Franziska Teuscher · GRÜNE
Die Standesinitiative Bern "Legale und umweltfreundliche Entsorgung von Altbatterien" wurde 2007 im Grossen Rat des Kantons Bern mit 125 zu 2 Stimmen angenommen. Sie geht auf eine Motion einer FDP-Frau zurück - ich sage dies an die Adresse der bürgerlichen Ratsseite, damit auch Sie zur Kenntnis nehmen, dass es sich hier um ein Anliegen handelt, das im Kanton Bern von allen Parteien mitgetragen wird.
Mit seiner Standesinitiative verlangt der Kanton Bern vom Bund wirkungsvolle Massnahmen, damit der Anteil rezyklierter Batterien erhöht werden kann. Der Kanton Bern verlangt, dass man griffige Massnahmen ergreift, um auch in diesem Bereich das Verursacherprinzip durchzusetzen. Vorgeschlagen wird z. B. ein Anreiz über ein Pfand.
Die Recyclingquote bei Altbatterien ist immer noch unbefriedigend. Ziel des Bundes ist es, eine Sammelquote von 80 Prozent zu erreichen. Ich zitiere aus einem Bericht des UVEK von 1998: "Der Rücklauf von Altbatterien und -akkumulatoren ist heute mit nur 60 Prozent ungenügend. Aus ökologischen Gründen wird eine wesentliche Erhöhung der Sammelrate der gebrauchten Batterien und Akkumulatoren angestrebt. Die neuen Regelungen sollen helfen, mindestens 80 Prozent gebrauchter Batterien und Akkumulatoren dem Recycling zuzuführen."
Zwölf Jahre später haben wir die Rücklaufquote von 60 auf 70 Prozent erhöht. Die Kommissionsminderheit will nicht noch einmal zwölf Jahre warten, bis sich die Sammelquote auf 80 Prozent erhöht. Die Kommissionsminderheit will der Standesinitiative Bern Folge geben, weil auch sie davon überzeugt ist, dass es griffigere Massnahmen braucht, um das Ziel von 80 Prozent Rücklauf zu erreichen.
Das Batterienrecycling ist vor allem aus zwei Gründen wertvoll: Zum einen können wir damit den Ressourcenverschleiss einschränken. Beim Recycling können wertvolle Metalle und Legierungen wie Zink oder Quecksilber zurückgewonnen und damit wiederverwendet werden. Gelangen Batterien in den Haushaltabfall - insgesamt tut das in der Schweiz immer noch knapp ein Drittel -, dann finden wir diese Metalle in der Schlacke der Kehrichtverbrennungsanlagen, welche schliesslich auf den Deponien landet. Batterienrückstände sind damit eine allfällige Gefahr für die Umwelt.
Das Bafu hatte angekündigt, dass es 2009 und 2010 zusätzliche Massnahmen ergreifen wolle, um das Recycling von Altbatterien voranzutreiben; insbesondere sollen vermehrt Sensibilisierungskampagnen gemacht werden. Dies genügt jedoch der Kommissionsminderheit nicht, weil mit diesen Sensibilisierungskampagnen, die seit Jahren regelmässig gemacht werden, immer nur erreicht werden kann, dass die geltende Recyclingquote Bestand hat. Wenn wir die Recyclingquote aber auf 80 Prozent hinaufsetzen wollen, dann braucht es zusätzliche griffige Massnahmen, dann braucht es eben - wie der Kanton Bern es vorschlägt - das Verursacherprinzip. Die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher haben sich beide insbesondere gegen das Pfand ausgesprochen. Hier möchte ich erwähnen, dass das einfach eine Möglichkeit ist, die der Kanton Bern vorschlägt; es ist nicht die einzige. Der Kanton Bern hält fest, dass man auch beim Recycling von Batterien das Verursacherprinzip einführen soll.
Die Minderheit ist überzeugt, dass man das Konsumverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten ändern muss, dass man Anreize schaffen muss, sodass vermehrt wiederaufladbare Batterien gekauft werden. Dies ist heute noch sehr wenig der Fall, weil diese Batterien im Vergleich zu den Einwegbatterien viel zu teuer sind.
Ich bitte Sie, der Standesinitiative Bern Folge zu geben, damit wir beim Batterienrecycling wirklich einen Schritt vorwärtskommen.