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Frage vom 02. September 2026

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Liechtenstein2. September 2026

Das Grundverkehrsgesetz verfolgt unter anderem das Ziel, eine möglichst breite und sozial verträgliche Streuung des Grundeigentums zu gewährleisten. Der Erwerb von Grundstücken bedarf grundsätzlich einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung, wobei ein berechtigtes Interesse am Erwerb vorliegen muss. Für den Erwerb eines baureifen Grundstücks zur Deckung eines gegenwärtigen oder zukünftigen Wohnbedürfnisses sieht Art. 6 der Grundverkehrsverordnung (GVV) eine maximale Grundstücksfläche von 1'440 m² vor. Gleichzeitig bestimmt Art. 6 Abs. 2 GVV, dass die Grundverkehrsbehörde, also das Amt für Justiz in begründeten Einzelfällen von dieser maximalen Grösse abweichen kann.

Vor diesem Hintergrund stellen sich insbesondere im Hinblick auf die Transparenz und Gleichbehandlung bei der Anwendung dieser Ausnahmebestimmung folgende Fragen:

  1. Welche konkreten objektiven Kriterien und Voraussetzungen legt das Amt für Justiz bei der Beurteilung zugrunde, ob ein begründeter Einzelfall im Sinne von Art. 6 Abs. 2 GVV vorliegt und eine Überschreitung der maximalen Grundstücksfläche von 1'440 m² für die Deckung eines Wohnbedürfnisses gerechtfertigt ist?

  2. Nach welchen Kriterien wird bestimmt, um welche zusätzliche Grundstücksfläche die Grenze von 1'440 m² überschritten werden darf?

  3. Wie viele Ausnahmebewilligungen wurden in den vergangenen fünf Jahren an juristische bzw. natürliche Personen erteilt, aufgeschlüsselt nach Jahr und wie gross waren die jeweils bewilligten Grundstücksflächen? Bitte um tabellarische Darstellung.

  4. Ist die Regierung der Ansicht, dass die heutige Regelung mit der Möglichkeit einer Abweichung in begründeten Einzelfällen ausreichend bestimmt und transparent ist, um eine einheitliche und rechtsgleiche Bewilligungspraxis sicherzustellen? Falls ja, anhand welcher Kriterien wird dies gewährleistet; falls nein, sieht die Regierung Handlungsbedarf, die Voraussetzungen für solche Ausnahmebewilligungen gesetzlich oder auf Verordnungsebene präziser zu regeln?

Data: OpenParlData · CC BY 4.0