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Aufzeichnung und Auswertung der elektronischen Zugriffsprotokolle der Ratsmitglieder

(14.402)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz03.03.2014
Votings(2)
Contributions(6)
  • Jakob BüchlerUrheber/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Büro NationalratUrheber/in
  • BundeskanzleiFederführendes Departement
  • Büro NationalratZuständige Kommission
  • Büro StänderatZuständige Kommission
Timeline(9)
  • Annahme in der Schlussabstimmung
    Ständerat
  • Erledigt
  • Zustimmung
    Ständerat
  • Von beiden Räten behandelt
  • Behandelt vom Nationalrat
Documents(11)
Texts(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Aufzeichnung und Auswertung der elektronischen Zugriffsprotokolle der Ratsmitglieder
  • Eingereichter TextTEXT

    Am 1. April 2012 sind die Rechtsgrundlagen für die Bearbeitung von Personendaten, welche bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur anfallen, in Kraft getreten (vgl. Art. 57i ff. des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes; RVOG). Diese Bestimmungen und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen gelten gemäss Art. 57q Abs. 3 RVOG auch für die Mitglieder der Bundesversammlung und die Parlamentsdienste, sofern eine Verordnung der Bundesversammlung nichts anderes regelt. Da die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates nicht in allen Teilen auf die Ratsmitglieder anwendbar sind, müssen die Zuständigkeiten und Abläufe für die Auswertung der Zugriffsprotokolle der Ratsmitglieder in der Parlamentsverwaltungsverordnung (ParlVV) festgelegt werden.

    Der Bundesversammlung sind die notwendigen Änderungen der ParlVV zu unterbreiten.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0