Antwort vom 12. Juni 2026

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Liechtenstein11. Juni 2026

zu Frage 1:

Derzeit wird die Strategische Umweltprüfung (SUP) zur Festlegung von Windeignungsgebieten im Landesrichtplan des Fürstentums Liechtenstein durchgeführt. Die SUP stellt sicher, dass Umweltaspekte bei der Windenergieplanung früh berücksichtigt werden. Sie identifiziert Konflikte, bewertet Umweltauswirkungen und legt fest, welche Gebiete grundsätzlich geeignet oder ausgeschlossen sind. Projektentscheidungen werden noch nicht getroffen. Detaillierte Informationen zu diesem Verfahren sind öffentlich zugänglich auf der Webseite der Landesverwaltung unter www.llv.li > Privatpersonen > Freizeit, Umwelt & Tierhaltung > Energienutzung > SUP Festlegung Windeignungsgebiete.

Aktuell wird der Entwurf des Planungs- und Umweltberichts fertiggestellt und anschliessend der Regierung zur Beschlussfassung vorgelegt. Analog der im vergangenen Jahr durchgeführten öffentlichen Konsultation zum Entwurf des Untersuchungsrahmens wird auch zum Planungs- und Umweltbericht eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Diese startet voraussichtlich im Juli diesen Jahres.

zu Frage 2:

Wie in der Antwort zur Frage 1 beschrieben, wird derzeit die SUP zur Festlegung von Wind-eignungsgebieten im Landesrichtplan durchgeführt. Die SUP bezieht sich auf das gesamte Gebiet des Landes Liechtenstein.

zu Frage 3:

Mit der SUP wird eine abgestimmte Abwägung von Umweltaspekten in der übergeordneten Planung sichergestellt. Im Rahmen des SUP-Verfahrens werden nachfolgende zwölf Schutzgüter genauer betrachtet: Gesundheit des Menschen, Bevölkerung, Fauna, Flora, Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klimatische Faktoren, Sachwerte, Kulturelles Erbe und Landschaft.

zu Frage 4:

Die Einbindung von Bevölkerung, Gemeinden, Behörden, Fachstellen, sowie der interessierten Öffentlichkeit allgemein erfolgt im Rahmen der SUP mehrstufig. Dabei werden insbesondere Konsultationsverfahren durchgeführt, in deren Rahmen Stellungnahmen eingebracht werden können. Diese werden ausgewertet und in die weitere Bearbeitung einbezogen. Bei der Konsultation des Untersuchungsrahmens haben sich beispielsweise rund 40 Konsultationsteilnehmer, darunter Behörden, Gemeinden, Fachstellen, NGOs und auch Privatpersonen mit über 250 Rückmeldungen bzw. Hinweisen eingebracht. Im Rahmen der bevorstehenden öffentlichen Konsultation des Planungs- und Umweltberichts soll zudem eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

Volksabstimmungen sind auf der Ebene der SUP nicht vorgesehen. Allfällige weitere Verfahrensschritte richten sich nach den gesetzlichen Grundlagen und sehen die entsprechenden Mitwirkungsrechte vor.

zu Frage 5:

Ein konkreter Zeitpunkt kann derzeit nicht genannt werden. Wie bereits erwähnt, soll in einem nächsten Schritt der Entwurf des Planungs- und Umweltberichts durch die Regierung geprüft, genehmigt und zur öffentlichen Konsultation freigegeben werden. Im Entwurf des Planungs- und Umweltberichts wird ersichtlich sein, welche Gebiete zur Festlegung als Windeignungsgebiete im Landesrichtplan in Frage kommen und aufgenommen werden sollen. Aktuell rechnet die Regierung mit einem Abschluss des SUP-Verfahrens bis Ende des Jahres.

Danach müssen diese Gebiete in die Planungsinstrumente der betroffenen Gemeinden, in den Zonenplan und allenfalls in die Bauordnung, aufgenommen werden. Im Rahmen der Teilrevision des Zonenplans läuft für das konkrete Windprojekt parallel einerseits die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und andererseits bei Bedarf das Eingriffsverfahren nach Naturschutzgesetz. Im Anschluss daran erfolgt die Genehmigung der Teilrevision des Zonenplans. Als letzter Schritt folgt das Baubewilligungsverfahren.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0