Antwort BR / Büro

deTEXT
Schweiz

Das CO-Gesetz (SR 641.71) sieht die CO-Abgabe als subsidiäres Instrument vor, wenn die gesetzlich fixierten Reduktionsziele nicht eingehalten werden können. Die Genehmigung der CO-Abgabesätze obliegt der Bundesversammlung (Art. 7 Abs. 4 CO-Gesetz). Diese hat am 20. März 2007 einen Mechanismus zur Einführung der CO-Abgabe auf fossile Brennstoffe verabschiedet, der sich an vordefinierten Etappenzielen für die Reduktion der CO-Emissionen aus Brennstoffen orientiert: Demgemäss beträgt der Abgabesatz

- ab 2008: 12 Franken pro Tonne CO, wenn die CO-Emissionen 2006 um weniger als 6 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen;

- ab 2009: 24 Franken pro Tonne CO, wenn die CO-Emissionen 2007 um weniger als 10 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen;

- ab 2010 oder einem der Folgejahre: 36 Franken pro Tonne CO, wenn die CO-Emissionen 2008 um weniger als 13,5 Prozent oder in einem der Folgejahre um weniger als 14,25 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen.

Aufgrund dieses Mechanismus wird seit dem 1. Januar 2008 eine CO-Abgabe von 12 Franken pro Tonne CO erhoben. Der Abgabesatz wird im Jahr 2010 auf 36 Franken pro Tonne CO erhöht, da die Brennstoffemissionen im Jahr 2008 nur 11,2 Prozent unter dem Wert des Referenzjahres 1990 lagen. Eine Erhöhung des Abgabesatzes auf die zweite Stufe ab 2009 erwies sich hingegen als unnötig, weil die CO-Emissionen aus Brennstoffen im Jahr 2007 genügend zurückgegangen waren.

Der vom Parlament festgelegte Modus, den der Bundesrat in die CO-Verordnung (SR 641.712) übernommen hat, unterstreicht die Subsidiarität des Instruments: Die Abgabe dient der Einhaltung der gesetzlichen Ziele.

Zur Wahrung ihrer Wettbewerbsfähigkeit haben insbesondere energieintensive Unternehmen die Möglichkeit, sich von der CO-Abgabe befreien zu lassen, wenn sie sich gegenüber dem Bund zu einer Begrenzung ihrer CO-Emissionen verpflichten (Art. 9 CO-Gesetz). Bisher haben sich über 800 Unternehmen von der Abgabe befreien lassen. Diese Unternehmen decken insgesamt rund ein Viertel der CO-Emissionen aus fossilen Brennstoffen der Wirtschaft ab.

Die CO-Abgabe ist als Lenkungsabgabe konzipiert. Die Abgabeerträge fliessen an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurück. Im Jahr 2010 werden somit die Einnahmen des Jahres 2008 in Höhe von rund 220 Millionen Franken an die Bevölkerung und die Wirtschaft verteilt. Ab dem Jahr 2010 wird zudem ein Teil der Abgabeeinnahmen gemäss Parlamentsbeschluss vom 12. Juni 2009 zweckgebunden für Gebäudemassnahmen eingesetzt. Durch die Erhöhung des Abgabesatzes auf 36 Franken pro Tonne CO stehen somit ab 2010 maximal 200 Millionen Franken für die Förderung von Gebäudesanierungen und erneuerbarer Energien zur Verfügung. Die damit gesetzten Anreize für zusätzliche Gebäudesanierungen und Erneuerungen an der Gebäudetechnik stützen die Konjunktur.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0