Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS)
(2023.STA.1929)- Speech
- SpeechDominique Bühler(Die Grünen)Grosser RatPräsidentin. Dann gehen wir jetzt kapitelweise durch den Beitrittsbeschluss.
I.
Art. 1–5
Stillschweigende Annahme / Adoption taciteII. (Keine Änderung anderer Erlasse) / (Aucune modification d’autres actes)
III. (Keine Aufhebung anderer Erlasse) / (Aucune abrogation d’autres actes)
IV. (Inkrafttreten) / (Entrée en vigueur)
Stillschweigende Annahme / Adoption taciteTitel und Ingress / Tire et préambule
Stillschweigende Annahme / Adoption tacitePräsidentin. Gibt es noch Bedarf für ein Schlussvotum? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung: Wer dem Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz zustimmt, stimmt Ja, wer dies ablehnt, stimmt Nein.
- SpeechSpeechGrosser RatPhilippe Müller, SID-Direktor. Ich kann die Kommissionssprecherin bestätigen: Es gab eine Differenz, aber diese Differenz ergab sich daraus, dass gemäss Verfassung der Kanton gegen aussen durch die Regierung vertreten wird. Aber wie Sie der Synopse entnehmen können, gibt es diesbezüglich keine Differenz mehr. Merci.
- SpeechDominique Bühler(Die Grünen)Grosser RatPräsidentin. Dann haben jetzt die Fraktionen das Wort. Wir würden so vorgehen: Fraktionen, Einzelsprechende und Regierungsrat. Nachher würden wir kapitelweise durch den Beschluss gehen.
Wünschen die Fraktionen das Wort? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Einzelsprechende? – Herr Regierungsrat? – Der Sicherheitsdirektor, Philippe Müller, hat das Wort.
- SpeechKarin Berger-Sturm(Sozialdemokratische Partei)Grosser RatKarin Berger-Sturm, Grosshöchstetten (SP), SiK-Sprecherin, Fraktionssprecherin. Ich bin hier als Sprecherin der SiK und werde anschliessend auch das SP-Votum abgeben.
Es geht um den Beitritt des Kantons Bern zur Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz, kurz VHIS genannt. VHIS ist eine Weiterentwicklung des Programms HIS, der Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz, das bereits seit 2016 erfolgreich unter den Kantonen läuft.
Für die Weiterentwicklung dieser Zusammenarbeit hat die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) beschlossen, das Programm zusammen mit dem Bund in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft umzuwandeln. Damit soll mehr Handlungsspielraum geschaffen werden, unter anderem auch bei gemeinsamen Beschaffungen. Details zu den einzelnen Applikationen, die einbezogen sind, können Sie gut nachlesen in den sehr ausführlichen Unterlagen zu diesem Projekt. Merci vielmals der Verwaltung für die Vorbereitung.
Es besteht weiterhin keine Weisungsbefugnis durch die Versammlung und auch Daten werden nicht dort gespeichert. Damit kann man der unterschiedlichen Organisation der Justiz in den einzelnen Kantonen gerecht werden.
Das Vorhaben ist in der SiK unbestritten und wird ausdrücklich begrüsst. Die Ziele sind wichtig, um ein gutes Funktionieren der digitalen Infrastrukturen in der Zusammenarbeit, die ja auch überkantonal stattfinden muss, zu garantieren. Ganz besonders wichtig sind die IT-Standards: nicht nur Plattformen für den Datenaustausch, sondern auch die Regeln, wie solche Daten ausgetauscht werden können. Die elektronische Aktenführung in der gesamten Prozesskette von der Polizei bis zum Strafvollzug sollte die Arbeit erleichtern. Die Zusammenarbeit der Kantone ist wichtig. Es braucht Daten, um das System weiterentwickeln und eine Statistik der Arbeiten erstellen zu können.
Ein weiterer Teil soll die elektronische Platzsuche im Justizvollzug sein, sodass man sich koordinieren kann: Wo hat es noch Platz, wo können wir Leute unterbringen?
Insbesondere die gemeinsamen Standards, welche die Kompatibilität der verschiedenen Applikationen in der Prozesskette sicherstellen, erachten sowohl die SiK wie auch die Regierung und die Justiz als essenziell.
