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Frage vom 30. September 2026

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Liechtenstein30. September 2026

Am 15. September führte das staatlich unterstützte Jugendinformationszentrum aha im SAL eine Veranstaltung zur Initiative «Fristenlösung für Liechtenstein» mit rund 250 Schülerinnen und Schülern durch. Bei den Teilnehmenden handelte es sich überwiegend um Minderjährige. Gemäss Berichterstattung war die Veranstaltung ursprünglich im Hinblick auf die damals erwartete Volksabstimmung geplant.

Wenn eine staatlich finanzierte Organisation während der Schulzeit mit Minderjährigen eine Veranstaltung zu einer konkreten politischen Initiative im Vorfeld einer erwarteten Volksabstimmung durchführt, stellen sich Fragen zur politischen Neutralität, zur Ausgewogenheit und zur Grenze zwischen politischer Bildung und politischer Einflussnahme.

Ich bitte die Regierung daher um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche gesetzlichen oder vertraglichen Anforderungen an politische und weltanschauliche Neutralität beziehungsweise Ausgewogenheit galten für das aha bei dieser konkreten Veranstaltung?
  1. Aus welchem Grund wurde die ablehnende Position zur Initiative auf dem Podium nicht durch eine in Liechtenstein politisch oder gesellschaftlich engagierte Person vertreten, obwohl es sich um eine liechtensteinische Gesetzesinitiative und eine damals erwartete Volksabstimmung handelte?
  1. Wie beurteilt die Regierung die Ausgewogenheit des Podiums, wenn mit Tuana Türkyilmaz eine Vertreterin des Initiativkomitees und mit Lisa von Reden eine Vertreterin des Vereins für Menschenrechte teilnahmen, während keine Person ausdrücklich als Vertreter der Gegnerschaft zur Initiative ausgewiesen wurde?
  1. Wie beurteilt die Regierung die Durchführung einer politischen Meinungsabfrage mittels Smartphone bei überwiegend minderjährigen Schülerinnen und Schülern während der Schulzeit insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit und einer möglichen Benachteiligung von Jugendlichen, die kein eigenes Smartphone besitzen oder dieses bewusst nicht nutzen?
  1. Wie beurteilt die Regierung im Hinblick auf die gebotene politische Neutralität und mögliche Interessenkonflikte den Umstand, dass eine Mitarbeiterin des staatlich unterstützten aha, die bei ihrer Landtagskandidatur 2025 öffentlich als «Leiterin Jugendinfo beim aha» bezeichnet wurde, inzwischen als VU-Abgeordnete dem Landtag angehört und beim aha weiterhin für Workshops zu aktuellen politischen Themen mit Jugendlichen zuständig ist?

Data: OpenParlData · CC BY 4.0