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Antwort BR / Büro

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Schweiz

Bandlastkraftwerke haben heute in der Schweiz eine wichtige Bedeutung für die Versorgungssicherheit, indem die Laufwasser- und Kernkraftwerke über 60 Prozent der Schweizer Stromerzeugung liefern. Die Produktion dieser Kraftwerke ist im Vergleich zu den meisten neuen erneuerbaren Energien gut planbar. Diese Kraftwerke sind zudem auch wichtig für die Netzstabilität, da sie technische Dienstleistungen erbringen, die das Gesamtsystem stützen, z. B. Trägheit und Spannungshaltung.

Das zukünftige Energiesystem, welches der Bundesrat mit der Energiestrategie 2050 anstrebt, erfordert aufgrund der vermehrten volatilen Einspeisung aus Wind- und Solarenergie eine höhere Flexibilität, um den Strom aus diesen Energiequellen besser integrieren zu können. Diese Flexibilität soll durch eine bessere Steuerbarkeit der Produktionsanlagen (insbesondere der erneuerbaren Energien durch eine Anpassung des Fördersystems von der kostendeckenden Einspeisevergütung zu einem Direktvermarktungsmodell), durch eine Flexibilisierung der Nachfrage (Demand Side Management), durch einen Netzausbau und -umbau hin zu Smart Grids sowie durch Speichertechnologien (zentrale und dezentrale) erreicht werden.

Der Bundesrat erachtet es dabei nicht als geeignet, in einer Übergangsphase die Stromproduktion aus Anlagen mit konstanter, aber grundsätzlich steuerbarer Produktion direkt an die Bereitstellung von Speicherung zu koppeln und eine entsprechende Verpflichtung einzuführen. Vielmehr soll eine verursachergerechte Kostentragung angestrebt werden, insbesondere auch der verursachten Ausgleichsenergiekosten. Zudem sollen die weiteren möglichen Massnahmen, welche eine höhere Flexibilität im Strommarkt erreichen (wie Netzumbau und -ausbau, Lastflexibilisierung, steuerbare Produktion), im Wettbewerb zu Speichertechnologien stehen und von den Marktakteuren beurteilt werden können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0