Antwort BR / Büro
Eine Reduktion der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn würde den Treibstoffverbrauch reduzieren. Da Russland für die Schweiz aber kein bedeutender Lieferant für Erdölprodukte ist, hat diese Massnahmen kurzfristig kaum Einfluss auf die Unabhängigkeit der Schweiz von russischen Rohstoffen.
Mittel- bis langfristig ist es aber unabhängig von der konkreten Herkunft der Erdölprodukte notwendig, von den fossilen Energieträgern wegzukommen. Im Strassenverkehr hat der Bundesrat dazu bereits verschiedene Massnahmen getroffen. Dazu gehören etwa tiefere CO2-Zielwerte für Neufahrzeuge, die Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe, den Bau von Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge entlang der Nationalstrassen oder einen obligatorischen Kurs für Neulenkende zum umweltschonenden und energieeffizienten Fahren.
Aktuell schafft der Bundesrat die gesetzliche Grundlage, um Fahrgemeinschaften im Strassenverkehr privilegieren zu können. Die Revision des Strassenverkehrsgesetzes für das automatisierte und damit effizientere und harmonischere Fahren befindest sich in der Schlussphase der parlamentarischen Debatte. Zudem sieht die Roadmap Elektromobilität vor, dass bis 2025 jedes zweite neu zugelassene Fahrzeug ein Elektroauto sein soll (vgl. roadmap-elektromobilitaet.ch). Die Lenkerinnen und Lenker können den Treibstoffverbrauch zudem eigenverantwortlich reduzieren, indem sie den Reifendruck optimal einstellen sowie Dachträger und unnötigen Ballast entfernen. Die generelle Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h ist zudem keine Mindestgeschwindigkeit. Fahren mit tieferen Geschwindigkeiten ist erlaubt, solange der gleichmässige Verkehrsfluss nicht behindert wird.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.