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Schweiz12. Juni 2026
Der Vorentwurf ändert mehrere Bundesgesetze, um den schweizerischen Rechtsrahmen mit dem Schengen-Besitzstand in Einklang zu bringen und um sicherzustellen, dass der Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Union beibehalten werden kann. Dabei geht es insbesondere darum, Rechtsbehelfe für betroffenen Personen gegen Entscheide des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten einzuführen, auch im Falle des indirekten Auskunftsrechts. Der Vorentwurf enthält zudem Anpassungen im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit des Beauftragten, die sich aus der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 ergeben, und um den Anwendungsbereich des Bundesgesetzes über den Datenschutz zu präzisieren.