Antwort vom 12. Juni 2026

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Liechtenstein11. Juni 2026

zu Frage 1:

Die Regierung misst dem Erhalt einer funktionsfähigen und flächendeckenden Bargeldinfrastruktur grosse Bedeutung bei. Bargeld leistet einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Teilhabe verschiedener Bevölkerungsgruppen und stellt für Personen, die elektronische Zahlungsmittel nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, weiterhin eine wichtige Zahlungsmöglichkeit dar.

zu Frage 2:

Die Regierung unterstützt die Empfehlungen des Bevölkerungsschutzes zur Bevorratung von Bargeld für Krisenfälle. Bargeld kann insbesondere bei vorübergehenden Beeinträchtigungen elektronischer Zahlungssysteme einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit leisten. Heute besteht keine gesetzliche Pflicht zur Annahme von Bargeld, dennoch kann faktisch bei fast hundert Prozent der Lebensmittelgeschäfte oder anderer im Krisenfall notwendigen Versorgungsläden mit Bargeld gezahlt werden.

zu Frage 3:

Die Frage betrifft die konkrete Ausgestaltung einzelner Bestimmungen des eingereichten Initiativtexts. Die Regierung nimmt während des laufenden Vorprüfungsverfahrens keine inhaltliche Position zu einzelnen Regelungsvorschlägen ein.

zu Frage 4:

Wie in Frage 1 ausgeführt, misst die Regierung dem Erhalt einer funktionsfähigen, flächendeckenden und diskriminierungsfreien Bargeldinfrastruktur grosse Bedeutung bei. Dies gilt insbesondere auch für Personen, die elektronische Zahlungsmittel nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Entsprechende Anliegen sind bei der Ausgestaltung des Zahlungsverkehrs stets zu berücksichtigen.

Eine andere Frage ist, mit welchen konkreten rechtlichen Instrumenten diesem Anliegen Rechnung getragen werden soll. Zum Umstand, dass die Regierung während des laufenden Vorprüfungsverfahrens keine inhaltliche Position zum eingereichten Initiativtext einnimmt, wurde bereits ausgeführt.

zu Frage 5:

Die rechtliche Prüfung der Bargeldinitiative ist anspruchsvoll, da der vorgeschlagene Initiativtext Fragen in unterschiedlichen, miteinander verschränkten Rechtsräumen aufwirft und die rechtlichen Wirkungen des vorgeschlagenen Normtexts sorgfältig zu beurteilen sind. Die Abklärungen sind im Gange. Die Regierung wird den Vorprüfungsbericht zur Initiative nach Abschluss der erforderlichen Abklärungen dem Landtag in der zweiten Jahreshälfte vorlegen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0