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Schweiz

In letzter Zeit wurden etliche Begehren gestellt, welche die Erweiterung oder den Ausbau des bestehenden Nationalstrassennetzes beinhalten. Diese Begehren sind durchwegs mit finanziellen und verkehrstechnischen Argumenten begründet. Der Bundesrat war jeweils bereit, die Vorstösse entgegenzunehmen und sie im Rahmen einer Gesamtschau des künftigen Nationalstrassennetzes zu prüfen. Das raumplanungsrechtliche Instrument hierzu ist der Sachplan Strasse. Ein Entwurf dieses Sachplans wurde Mitte November 2002 den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet. Die vom Motionär genannte Strecke bildet denn auch Bestandteil dieses ersten Entwurfes des Sachplans Strasse. Für die Aufnahme neuer Strassenverbindungen ins Nationalstrassennetz braucht es allerdings eine Änderung des Netzbeschlusses. Dieser Entscheid ist dem Parlament vorbehalten.

Der Bundesrat wird voraussichtlich Ende 2003 über den Konzeptteil des Sachplans Strasse befinden. Er will den Vernehmlassungsergebnissen und deren Bewertung nicht vorgreifen, weshalb er den Vorstoss als Motion ablehnt, aber bereit ist, ihn als Postulat entgegenzunehmen.

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

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