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Schweiz

Per 1. Juli 2011 hat die Invalidenversicherung (IV) ein neues Pauschalsystem für die Entschädigung von Hörgeräten eingeführt, das wiederholt Anlass zur Kritik bot. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Gibt es internationale Vereinbarungen, die die IV ausdrücklich verpflichten würden, auch Hörgeräte zu entschädigen, die im Ausland gekauft werden?

2. Ist er bereit, im Interesse des Wirtschaftsstandorts Schweiz das Hörgeräte-Pauschalsystem so anzupassen, dass nur noch in der Schweiz gekaufte Geräte durch die IV entschädigt werden, oder ist er zumindest gewillt, die zuständigen Stellen davon abzuhalten, die Versicherten aktiv zum Gerätekauf im Ausland aufzufordern?

3. Ist er bereit, im Interesse der IV und zwecks umfassender Sanierung des massiven Defizits dieses Sozialwerks die Pauschalentschädigung so anzupassen, dass unterhalb der maximal zu entschädigenden Pauschalbeträge von zurzeit 840 bzw. 1650 Franken nur noch die effektiven Kosten vergütet werden?

Data: OpenParlData · CC BY 4.0