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Frage vom 30. September 2026

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Liechtenstein30. September 2026

Ein junges Medienunternehmen, die online Plattform «lie24» startete vor acht Monaten seine Tätigkeit in Liechtenstein. Dies unter dem Medienförderungsgesetz, welches unter anderem eine Anschubfinanzierungen bis CHF 250‘000.- vorsieht. Es ist der Regelfall, dass eine Finanzierung eines Start-ups an Regeln gebunden ist. Es wurde «lie24» Ende 2025 ein Betrag von CHF 150‘000.- zugesagt, basierend offenbar auf einem Businessplan, der bestimmt geprüft worden ist. Wie es im Artikel des «Vaterland» weiter heisst, sollte diese Finanzierung in zwei Tranchen ausbezahlt werden. Die erste Tranche wurde zum Betriebsstart bezahlt, die zweite steht nun aus. Offenbar ist der vorgelegte Businessplan nicht zur Gänze erfüllt worden. Wenn wir als Land Unternehmertum, freie Medien und die Privatwirtschaft unterstützen wollen, dann sollten solche Schlagzeile keine Schule machen.

  1. An welche konkreten Auflagen knüpfte die Regierung die Anschubfinanzierung?

  2. Gab es zur ersten und zweiten Tranche transparente Zahlungskriterien, wann diese bezahlt werden sollen und wann nicht?

  3. Wann kristallisierte sich heraus, dass die geplanten Portale der Gemeinden offenbar nicht umgesetzt werden konnten aufgrund Verzögerungen des Partnerunternehmens und wie wurde dem Rechnung getragen?

  4. Wäre der Businessplan ohne diese äusseren Umstände nach Ansicht der Regierung erfüllbar gewesen?

  5. Ist es realistisch zu erwarten, dass ein Start-up im ersten Jahr kostendeckend geführt werden kann, beziehungsweise ist die Auflage nicht von vornherein eine unmögliche gewesen?

Data: OpenParlData · CC BY 4.0