David Zimmermann · SVP
Grosser Rat (TG)01.07.2026
Ich möchte vorab herzlich danke sagen für das Votum von Kantonsrat Andreas Opprecht. Man spürt hier den Unterschied, wenn jemand in einem EW tätig ist und sich mit der Materie befassen muss. Und im Gegenteil, wenn ich hier nun auf diesen Gesetzesartikel – diesen überflüssigen – schaue, welcher einen Mehraufwand für die EW verursacht. Warum? Es wurde bereits gesagt, es ist eine stati sche Planung. Mit diesem Antrag verpflichten Sie sämtliche Verteilnetzbetreiber, eine Planung für die Netzinfrastruktur und die mögliche Entwicklung aufzugleisen. Das Pro blem ist aber, vielleicht plane ich auf die rechte Seite, und dann kommt es eben, dass auf der linken Seite jemand eine PV-Anlage erstellen möchte und erstellt. Und das bedeutet, dass eben die rechte Planung für die „Füchse“ war, denn ich muss nun links ausbauen. Wir sind täglich daran, die Zielnetzplanung in unserer Gemeinde – und ich bin überzeugt, sämtliche EW machen das – ständig den Gegebenheiten anzupassen und eine Zielnetz planung zu führen. Wenn dies umgesetzt werden sollte und nicht gestrichen wird, bedeu tet das einen Mehraufwand für sämtliche EW im Kanton Thurgau. Es bedeutet einen Mehraufwand für den Kanton Thurgau, denn alles muss geprüft werden. Wenn ich es nicht prüfe, muss ich es nicht umsetzen oder durchführen. Und die Arbeit ist vergebens, denn sie wird bereits jetzt umgesetzt mit den jeweiligen Zielnetzplanungen. Ich bitte Sie darum in aller Kürze, diesen Antrag von Kantonsrat Raphael Stutz zu unterstützen und die Streichung dieses Paragrafen vorzunehmen. Besten Dank.