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Begründung

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Schweiz

Das elektronische Bezahlen, insbesondere mittels eines Smartphones, bietet viel Vorteile, weshalb sich die Nutzung Jahr um Jahr steigert. Zu den Nachteilen gegenüber der Barbezahlung gehört aber, dass eine anonyme Bezahlung bis jetzt nicht möglich ist, da jede einzelne Transaktion beim zugehörigen Finanzdienstleister registriert wird. Dies widerspricht dem Wunsch vieler Menschen weniger Datenspuren zu hinterlassen. Insbesondere bei kleineren Zahlungen (Getränk am Kiosk) ist die Speicherung aller Zahlungsdetails nicht verhältnismässig, momentan aber Realität.

Die technische Machbarkeit eines anonymen Bezahlsystems wurde von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in ihren Working Papers 3/2021 anhand des sogenannten GNU-Talers aufgezeigt (https://www.snb.ch/n/mmr/reference/working_paper_2021_03/source/working_paper_2021_03.n.pdf). Zum selben Schluss kam 2022 die Österreichische Nationalbank (https://www.oenb.at/dam/jcr:0e3c00d6-2e0a-4089-b23c-5604e60ebde5/07_Mop_Q1-2_22_A-digital-euro-and-the-future-of-cash.pdf)

Der GNU-Taler stellt dabei keine eigenständige (Krypto-) Währung dar, sondern wäre ein elektronisches Abbild des Schweizer Franken und könnten daher ebenso von der SNB herausgegeben werden. Die im Konzept verwendete Kryptotechnologie dient einzig der Sicherstellung der Sicherheit und Privatsphäre der Bezahlenden. Rechenintensive Prozesse, wie sie von Bitcoin und einigen anderen Blockchains bekannt sind, sind nicht notwendig. Im Gegenteil, die Transaktionen können mit sehr wenig Rechenleistung, schnell, zeitnah und in grosser Zahl verarbeitet werden.

Das Konzept des GNU-Talers beschränkt die Anonymität auf den Zahlenden, so dass die Empfänger, meist Firmen, ihre Einnahmen sauber deklarieren müssen. Damit ist der Missbrauch des anonymen Bezahlens, zum Beispiel zwecks Steuerhinterziehung und Bestechung, der oft als Gegenargument verwendet wird, weitestgehend verhindert.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0