Begründung
Eine kleine Gruppe von Staaten entwickelt gegenwärtig Waffensysteme, die nach der Aktivierung ohne zusätzliche menschliche Intervention in der Lage sind, Ziele zu entdecken, zu verfolgen, auszuwählen und anzugreifen. Im Einsatz solcher vollständig autonomer Waffensysteme (AWS) wird damit der Entscheid, eine Person zu töten oder ein bestimmtes Objekt zu zerstören, nicht durch eine vernunftbegabte Person gefällt, sondern ist allein das Ergebnis komplexer Algorithmen.
Der Verzicht auf eine menschliche Beteiligung an einem finalen Tötungsentscheid wirft schwerwiegende moralische, humanitäre, rechtliche und sicherheitspolitische Bedenken auf. Es geht hier also nicht um Waffensysteme, die von Menschen ferngesteuert werden (wie bewaffnete Drohnen), und auch nicht um Waffensysteme, in denen gewisse Funktionen automatisch ablaufen (wie Plattformen, die sich autonom bewegen, aber nicht autonom schiessen können). Es geht auch nicht um selbstfahrende Fahrzeuge oder Roboter, die nicht als Waffen eingesetzt werden. Vielmehr geht es um ein völkerrechtliches Verbot von Waffensystemen, die vollständig autonom über Leben und Tod entscheiden.
Dieses Verbot wird gegenwärtig in der Uno in einer Arbeitsgruppe von Regierungsexperten diskutiert. Im Dezember 2017 dürfte die Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, ein Mandat verabschieden, damit 2018 formale Verhandlungen aufgenommen werden.
Es liegt im nationalen Sicherheitsinteresse der Schweiz, dass sich der Bundesrat in diesem Prozess konstruktiv verhält und auf ein völkerrechtliches Verbot von AWS hinarbeitet. Ähnlich wie bei anderen verbotenen Waffen wie Atomwaffen, Antipersonenminen, Streumunition oder chemischen und biologischen Waffen werden AWS nie zur Sicherheit der Schweiz beitragen. Vielmehr bedrohen sie diese.
AWS sind auch mit dem humanitären Völkerrecht unvereinbar, weil noch so kluge Algorithmen nie mit Gewissheit zwischen Kombattanten und Zivilisten unterscheiden. Sie verletzen zudem die Menschenrechte, denn bei AWS wird nie feststellbar sein, wer die Verantwortung für begangene Kriegsverbrechen trägt.