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Antwort vom 02. Oktober 2026

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Liechtenstein2. Oktober 2026

zu Frage 1:

Nein. Weder die Regierung noch die Leitung des Amtes für Umwelt haben Auszahlungen ohne gesetzliche Grundlage bewilligt oder geduldet.

zu Frage 2:

Nein. Die zuständige Ministerin hatte im Vorfeld der betreffenden Auszahlungen keine Kenntnis von entsprechenden Ungereimtheiten.

zu Frage 3:

Die Regierung nimmt zu Aussagen einzelner Personen in Gerichtsverfahren keine Stellung.

zu Frage 4:

Der gegenständliche Fall unterstreicht, dass die Weiterentwicklung und Stärkung von Führungs-, Kontroll- und Organisationsstrukturen eine dauernde Aufgabe der Regierung und der Amtsstellen der Landesverwaltung ist. Die Regierung misst insbesondere wirksamen Aufsichts- und Kontrollmechanismen, klaren Verantwortlichkeiten sowie einer nachvollziehbaren Dokumentation von Prozessen grosse Bedeutung bei. Dies gilt auch für die Ausrichtung landwirtschaftlicher Beiträge.

zu Frage 5:

Die Fluktuation des damaligen Amtes für Umwelt wies keine aussergewöhnlichen Auffälligkeiten auf und bewegte sich im üblichen Rahmen.

Die krankheitsbedingte Absenzquote lag beim Amt für Umwelt im letzten Jahr unter dem Durchschnitt der Landesverwaltung.

Beschwerden und Anliegen von Mitarbeitenden des Amtes für Umwelt wurden vom Amt für Personal und Organisation entgegengenommen und geprüft. Wo erforderlich, wurden Massnahmen zur Unterstützung der Beteiligten umgesetzt.

In der Landesverwaltung werden Abteilungsmitarbeitende von der zuständigen Abteilungsleitung geführt. Die Abteilungsleitung wiederum wird von der zuständigen Amtsleitung geführt, so auch die Abteilung Landwirtschaft.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0