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Schweiz28. August 2026
Mit dem neuen Bundesgesetz soll einerseits eine Betreuungszulage auf der Grundlage des Familienzulagengesetzes geschaffen werden, andererseits sollen die Kantone globale Finanzhilfen erhalten, die auf der Grundlage von Programmvereinbarungen zur Weiterentwicklung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung gewährt werden. Der Bundesrat regelt in den Verordnungen unter anderem die Anerkennung der Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, die sachlichen Gründe der Nichterwerbstätigkeit der zweiten anspruchsrelevanten Person, die Eckwerte für den eingeschränkten Export sowie Grundsätze zum Datenschutz.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0