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Eingereichter Text

deTEXT
Schweiz

Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs ein:

Die Eltern üben das Stimm- und aktive Wahlrecht ihrer Kinder bis zum Erreichen des Stimmrechtsalters 18 treuhänderisch aus. Die Stimmabgabe wird unabhängig vom Kind, mit zunehmendem Alter jedoch mit dessen Einbezug getroffen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0