Begründung

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Schweiz

Das uneinheitliche, historisch gewachsene und strikte nach den einzelnen Steuer- und Abgabeerlassen gegliederte schweizerische Steuerstraf- und Steuerverwaltungsstrafrecht ist einschliesslich der damit zusammenhängenden Verfahrensregelungen zu einem kaum mehr durchschaubaren Wirrwarr geworden und deshalb vollständig zu revidieren. Dabei sind die bisher in verschiedenen Steuer- und Abgabeerlassen unterschiedlich geregelten Verfahren und Strafmasse so zu koordinieren, dass für gleichartige Delikte gleichartige Verfahren und Strafmasse zur Anwendung kommen. An der heute bestehende Unterscheidung zwischen den beiden Kategorien Steuerbetrug und Steuerhinterziehung soll dabei grundsätzlich festgehalten werden. Der Schutz der Privatsphäre muss gewährleistet bleiben, und der schweizerische Staat soll auch künftig seinen Bürgerinnen und Bürgern auf einer Vertrauensbasis begegnen.

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