Eingereichter Text
Schweiz
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs ein:
Die Eltern üben das Stimm- und aktive Wahlrecht ihrer Kinder bis zum Erreichen des Stimmrechtsalters 18 treuhänderisch aus. Die Stimmabgabe wird unabhängig vom Kind, mit zunehmendem Alter jedoch mit dessen Einbezug getroffen.