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Antwort BR / Büro

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Schweiz

1. Bei der Frage, ob das Neubauverbot aufgehoben werden soll, geht es nicht um eine Priorisierung der Kernkraft gegenüber den erneuerbaren Energien und nicht um ein konkretes Neubauprojekt. Vielmehr unterstützt der Bundesrat die Technologieoffenheit im Bereich der Stromproduktion und will eine grundsätzliche Diskussion über allfällige neue Kernkraftwerke (KKW) ermöglichen. Wenn das Parlament - und gegebenenfalls die Stimmbevölkerung - diesem Vorgehen zustimmt, können die Stromversorger den Bau von Kernkraftwerken zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Erwägung ziehen. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Technologieoffenheit in Anbetracht der Vorgabe zur Klimaneutralität ab 2050, der verschärften Energieversorgungslage in Europa, des grossen Mehrbedarfs an Strom in der Zukunft (infolge des Bevölkerungswachstum und der Dekarbonisierung) sowie der Unsicherheiten im Bereich des Zubaus der erneuerbaren Energien. Dank ihrer CO2-armen Produktion von Bandenergie hat die Kernkraft das Potenzial, wesentliche Beiträge zur Erreichung der Klimaneutralität zu leisten.

 

2. Die öffentliche Meinung zu den verschiedenen Energieformen ist sehr unterschiedlich und zeitlich variabel. Während die Solarenergie auf Gebäuden eine hohe Akzeptanz geniesst, haben es die Windenergie und teils auch die Wasserkraft wesentlich schwieriger. Auch die Projekte des «Solarexpress» kämpfen mit Widerständen. Der Akzeptanzgrad in Bezug auf die Kernenergie hängt auch davon ab, ob beispielsweise die Versorgungssicherheit allein mit erneuerbaren Energien sichergestellt werden kann.

 

3. Der Bau von Kernkraftwerken ist nicht Sache des Bundes. Die vier noch in Betrieb stehenden Reaktoren wurden ohne Bundesmittel finanziert und können heute wirtschaftlich betrieben werden. Ob zukünftige Reaktoren ohne staatliche Unterstützung wirtschaftlich betrieben werden können, hängt einerseits von den zukünftigen Baukosten und andererseits von der langfristigen Strompreisentwicklung in Europa ab.

 

4. Beim allfälligen Neubau von Kernkraftwerken steht nicht der Zielhorizont bis 2035 im Vordergrund, sondern die Zeit danach. Bis im Jahr 2050 sollen das Energiesystem vollständig fossilfrei und das Netto-Null-Ziel im Bereich der CO2-Emissionen erreicht sein, was mit grossen Herausforderungen verbunden ist.

 

5. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, dem Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» zu unterbreiten, die eine Aufhebung des Verbots des Erteilens der Rahmenbewilligung für Kernkraftwerke im Kernenergiegesetz umfassen soll.  Damit soll in erster Linie die Diskussion um die langfristige Stromversorgung neu lanciert werden. Ob und wann in der Schweiz neue Kernkraftwerke gebaut werden, hängt von vielen Faktoren ab, welche sich erst mittelfristig klären werden. Im Kernenergiegesetz (KEG; SR 732.1) ist das Verursacherprinzip verankert: So ist der Betreiber einer Kernanlage – auch finanziell – verantwortlich für die Unfallvorsorge (Art. 5 KEG) und die Entsorgung radioaktiver Abfälle (Art. 31 KEG).

Data: OpenParlData · CC BY 4.0