Eingereichter Text
Schweiz
Der Bundesrat wird beauftragt, innerhalb von fünf Jahren nach Annahme der vorliegenden Motion die "Autobahnsünden" der Sechziger- und Siebzigerjahre zu bestimmen und eine Sanierung bis 2030 vorzusehen, mit einer Priorisierung, die nach angemessenen Kriterien erfolgt.
Die Sanierung soll entweder im Rahmen des gewöhnlichen Unterhalts des Nationalstrassennetzes erfolgen oder im Rahmen von Arbeiten beim Neubau von Strecken oder bei ausserordentlichen Sanierungen von Strecken in Bereichen, zu denen die obengenannten "Sünden" gehören.