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Schweiz

Aufgrund der Erkenntnisse aus der Evaluation der Umsetzung des zweiten NAP gegen Menschenhandel wurde bereits Ende 2021 die Erarbeitung eines dritten NAP initiiert. Um dessen Verbindlichkeit zu erhöhen und die nationale Koordination zu verstärken, wird dieser unter der Federführung des Bundesamts für Polizei (fedpol) und des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS) von einer Expertengruppe unter Teilnahme der verschiedenen interessierten Departemente und Vertreterinnen und Vertreter der Kantone und der Zivilgesellschaft erarbeitet. Gemäss aktueller Planung soll der Entwurf des dritten NAP gegen Menschenhandel von einer Strategischen Begleitgruppe - einem Gremium, in welchem sämtliche involvierten Stellen von Bund und Kantonen vertreten sind - genehmigt und im November 2022 von der politischen Aufsicht des SVS verabschiedet werden. In diesem Sinn ist der Bundesrat bereit, das Anliegen der Motion zu erfüllen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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