Frage vom 01. Juni 2022
Im aktuellen Regierungsprogramm ist zu lesen: «Der Schutz der Umwelt gehört zu den wesentlichen Aufgaben des Staates. Er schützt damit die natürlichen Lebensgrundlagen und trägt zum Erhalt unserer Lebensqualität bei. Durch die Schaffung und Vernetzung von Lebensräumen, durch nachhaltige ökologische Landwirtschaft sowie Massnahmen zur Steigerung der Biodiversität soll unser natürlicher Lebensraum und sein Erholungswert auch für künftige Generationen erhalten bleiben.» Im Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft sind die schützenswerten Objekte sowie die besonders schützenswerten Lebensräume beschrieben und klar formuliert. Art. 12 zu den Eingriffen in Natur und Landschaft besagt in Abs. 3, dass diese formulierten Artikel zum Schutz der Lebensräume ausserhalb der Bauzonen gelten. Innerhalb der Bauzonen sind diese Lebensräume nicht geschützt. Dazu meine Fragen:
- Durch die rege Bautätigkeit werden jährlich besonders schützenswerte Lebensräume, insbesondere wertvolle Hecken, gerodet. Für den Erhalt, den teilweisen Erhalt oder eine Wiederanpflanzung sind die Gemeinden auf die Mitwirkung der Eigentümer angewiesen. Wie viele Quadrat- beziehungsweise Kubikmeter dieser Lebensräume gehen jährlich in den Bauzonen unwiederbringlich verloren? Wenn keine genauen Zahlen vorhanden sind, bitte ich um eine Schätzung.
- Sieht die Regierung hierzu Handlungsbedarf?
- Ist die Regierung bereit, das Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft so abzuändern, damit der Zweck dieses Gesetzes gemäss Art. 1 auf dem gesamten Landesgebiet, insbesondere auch innerhalb der Bauzone, zur Anwendung kommt?
- Wenn nein, bitte um eine Begründung.