Halten von Kampfhunden
(00.3018)- Redetext
- RedetextPascal Couchepin(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Comme parlementaire, vous allez risquer de gagner ici, mais vous perdrez au Conseil des Etats, et le malheur, c'est que vous n'aurez ni postulat, ni motion à la fin!
- RedetextHeiner Studer(Evangelische Volkspartei)Schweiz
Ich habe zugehört und eigentlich zu dieser Frage kaum etwas gehört, das meinungsbildend sein könnte. Ich darf aber sagen - Sie nehmen es mir nicht übel -, dass der zuständige Bundesrat mich ermutigt hat, er als langjähriger Parlamentarier würde an meiner Stelle an der Motion festhalten. Dann sieht man, wie es herauskommt.
Ich halte an der Motion fest.
- RedetextPascal Couchepin(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Détention de chiens de combat: c'est exact ce qu'ont dit tous les orateurs, à savoir que ce thème suscite beaucoup d'émotion, parce qu'il touche à nos rapports avec cet animal de compagnie qu'est devenu le chien, qui a pris une place si importante dans la vie sociale et dans la vie personnelle de beaucoup de nos concitoyennes et concitoyens. Malheureusement, il n'y a pas de définition simple, pas de définition scientifique de ce qu'est ou n'est pas un chien de combat. Dans d'autres pays, les Etats-Unis par exemple, on a considéré comme chien de combat le berger allemand, parce qu'il y avait eu un certain nombre d'accidents dont avaient été victimes en particulier des enfants et dont les auteurs étaient des bergers allemands. Alors, le berger allemand a été défini comme chien dangereux, équivalent d'un chien de combat.
En réalité, quand on regarde les statistiques, on constate que 80 pour cent des accidents en liaison avec ces bêtes surviennent dans le cadre familial ou avec des amis, donc dans un groupe de personnes ayant des contacts réguliers avec le chien en question. Il n'y a jamais de sécurité absolue. Même les êtres humains commettent de temps en temps des crimes ou des actes de violence. Alors, même si on tend à atténuer la différence entre l'animal et l'être humain, ou en tous les cas à éviter de le considérer comme une chose, un animal reste un animal et il n'a quand même pas atteint le niveau de raison et la capacité de réagir et de se contrôler atteints par un être humain. Alors, l'accident est toujours possible, il n'est pas certain. Et nous connaissons tous dans notre entourage - j'en connais moi-même - des [PAGE 944] cas où un enfant qui a joué pendant des mois avec un chien, fait tout d'un coup un geste qui provoque de l'inquiétude ou de l'angoisse chez le chien, qui a une réaction de défense; ou un jeu dépasse ce qui est possible et un accident arrive, et un accident grave.
Alors, finalement, la décision de détenir un chien est aussi une décision relevant de la responsabilité individuelle. Elle est aussi une décision qu'un citoyen mûr, dans un Etat démocratique, doit être capable de prendre en toute connaissance de cause et ensuite, s'il le faut, il doit être capable de supporter les conséquences de sa décision si l'animal dont il est propriétaire échappe à son contrôle et à ses responsabilités.
Alors, on en arrive au cas particulier où, par des pulsions que je peux comprendre intellectuellement, mais qu'on ne peut que déplorer sur le plan des principes, un certain nombre de gens cherchent des substituts pour leurs propres problèmes à travers l'élevage de chiens violents, qui permet ainsi de faire croire qu'ils sont devenus les maîtres du monde, alors qu'ils ont besoin, par procuration, de manifester leur identité et leur personnalité. Ce n'est pas le cas de tous ceux qui ont des chiens de combat, mais c'est probablement le cas d'un certain nombre de personnes qui ont des chiens de combat ou qui sont destinés à être l'équivalent de chiens de combat, puisqu'il n'y a pas de définition de "chien de combat".
Ce que nous sommes en train de faire, c'est, avec les milieux concernés, de chercher à mieux connaître les mécanismes génétiques qui conduisent certains chiens à être - mais il n'y aura jamais de règle absolue, il y aura toujours des exceptions, toujours des accidents - trop violents et à être fondamentalement dangereux. Il y a une fondation privée, la "Stiftung für das Wohl des Hundes", Fondation pour le bien-être du chien, qui, sous la direction de vétérinaires et de juristes, discute les questions scientifiques générales concernant les chiens, les maladies héréditaires et l'évolution génétique des chiens. Il y a un deuxième groupe de travail, intitulé "Arbeitsgruppe gefährliche Hunde", AGGH, qui est composé d'associations de vétérinaires, de la Protection suisse des animaux, de la Société cynologique suisse, qui essaie de mieux coordonner les efforts et de trouver des solutions, et, dans ce sens, les solutions pourraient aller jusqu'à des modifications légales. Une thèse est même en préparation sur ces sujets.
Au mois d'août, l'Office vétérinaire fédéral a organisé une réunion à laquelle ont participé des cynologues, des représentants des milieux de protection des animaux, des éthologues, des vétérinaires, des juristes. Ils sont arrivés à la conclusion que c'est une illusion de croire qu'à travers l'interdiction de certaines races, le problème serait résolu. On s'exposerait à des surprises. Par contre, il serait plus judicieux - et là aussi, il peut y avoir des modifications légales - d'exiger l'identification et l'enregistrement des chiens, la formation des détenteurs; et il faudrait aussi constamment informer la population sur le fait qu'un chien reste un animal, et que par moment il réagit comme un animal, c'est-à-dire sans raison.
