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Antwort vom 02. Oktober 2026

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Liechtenstein2. Oktober 2026

zu Frage 1:

Weder vor noch nach dem Beschluss vom 7. Juli 2026 wurde eine Zuordnung der beiden neu geschaffenen Amtsstellen zu unterschiedlichen Ministerien geprüft. Aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs ihrer Tätigkeits- und Aufgabenbereiche sowie der bestehenden Zuständigkeit für den jeweiligen Geschäftsbereich wurden beide Amtsstellen dem Ministerium für Äusseres, Umwelt und Kultur zugeordnet.

zu Frage 2:

Eine Zuordnung zu verschiedenen Ministerien gewährleistet nicht automatisch eine unabhängigere oder bessere Abstimmung. Entscheidend sind klare Zuständigkeiten, eine sachgerechte Zusammenarbeit und transparente Entscheidungsverfahren.

zu Frage 3:

Die Behandlung richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeiten und der Bedeutung des jeweiligen Geschäfts. Erfordert ein Geschäft einen Regierungsbeschluss wird es der Kollegialregierung zur Entscheidung unterbreitet.

zu Frage 4:

Theoretisch könnte die Kollegialregierung die Zuordnung von Amtsstellen zu den Ministerien während der laufenden Amtsperiode ändern. Hierzu wäre eine entsprechende Anpassung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung erforderlich.

Eine Überprüfung der Zuordnung der beiden Amtsstellen zu verschiedenen Ministerien ist derzeit allerdings nicht vorgesehen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0