dafür entschieden, dass die Unabhängige Kontrollinstanz, die bisher die Rechtmässigkeit der Funkaufklärung prüfte, nun auch bei der Kabelaufklärung tätig werden soll. Wie der Bundesrat findet auch die SiK-NR diese Lösung richtig und korrekt.
In diesem Zusammenhang muss man auch noch die Motion 15.3498 erwähnen, die wir gleich anschliessend behandeln werden; ich werde dazu dann nichts mehr sagen. Die SiK-NR hat sich vollumfänglich zugunsten der Motion entschieden.
Die Kommission beantragt Ihnen also mit 16 Stimmen, dem Ständerat zu folgen; für den Antrag Fischer Roland stimmten 9 Mitglieder der SiK.
- RedetextNachrichtendienstgesetzNo. 14.022Schweiz
Das bestreite ich nicht, aber Unsinn kann man ja auch verbessern, Herr Vischer!
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- Interpellation
- Postulat
- StändigSchweiz
- Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
- Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011
- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
- Mitglied04.12.1995 – 30.11.2003
- StändigSchweiz
- Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
- Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011
- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
- Mitglied04.12.1995 – 30.11.2003
- RatNationalrat(NR)Schweiz
- Parlament (Legislativrat)05.12.2011 – 29.11.2015
- Parlament (Legislativrat)03.12.2007 – 04.12.2011
- Parlament (Legislativrat)01.12.2003 – 02.12.2007
- Parlament (Legislativrat)04.12.1995 – 30.11.2003
- Parlament (Legislativrat)25.11.1991 – 03.12.1995
- Partei
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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