Wir haben es aber gehört: Es gibt zahlreiche Herausforderungen mit den grossen IT-Projekten Nevo/Rialto, S/4 Hana, Umstellung auf SAP, Justitia 4.0. Diese ganz grossen Projekte betreffen ebenfalls die SID und die Justiz. Die SiK war besorgt, ob VHIS nicht noch weitere Konflikte und Risiken für diese grossen laufenden Projekte im Kanton Bern mit sich bringt. Wir haben deshalb sowohl die Direktion wie auch die Justizverwaltungsleitung befragt, und unsere Fragen konnten detailliert und ausführlich beantwortet werden. Gerade die gemeinsamen Standards sind essenziell für das gute Funktionieren vor allem auch der Schnittstellen in den Projekten. Die direkte Mitarbeit unserer Justizverwaltungsleitung in den Projekten garantiert auch, dass nah an unserer Praxis entwickelt wird und dass die Anliegen der Justiz und des Kantons Bern einbezogen sind.
Es braucht aber aus Sicht der SiK weiterhin sehr sorgfältige und achtsame, aktive Wachsamkeit für Risiken, die auch in dieser Harmonisierung sicher nicht unbedeutend sind.
Im Vorfeld und zu Beginn der Beratung des Geschäfts in der Kommission bestanden unterschiedliche Einschätzungen von Justiz und Regierung in zwei Punkten: einerseits zur Vertretung der Justiz in der Versammlung, dem verantwortlichen Organ der VHIS, und andererseits zu den Vorlagen, ob es ein Gesetz oder eine Vereinbarung sein solle. Diese beiden Punkte kamen auch in den Mitberichten zum Ausdruck, sind aus Sicht der SiK inzwischen aber bereinigt. Zur Klärung hat die SiK Vertretungen der Justizverwaltungsleitung und der JuKo zu diesen Fragen angehört und konnte dabei auch weitere Detailinformationen zu den anderen Informatikprojekten in der Strafprozesskette erhalten.
Die SiK dankt auch der JuKo und der FiKo für ihre klaren Mitberichte. Beide Kommissionen und die Justizverwaltungsleitung stärken das Anliegen der Justiz, dass der Kanton Bern mit seinen zwei Sitzen sowohl die Regierung als auch die Justizverwaltungsleitung einbeziehen soll. Die Kommissionen äusserten Unverständnis über die Haltung des Regierungsrates, der trotz gegenteiliger Mitberichte und eines Briefs der Justiz diese Anliegen in der ersten Fassung, die uns vorlag, nicht übernommen hat, obwohl gerade in Kantonen wie dem Kanton Bern die Gewaltentrennung zwischen Justiz und Regierung ausgesprochen stark ist.
Die SiK hat deshalb einstimmig den Antrag der SP zur Vereinbarung gutgeheissen, der die Vertretung der Justizverwaltungsleitung in der Versammlung verlangt. Soweit ich es verstehe, besteht inzwischen seitens der Regierung keine Differenz mehr bezüglich der Vertretung der Justiz in der Versammlung. Gerne hören wir die Bestätigung des Regierungsrates dazu.
Ebenso wurden allfällige Hürden zur rechtlichen Form der Vereinbarung aus unserer Sicht geklärt. Die SiK kann der Vereinbarung in dieser Form zustimmen und empfiehlt dem Grossen Rat, dies ebenfalls zu tun.
Auch die SP wird der Vereinbarung zustimmen. Wir möchten aber wirklich noch einmal auf die besondere Beachtung allfälliger Risiken hinweisen. Es ist essenziell, dass die Risiken wirklich umfassend beurteilt werden, dass man dauernd wachsam ist, ob sie eintreten können, und dass man rechtzeitig Massnahmen ergreift, sollte das nicht der Fall sein. Besten Dank.
- SpeechDominique Bühler(Die Grünen)Grosser RatPräsidentin. Wir gehen weiter zu Traktandum 71: «Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS)». Die zuständige Kommission ist die SiK. Wir führen eine freie Debatte. Ich übergebe zuerst das Wort der SiK-Sprecherin, Grossrätin Karin Berger-Sturm.
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