Antwort vom 02. Oktober 2026
zu Frage 1:
Seit Ende August konnten die bisherigen Erkenntnisse zum Cyberangriff weiter verifiziert werden. Es liegen weiterhin keine Hinweise auf einen konkreten Missbrauch der abgegriffenen Daten vor. Die strafrechtlichen Ermittlungen zum Cyberangriff dauern an.
Die identifizierten Schwachstellen wurden zwischenzeitlich behoben. Insbesondere wurde auch die Datenintegrität überprüft. Die Überprüfung ergab keine Hinweise darauf, dass Daten des Verzeichnisses der wirtschaftlich berechtigten Personen durch den Angriff verändert wurden. Zusätzlich wurden weitere Sicherheitsüberprüfungen vorgenommen und ergänzende Schutzmassnahmen umgesetzt.
Zudem konnten die Sicherheitsüberprüfungen der vorsichtshalber zusätzlich vom Netz genommenen weiteren staatlichen IT-Systeme zwischenzeitlich abgeschlossen und diese Systeme wieder in Betrieb genommen werden.
Der Betrieb des Registers der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP) wird am 5. Oktober 2026 in eingeschränkter Form wieder aufgenommen.
zu Frage 2:
Das Beschaffungsverfahren zur externen Überprüfung ist im Gange. Der Untersuchungsumfang ist umschrieben und umfasst insbesondere die Aufarbeitung des Vorfalls, ein Audit ausgewählter IT-Systeme sowie deren Governance und Management, wobei die Erkenntnisse und allfällige Empfehlungen in einem Bericht dokumentiert werden. Die Arbeiten beginnen unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens und werden zügig vorangetrieben. Angesichts des Umfangs und der Komplexität der Untersuchung, welche sich über mehrere IT-Systeme sowie deren technische, organisatorische und governancebezogene Aspekte erstreckt, geht die Regierung davon aus, dass in der ersten Hälfte 2027 Ergebnisse vorliegen.
zu Frage 3:
Der Regierung ist eine transparente Aufarbeitung des Cyberangriffs wichtig. Sie wird über die wesentlichen Schritte informieren, wobei sich Zeitpunkt und Umfang der Kommunikation am Fortschritt der Arbeiten und am gebotenen Schutz sicherheitsrelevanter Informationen orientieren. Diese Informationen werden fortlaufend erfolgen. Eine Information über Ergebnisse, Massnahmen und Konsequenzen der externen Prüfung ist vorgesehen, sobald die entsprechenden Grundlagen vorliegen.