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Schweiz19. August 2026
Ausnahmetransporte brauchen ab gewissen Abmessungen ein Begleitfahrzeug, welches von einer eigens dafür ausgebildeten Person Ausnahmetransportbegleiter/Ausnahmetransportbegleiterin, ATB) geführt wird. Diese warnt den übrigen Verkehr und sorgt für eine möglichst hindernisfreie Fahrt. Bis vor ein paar Jahren wurde diese Aufgabe von der Polizei wahrgenommen. Ein Pilotprojekt der Kantonspolizei Zürich lancierte die Übergabe dieser Tätigkeit an private Dienstleister. Damit lassen sich die Transporte effizienter durchführen und die Polizeien werden entlastet. Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden auf Bundesebene einheitliche Standards für diese privaten Ausnahmetransportbegleitenden definiert. Ziel ist die Sicherstellung der Verkehrssicherheit und der Schutz der Infrastruktur.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0