Skip to main content

Begründung

deTEXT
Schweiz

Gemäss Bericht des "Tages-Anzeigers" ("Das Magazin", Nr. 28/1999) belaufen sich die Stilllegungskosten des Atomkraftwerks Würgassen in der Bundesrepublik Deutschland (670 Megawatt Leistung/23 Betriebsjahre) auf 1,3 Milliarden D-Mark. Dies entspricht bei einem Kurs von 80 Rappen pro DM etwa 1,04 Milliarden Franken oder 1,55 Millionen Franken pro Megawatt elektrische Leistung.

Die "Weltwoche" (Nr. 28/1999) nennt für den Abbruch von Greifswald (1720 Megawatt Leistung) Kosten von 6,2 Milliarden D-Mark entsprechend 5 Milliarden Franken oder 2,88 Millionen Franken pro Megawatt.

Der schweizerische Nuklearpark mit fünf Reaktoren verfügt über eine Leistung von 3077 Megawatt. Gemäss den Plänen des Bundesrates sollen diese Atomreaktoren wesentlich länger in Betrieb bleiben als Würgassen oder Greifswald. Eine höhere radioaktive Verstrahlung ist somit zu erwarten. Was überrascht, sind die unterschiedlichen Stilllegungskalkulationen:

Schweizer Atompark: 3077 Megawatt (Leistung), 0,812 Millionen Franken (Kosten pro Megawatt), 2,5 Milliarden Franken (kalkulierte Kosten insgesamt). Würgassen: 670 Megawatt, 1,55 Millionen Franken (Kosten pro Megawatt), 1,04 Milliarden Franken (kalkulierte Kosten insgesamt). Greifswald: 1720 Megawatt, 2,88 Millionen Franken (Kosten pro Megawatt), 5 Milliarden Franken (kalkulierte Kosten insgesamt).

Legt man für den Schweizer Atompark die Stilllegungskosten von Würgassen zugrunde, wären für die Stilllegung aller Atomkraftwerke (ohne Entsorgungskosten!) 4,776 Milliarden Franken notwendig; nach der Kalkulation Greifswald sogar 8,861 Milliarden Franken! Für den Stilllegungsfonds für Kernanlagen (Fonds) kalkuliert das BFE lediglich Gesamtkosten von 2,5 Milliarden Franken. Werden in der Schweiz rechnerisch die deutschen Entsorgungskosten angewandt, die derzeit real kalkuliert werden, fehlen der Schweiz zwischen 2,2 und 6,3 Milliarden Franken!

Ende 1998, nach über zwanzig Jahren durchschnittlicher Laufzeit der schweizerischen Atomkraftwerke, waren zudem nur gerade 778 Millionen Franken im Fonds eingelegt. Für die Entsorgungskosten von über 13 Milliarden Franken sind keinerlei Geldmittel sichergestellt, weil der Bundesrat die Durchsetzung der verursachergerechten Finanzierung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten trotz eindeutiger Rechtsgrundlagen (Bundesbeschluss zum Atomgesetz, Art. 10) während Jahrzehnten verschleppte.

Bezogen auf den Kontostand per 1. Januar 1999 ergibt sich eine aktuelle Finanzierungslücke allein für die Stilllegungskosten von 3,998 Milliarden Franken (Kostenbasis Würgassen) bzw. 8,1 Milliarden Franken (Kostenbasis Greifswald). Dazu kommen die Entsorgungskosten (Endlagerung), welche die Atomwirtschaft auf über 13 Milliarden Franken veranschlagt, von denen nur ein kleiner Bruchteil der nötigen Mittel bisher garantiert ist, und die effektiven Kosten wurden bisher noch nie von unabhängiger Warte geprüft.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0