Eingereichter Text
Um die Ziele der Bahnreform und des Eisenbahngesetzes zu erreichen, müssen gleich lange Spiesse bei allen Transportunternehmungen geschaffen werden, namentlich bezüglich der Organisationsstruktur und der Beurteilung der Angebote durch die Besteller bzw. die politischen Behörden. Realität ist, dass dies auch heute noch lange nicht überall gewährleistet ist. So besteht vielerorts der Interessenkonflikt, dass die Kantone als Auftraggeber im regionalen öffentlichen Verkehr gleichzeitig (Mit-)Eigentümer von Konzessionierten Transportunternehmungen (KTU) sind, welche z. B. im Wettbewerb mit dem Postautodienst oder mit den SBB (an denen die Kantone nicht beteiligt sind) ihre Leistungen des öffentlichen Verkehrs offerieren. Auch ist es vielerorts so, dass die Regionale Verkehrskonferenz als entscheidungsvorbereitende Instanz von Vertretern der regionalen Transportunternehmungen, d. h. KTU, präsidiert wird. Damit werden Grundlagen gelegt, dass nicht unbedingt der preisgünstigste Anbieter, allenfalls ein nicht regionaler Anbieter, den Zuschlag erhält. Es scheint immer noch nicht gelungen zu sein, das Offertverfahren von der Politik zu trennen. Nur wenn der intramodale Wettbewerb dank guten Rahmenbedingungen und einem fairen Ausschreibungsverfahren tatsächlich spielen kann, ist gewährleistet, dass der öffentliche Verkehr als Ganzes gestärkt wird und als Service public seine Leistungen rationell und marktgerecht erbringen kann.
Ich frage deshalb den Bundesrat:
1. Was gedenkt er zu unternehmen, um im Offert- und Bestellverfahren bei sich und bei den Kantonen dafür zu sorgen, dass der preisgünstigste Anbieter (optimaler Mix zwischen Preis und Leistung) den Zuschlag erhält?
2. Was gedenkt er zu unternehmen, um den heute herrschenden Interessenkonflikt, dass die Kantone als Auftraggeber im regionalen öffentlichen Verkehr gleichzeitig (Mit-)Eigentümer von offerierenden Transportunternehmungen sind, zu beseitigen?
3. Ist er auch der Meinung, dass zum Erhalt eines attraktiven Systems "Öffentlicher Verkehr Schweiz" dieses eines Systemintegrators bedarf, was zweckmässigerweise von einem landesweit tätigen Anbieter (SBB und/oder Postauto Schweiz) wahrzunehmen ist, ansonsten sich niemand mehr für das Gesamtsystem verantwortlich fühlt?