Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene
(05.309)- Redetext
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- RedetextWerner Luginbühl(Bürgerlich-Demokratische Partei)Schweiz
Mit dieser Initiative sollten eine Ausgestaltung von Steuern auf Motorfahrzeugen nach ökologischen Kriterien und die steuerliche Begünstigung von umweltfreundlichen Fahrzeugen im Sinne eines Bonus-Malus-Systems angestrebt werden.
Es ist ein schon etwas älteres Geschäft. Die UREK beider Räte haben der Standesinitiative 2006 Folge gegeben. Die ständerätliche UREK hat anschliessend einen Vorentwurf mit verschiedenen Varianten ausgearbeitet und diesen im November 2008 in die Vernehmlassung gegeben. Die Vorlage stiess in dieser Vernehmlassung aber auf grosse Vorbehalte und wurde anschliessend, gestützt auf die Ergebnisse, überarbeitet. In der Zwischenzeit stellte der Bundesrat dem Parlament auf Anfang 2010 einen indirekten Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative "für menschenfreundlichere Fahrzeuge" in Aussicht, der mit der Teilrevision des CO2-Gesetzes eine Ökologisierung im Fahrzeugbereich anstrebte. Daher entschied die Kommission, die Arbeiten an der Standesinitiative zu sistieren. Wie wir wissen, ist seit dem 1. Juli 2012 eine Regelung in Kraft, welche durch Sanktionen vorsieht, dass bis 2015 für neue Personenwagen ein durchschnittlicher Ausstoss von 130 Gramm CO2 pro Kilometer erreicht wird.
Die Kommission hat die Standesinitiative am 3. September 2012 erneut beraten und festgestellt, dass diese doch einiges in Bewegung gebracht hat. Verschiedene Kantone haben seit der Einreichung Schritte in Richtung einer Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer unternommen - nicht so in Bern: Im Kanton Bern hat das Volk diesen Herbst einen Vorschlag des Grossen Rates, der in diese Richtung gehen wollte, abgelehnt.
Zudem ist nun wie erwähnt die Lösung im Rahmen der Teilrevision des CO2-Gesetzes in Kraft. Damit bestehen nach Auffassung der Kommission genügend Instrumente, welche im Sinne der Standesinitiative wirken.
Die Kommission ist daher der Meinung, dass kein weiterer Handlungsbedarf besteht, und beantragt mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Standesinitiative abzuschreiben.
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- RedetextHansheiri Inderkum(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
- RedetextRolf Schweiger(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Die UREK hat die Standesinitiative Bern "Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene", welche die Einführung eines Bonus-Malus-Systems fordert, gutgeheissen; sie hat einen Vorentwurf ausgearbeitet und in die Vernehmlassung gegeben. Sie hat aber festgestellt, dass die [PAGE 1348] CO2-Gesetzgebung - Stichwort Offroader-Initiative - jetzt am Zug ist. Die Kommission hat deshalb eine Koordination dieser Geschäfte als wünschbar erachtet, was jedoch eine Verlängerung der Behandlungsfrist der Standesinitiative um zwei Jahre erfordert. Die Kommission beantragt Ihnen, die Verlängerung gutzuheissen.
- RedetextHansheiri Inderkum(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt, die Frist zur Ausarbeitung eines Erlassentwurfes bis zur Wintersession 2012 zu verlängern.
- Redetext
- RedetextFilippo Lombardi(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Die Kommission hat die Standesinitiative am 2. Mai 2006 vorgeprüft und ihr ohne Gegenstimme Folge gegeben. Die Schwesterkommission hat dasselbe am 5. September 2006 getan. Dann hat die Kommission die Arbeiten aufgenommen, eine Vorlage erarbeitet, und diese Vorlage ist nun in die Vernehmlassung gegeben worden. Gemäss Artikel 113 und 117 des Parlamentsgesetzes hätten wir innert zweier Jahre einen Erlassentwurf zu unterbreiten. Deswegen sind wir hier gezwungen, Ihnen eine Verlängerung der Frist vorzuschlagen. Die Verlängerung würde uns Zeit bis zur Wintersession 2010 geben; das reicht selbstverständlich aus für den Abschluss der Vernehmlassung und die Formulierung eines endgültigen Entwurfes für den Rat.
- RedetextErika Forster-Vannini(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt gestützt auf Artikel 113 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes, die Frist zur Ausarbeitung eines Erlassentwurfes bis zur Wintersession 2010 zu verlängern.
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