Antwort BR / Büro
1-4) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat von der Schweiz verlangt, dass sie ihre verbleibenden Treibhausgasemissionen in einer geeigneten Form quantifiziert, sei dies durch ein Kohlenstoffbudget oder auf andere Weise. Diesem Auftrag ist die Schweiz in ihrem letzten Umsetzungsbericht vom 23. Juni 2025 nachgekommen. Sie hat sich dabei an den Klimazielen gemäss Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, Innovation und Stärkung der Energiesicherheit (KlG; SR 814.310) und CO2-Gesetz (SR 641.71) orientiert. Diese Ziele basieren auf international anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Aus den Emissionsreduktionszielen (insbesondere den Durchschnittszielen) ergibt sich die vom EGMR geforderte Quantifizierung. Das Ministerkomitee des Europarates hat die Quantifizierung der Reduktionsziele am 17. September 2025 zur Kenntnis genommen und keine weiteren Informationen dazu gefordert.
5) Mit Entscheid vom 17. September 2025 lädt das Ministerkomitee des Europarates die Schweiz ein, die Möglichkeit der Schaffung eines unabhängigen, nationalen Mechanismus zur Überwachung ihrer Klimapolitik in Betracht zu ziehen. Der Bundesrat wird diese Möglichkeit prüfen, und die Schweiz wird das Ministerkomitee bis zur nächsten Überprüfung der Urteilsumsetzung, welche voraussichtlich im Dezember 2026 erfolgt, über den Stand seiner Überlegungen informieren.