Antwort BR / Büro

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Schweiz

Es trifft zu, dass die Swisscom einen Teilverkauf ihrer Liegenschaften vorbereitet. Bis Mitte 2001 sollen rund 140 Liegenschaften mit insgesamt 193 Gebäuden veräussert werden.

Für das vom Interpellanten angeregte Vorkaufsrecht besteht keine gesetzliche Grundlage. Die Swisscom ist dennoch bereit, interessierten Standortgemeinden einzelne Objekte zu Marktpreisen zu verkaufen, obwohl das Herauslösen von attraktiven Einzelobjekten den Wert des Gesamtpaketes schmälert. Verschiedene Kontakte mit interessierten Gemeinden und Städten haben bereits stattgefunden; es finden auch Gespräche zwischen der Swisscom und Vertretern der schweizerischen Gemeinde- und Städteverbände statt. Die Verwendung der von der Swisscom, der Post und den SBB nicht mehr benötigten Liegenschaften im Interesse der kantonalen und regionalen Wirtschaftsförderung ist zudem Gegenstand der flankierenden regionalpolitischen Massnahmen, welche der Bundesrat am 23. August 2000 beschlossen hat. In den kommenden Monaten wird die vom Sekretär der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren-Konferenz geführte Arbeitsgruppe die erforderlichen Massnahmen und Kontakte vorbereiten. Vor diesem Hintergrund besteht für den Bundesrat im gegenwärtigen Moment kein Handlungsbedarf.

Antwort des Bundesrates.

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