- RedetextErwin Jutzet(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Das Thema Kampfhunde, gefährliche Hunde, beschäftigt die Bevölkerung stark. Ich würde sogar sagen, während einer gewissen Zeit ging in diesem Lande die Angst vor diesen Hunden um.
Ich habe in der Frühjahrssession dem Bundesrat eine Frage gestellt, und ich muss sagen, dass ich selten so viele Reaktionen, Zuschriften und Anfragen für Diskussionsteilnahmen hatte.
Herr Studer macht in seiner Motion keinen detaillierten, ausgearbeiteten Vorschlag. Die Stossrichtung ist aber klar: Es geht darum zu prüfen, ob wir eine Bewilligungspflicht einführen wollen und ob wir ein Verbot - ein Importverbot, ein Züchtungsverbot - von gewissen, besonders gefährlichen Rassen vorsehen sollen. Hunde, die herangezüchtet werden, um aggressiv zu sein, um besonders blutrünstig zu sein, kommen scheinbar vor allem auch aus dem Ausland.
Meines Erachtens nimmt der Bundesrat die Angst und die Anliegen der Bevölkerung zu wenig ernst. Er ist zu passiv. Nationalrat Weder Hansjürg hatte 1994 bereits eine Motion (94.3242, Verbot von Kampfhunden) eingereicht. Diese wurde in Form eines Postulates überwiesen. Als ich 1995 in den Nationalrat gewählt worden war, begab ich mich in die Dokumentationszentrale. Ich wollte einen Vorstoss machen, sah dann aber, dass Kollege Weder schon einen Vorstoss gemacht hatte, und dachte, der Bundesrat würde die Sache ernst nehmen und es würde etwas kommen. Ich musste dann aber feststellen, dass diese Frage offenbar, wie das bei einem Postulat meistens der Fall ist, schubladisiert worden ist. Es ist nichts passiert. Jetzt, wo in der Schweiz und in Deutschland Unfälle passiert sind, sagt der Bundesrat, man wolle das prüfen, aber grundsätzlich sei das eine Frage, die in den Kantonen geregelt werden müsse. Er sieht keinen Handlungsbedarf. Wir können uns hier nicht 26 verschiedene Lösungen vorstellen. Das Ziel ist klar: Es geht um den Schutz der Bevölkerung. Man läuft in der Schweiz ja auch nicht einfach mit einem Bären, mit einem Löwen oder mit einem Rhinozeros herum. Wenn der Bundesrat sagt, wir hätten keine gesetzliche Grundlage, dann möchte ich sehen, wie die Polizei reagieren würde, wenn ich hier mit einem Rhinozeros oder mit einem Löwen herumspazieren würde. Wieso darf man dann gefährliche Hunde einfach so mit sich herumführen?
Ich glaube, es besteht ein Handlungsbedarf, und ich meine, wir sollten die Motion Studer Heiner, die eine gemässigte Motion ist, die nicht auf ein totales Verbot, sondern auf eine Bewilligungspflicht abzielt, überweisen, damit uns der Bundesrat ein vernünftiges Gesetz unterbreiten kann.
- RedetextHeiner Studer(Evangelische Volkspartei)Schweiz
Zuerst, Kollege Borer, gehe ich davon aus, dass Sie ein Hundehalter sind, der eben die Begabung hat, auch einen Hund, der gefährlich werden kann, zu führen - z. B. einen Schäferhund. Von daher ist es klar, dass es eines der Anliegen ist, Bestimmungen zu schaffen, die sicherstellen, dass vor allem auch Halterinnen und Halter von Hunden, die eine gewisse Gefährlichkeit haben - unabhängig davon, wie man sie nennt -, darauf geprüft werden müssen, ob sie die Eignung haben, einen solchen Hund zu führen. Ich gehe davon aus, Kollege Borer, dass Sie diesen Eignungstest glänzend bestehen würden.
Zur anderen Frage, zur Umwandlung der Motion in ein Postulat: Die Antwort des Bundesrates, wie wir sie schriftlich bekommen haben, war der Grund für das Festhalten an der Motion. Bei einem Postulat hätte es nämlich am Ende während der Session keine Diskussion gegeben, man wüsste nicht, woran man ist. Sofern Herr Bundesrat Couchepin heute dahingehend eine klare Ergänzung macht, dass mit der Überweisung als Postulat gesetzgeberische Massnahmen auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind, sondern dass es eine Bereitschaft gibt, solche zu prüfen und uns allfällig vorzuschlagen, bin ich bereit, einer Umwandlung in ein Postulat zuzustimmen. Dies aber nur, wenn der zuständige Bundesrat einen klaren Satz in dieser Richtung sagt. Er verpflichtet sich damit nicht auf ein Detail, aber auf die einzuschlagende Richtung. So bin ich gespannt auf Herrn Bundesrat Couchepin. Meine Bereitschaft für den Kompromiss ist gegeben.
