Eingereichter Text
Eine unbescholtene Zürcher Bürgerin war aus ihren Ferien in Italien zurückgekehrt und wollte am Geldwechselschalter im Bahnhof Zürich ihre übrig gebliebenen Lire-Noten wechseln. Während sie vor dem Schalter stand, sah sie sich plötzlich von zwei bewaffneten Polizeibeamten flankiert, die ihr befahlen mitzukommen. Der Schalterbeamte erklärte der völlig verdutzten Frau, dass eine ihrer 10 000-Lire-Noten (Gegenwert etwa 10 Franken) Falschgeld sei.
Flankiert von den zwei Kantonspolizisten musste die Frau den Bahnhof durchqueren und in einem Polizebüro Platz nehmen. Während einer vollen Stunde wurde sie zu dem Vorfall befragt. Der Beamte wollte alles genau wissen und fragte sogar nach Namen und Vornamen ihrer Eltern und Grosseltern.
Nachdem die Frau das Protokoll unterzeichnet hatte, durfte sie nach Hause gehen.
Drei Monate später erhielt sie ein Schreiben der Schweizerischen Bundesanwaltschaft, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass ihr eine nach Artikel 240, 242 oder 244 StGB strafbare Handlung nicht nachgewisen werden könne. Das Ermittlungverfahren werde daher eingestellt und das sichergestellte Falschgeld werde gemäss Artikel 249 StGB eingezogen.
In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:
1. Wie beurteilt er diesen Fall?
2. Ist er nicht auch der Meinung, dass das Vorgehen der Polizei in keinem Verhältnis steht zum begangenen "Delikt"?
3. Wird der Vorfall und das darauf folgende Verfahren in irgendeiner Datenbank festgehalten, und wenn ja, wie lange?
4. Wie hoch schätz er die Kosten für das Verfahren bei der Polizei und bei der Bundesanwaltschaft?
5. Ist er nicht auch der Meinung, dass für solche Bagatellfälle, die jedem von uns passieren könnten, ein einfaches und rasches Verfahren vorzusehen ist, welches die Kosten der "Deliktsumme" nicht um ein Vielfaches übersteigt?