- RedetextRoland F. Borer(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Herr Kollege Studer, ich hielt selber während zwanzig Jahren deutsche Schäferhunde. Ich möchte sagen: Ich hatte nie einen Unfall, ich hatte nie die Situation, dass mein Hund irgendjemanden angriff oder biss. Ich möchte Sie einfach fragen: Sind Sie nicht der Meinung, dass die Postulatslösung, wie sie der Bundesrat anstrebt, sinnvoller wäre? Sie sprechen in Ihrer Motion von einer Rasse Hund, die es nicht gibt. Es gibt keinen Kampfhund an sich. Sind Sie nicht der Meinung, dass man in der Form des Postulates dem Bundesrat die Möglichkeit geben sollte, eine sinnvolle Lösung zu finden, die dann schliesslich auch dem Ziel dient, das Sie anstreben? Es besteht doch die Gefahr, dass mit dieser Formulierung zuletzt Rassen einbezogen werden, die Sie gar nicht einbeziehen wollen.
- RedetextHeiner Studer(Evangelische Volkspartei)Schweiz
Ich muss über die grundsätzliche Problematik nichts weiter sagen; es wurde sehr viel darüber geschrieben, sehr viel orientiert. Das Zentrale ist die Frage, weshalb ich jetzt an der Form der Motion festhalte und nicht dafür bin, dass sie in ein Postulat umgewandelt wird.
In der ganzen Phase der Debatten der letzten paar Monate zeigte sich sehr klar auch eine Zuständigkeitsfrage. In diesem Zusammenhang fand Ende August ein Hearing statt, organisiert vom Bundesamt für Veterinärwesen. Schon bevor das Hearing stattgefunden hatte, war das Pressecommuniqué ausgeteilt. In diesem hiess es, dass dies Sache der Kantone ist - praktisch unabhängig von dem, was an diesem Tag herauskommt.
Das ist nun die grosse Fragestellung. Natürlich haben hier die Kantone eine ganze Reihe von Kompetenzen. Aber wenn wir weitergehen wollen - in diesem Bereich habe ich kaum Leute gefunden, die eine föderalistische Lösung für einige grundsätzliche Fragen sehen -, dann braucht es gesetzgeberische Bestimmungen auf Bundesebene. Das heisst nicht, dass ein gesondertes Gesetz verabschiedet werden muss, denn es ist denkbar, gewisse Punkte beim Waffengesetz, beim Tierschutzgesetz oder bei anderen Vorlagen zu regeln.
Aber wenn man die Möglichkeit schaffen will, z. B. aufgrund einer Prüfung, gewisse Hunderassen zu verbieten - ich schreibe in der Motion nicht, es müssen diese oder jene verboten werden -, müsste eine gesetzliche Grundlage diese Möglichkeit schaffen. Dann gibt es eine ganze Reihe von Vorschlägen, die von Fachgremien erarbeitet wurden; ich denke an eine private Arbeitsgruppe "Gefährliche Hunde", mit welcher der Bund zusammenarbeitet. Diese bringen dem Bund kostenlos Vorschläge. Ich denke an eine ganze Reihe von Züchtern, die einiges bringen. Eine ganze Reihe dieser Vorschläge betreffen die Bundesebene.
[PAGE 943] Wenn Sie also die Motion überweisen - was ich hoffe -, signalisieren Sie damit, dass sich der Bund auf der gesetzgeberischen Ebene nicht aus der Sache heraushalten kann. Er kann also nicht nur eine koordinierende Funktion wahrnehmen, sondern er muss aktiv werden. Das Hearing und auch die Fachleute, die mir nachher noch Unterlagen sandten, haben immer wieder bestätigt, dass es jetzt ein politisches Signal braucht. Es gibt ja ein überwiesenes Postulat unseres ehemaligen Kollegen Weder Hansjürg (94.3242), aber es wurde mir auch bestätigt, dass man andere Prioritäten setzte. Ein Postulat würde einfach heissen, es wird weitergeprüft oder verhandelt.
Das zentrale Anliegen, weshalb ich an der Form der Motion festhalte, ist ganz klar der Wunsch, dass der Bund aufgrund der Prüfung der verschiedensten möglichen Massnahmen diejenigen auf seiner Ebene anpackt, die auf die Bundesebene gehören. Dann soll er aber in Zusammenarbeit mit den Kantonen auch sicherstellen, dass sie dort ihren Teil tun, wo die Ausführung bei den Kantonen liegt.
Noch eine letzte Bemerkung: Es war mir angesichts der ganzen Debatte der letzten Monate ein grosses Anliegen, kein Öl ins Feuer zu giessen, sondern angesichts einer sehr emotional geladenen Debatte mit allen Leuten zu versuchen, lösungsorientiert zu arbeiten. Ich kann Ihnen sagen, ich erlebe sehr viele Organisationen und Leute, die bereit sind, lösungsorientiert mit dem Bund zusammen zu handeln.
Ich bitte Sie einfach: Setzen Sie ein Zeichen zuhanden des Bundes und überweisen Sie die Motion.
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